Ausschreibung 1206153: Tanklöschfahrzeug 2 (TLF 2), FW Büttikon-Uezwil AG

Publiziert am: 2. Juli 2021

Gemeinden Büttikon-Uezwil

Lieferung eines TLF 2 für die FW Büttikon-Uezwil gemäss Submissionsunterlagen. Die Submission wird in Vertretung der Feuerweherkommission Büttikon-Uezwil durch die AGV durchgeführt.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34144210: Feuerwehrfahrzeuge
  • 34144212: Tanklöschfahrzeuge
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
2. Juli 2021 Publikationsdatum
2. Juli 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

13. August 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
6. Juli 2021 Frist für Fragen

None

17. August 2021 Abgabetermin 14:00

Vermerk "Submission TLF 2, nicht öffnen"

17. August 2021 Offertöffnung

Vermerk "Submission TLF 2, nicht öffnen"

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Gemeinden Büttikon-Uezwil
Bleichemattstrasse 12 / 14
5001 Aarau
E-Mail-Adresse:  
andreas.fahrni@agv-ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1206153 Tanklöschfahrzeug 2 (TLF 2), FW Büttikon-Uezwil AG