Zuschlag 1206923: Ersatzbeschaffung Strassenkehrmaschine
Publiziert am: 6. Juli 2021
Gemeinde Ittigen
Gemäss ÖBV Art. 7 Abs. 3 Bst. d darf das freihändige Verfahren angewendet werden, wenn die Beschaffung auf Grund unvorhersehbarer Ereignisse so dringlich, dass kein offenes, selektives oder Einladungsverfahren durchgeführt werden kann. Art. 7 Abs. 3 ÖBV regelt Ausnahmefälle, bei denen in Abweichung von den massgebenden Schwellenwerten, das freihändige Verfahren anstelle des offenen resp. selektiven Verfahrens Anwendung findet. Eine solche Ausnahme liegt hier vor: Der Zustand der vorhandenen Strassenkehrmaschine hat sich in den letzten Wochen dermassen verschlechtert, dass eine Ersatzbeschaffung noch vor dem nächsten Winter unumgänglich ist. Der Auftraggeber beabsichtigt, dass der Ersatz mit einer elektrisch betriebenen Strassenkehrmaschine des gleichen Typs und der gleichen Lieferfirma erfolgen soll. Die Voraussetzungen nach Art. 7 Abs. 3 Bst. d sind demnach erfüllt, mithin wird der vorliegende Auftrag im freihändigen Verfahren vergeben.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
28.06.2021
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Rain 7
3063 Ittigen
Telefon: 031 925 22 45
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