Ausschreibung 1214371: eBus
Publiziert am: 31. August 2021
Busbetrieb Aarau AG (BBA)
Kauf von 15 Elektrogelenkbussen für die BBA, sowie Option für einen Wartungsvertrag für die zu beschaffenden Fahrzeuge. Zusätzliche werden 5 Elektrogelenkbusse als Option ausgeschrieben (inkl. Option für einen Wartungsvertrag).
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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31. August 2021 | Publikationsdatum | |
31. August 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Vollumfänglicher Bezug über www.simap.ch |
1. Dezember 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
1. Oktober 2021 | Frist für Fragen | Fragen sind in schriftlicher Form bis zum Freitag, 1. Oktober 2021 ausschliesslich via simap-Informationsplattform zu stellen. Diese werden bis Freitag, 15. Oktober 2021 ebenfalls ausschliesslich via simap-Informationsplattform beantwortet. Zu spät eingereichte Fragen können nicht beantwortet werden |
1. Dezember 2021 | Abgabetermin 18:00 | Das vollständige Angebot ist bis spätestens Mittwoch, 1. Dezember 2021 (Datum des Poststempels) einfach in Papierform und in elektronischer Form auf USB-Stick an die gennannte Adresse zuzustellen (A-Post+ oder Einschreiben empfohlen). Alle bezeichneten Unterlagen sind rechtsgültig zu unterzeichnen. Die Angebote sind in verschlossenem Couvert oder Paket mit der Bezeichnung "Elektrobusse BBA: Beschaffung 2021-2023" - Vermerk: Bitte nicht öffnen!, versehen bis zum Eingabetermin einzureichen. Eingaben per E-Mail, Socialmedia oder Fax sind ungültig. Die Verantwortung für das rechtzeitige Eintreffen bei der BBA liegt beim Anbieter. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei der Abgabe bei der BBA in Aarau durch den Anbieter bzw. Kurier: Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, während der Bürozeiten (08.00-11.30 und 13.30-18.00), gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der BBA zu erfolgen (Voranmeldung erforderlich). |
3. Dezember 2021 | Offertöffnung | Das vollständige Angebot ist bis spätestens Mittwoch, 1. Dezember 2021 (Datum des Poststempels) einfach in Papierform und in elektronischer Form auf USB-Stick an die gennannte Adresse zuzustellen (A-Post+ oder Einschreiben empfohlen). Alle bezeichneten Unterlagen sind rechtsgültig zu unterzeichnen. Die Angebote sind in verschlossenem Couvert oder Paket mit der Bezeichnung "Elektrobusse BBA: Beschaffung 2021-2023" - Vermerk: Bitte nicht öffnen!, versehen bis zum Eingabetermin einzureichen. Eingaben per E-Mail, Socialmedia oder Fax sind ungültig. Die Verantwortung für das rechtzeitige Eintreffen bei der BBA liegt beim Anbieter. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei der Abgabe bei der BBA in Aarau durch den Anbieter bzw. Kurier: Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, während der Bürozeiten (08.00-11.30 und 13.30-18.00), gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der BBA zu erfolgen (Voranmeldung erforderlich). |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
ausgeschlossen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Gemäss §17 SubmD (Submissionsdekret des Kanton Aargau) sind Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts unzulässig. Der Vertrag wird daher nicht verhandelt. Die BBA weisen die Anbieter daher ausdrücklich an, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.
Die Auftraggeberin vergibt Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Lieferantinnen, welche die Arbeitsschutzbestimmungen und die Gesamtarbeitsverträge sowie die Gleichstellung der Geschlechter und die Umweltschutzvorschriften einhalten.
Alle Unterlagen werden vertraulich behandelt.
www.simap.ch
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Neumattstrasse 20
5000 Aarau
Telefon: 0625445610
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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