Ausschreibung 1203273: Wechselabrollbehälter für Atemschutz und Brandschutzbekleidung WABRB

Publiziert am: 18. Juni 2021

armasuisse

Im Rahmen der Werterhaltung und der Erneuerung von Material für die Katastrophenhilfe der Rettungstruppen, müssen auch WABRB für Atemschutz und für Brandschutzbekleidung beschafft werden.
Der Auftraggeber sucht Anbieter, welche in den nächsten Jahren WABRB für den Atemschutz und WABRB für Brandschutzbekleidung baut, konfiguriert, bestückt und an die Armeelogistikcenter ausliefert.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34200000: Fahrzeugkarosserien, Anhänger oder Sattelanhänger
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. Juni 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

19. Juli 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

29. Juli 2021 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:

•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07.00 - 12.00 h / 13.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Angabe des betreffenden Projekts, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

30. Juli 2021 Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:

•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07.00 - 12.00 h / 13.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Angabe des betreffenden Projekts, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. Januar 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2028 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten..

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
E1 Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2 a)Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b)Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils 100 oder mehr Arbeitnehmenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.
E3 Lieferantenselbstdeklaration
E4 Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen aufzuführen.
E5 Der Anbieter bestätigt, sich im Falle des Zuschlags dem Geheimschutzverfahren gemäss Verordnung über das Geheimschutzverfahren bei Aufträgen mit militärisch klassifiziertem Inhalt zu unterziehen.
E6 Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact SPOC) für sämtliche Geschäftsabwicklungen.
E7 Der Anbieter bestätigt, dass er während der gesamten Vertragsdauer über die notwendigen Ressourcen für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
E8 Der Anbieter garantiert dem Auftraggeber Reparatur und Unterhalt (inkl. Ersatzteile) für die gesamte Einsatzzeit von mindestens 25 Jahren. Diese Angabe wird Vertragsbestandteil.
E9 Der Anbieter bestätigt, dass er für die angebotenen WABRB entweder Hersteller oder Generalimporteur für die Schweiz ist und über eine Servicestelle in der Schweiz verfügt.
E10 Der Anbieter gewährleistet einen Pikettdienst 24h / 365 Tage, garantiert Störungsbehebung und Ersatzteillieferungen innerhalb von 48h, ab Störungsmeldung, in den 5 Armeelogistikcenter (ALC) in der Schweiz (Grolley, Mt. Ceneri, Thun, Othmarsingen und Hinwil).
Der Auftraggeber behält sich vor, diese Kriterium in einen allfälligen Servicevertrag (SLA oder ähnlich) aufzunehmen.
E11 Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend Erfahrung in der Herstellung und Lieferung von mindestens je zwei WABRB (Los 1 und / oder Los 2) gemäss den technischen Anforderungen, oder typähnliche in den letzten 5 Jahren hergestellt und geliefert hat.
E12 Der Anbieter bestätigt, dass der Auftraggeber nach der Angebotseingabe je einen typähnlichen WABRB (Los 1 und Los 2) gemäss Referenzblatt (Beilage 1.2) während einem Tag besichtigen kann.
E13 Der Anbieter akzeptiert, dass die Geschäfts- und Verhandlungssprache Deutsch ist.
E14 Der Anbieter bestätigt, dass er über eine ausführliche schriftliche Dokumentation inkl. Schulungsunterlagen in der jeweiligen Standortsprache , Deutsch, Französisch, Italienisch – je nach Auslieferungsort, gemäss Beilage 2 (Technische Anforderungen Kapitel 13 ff) verfügt oder erstellen wird.
E15 Der Anbieter autorisiert die Logistikbasis der Armee (LBA), bei Bedarf, sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, nach erfolgten Kursen auszuführen.
E16 Der Anbieter bestätigt, dass er die Vorgaben Logistikbasis der Armee (LBA), für die Identifizierung der Ersatzteile gelesen und verstanden hat.
Der Anbieter erklärt sich bereit, im Falle des Zuschlags, definierte Ersatzteile für die WABRB Los 1 und / oder Los 2 gemäss den gemachten Vorgaben, zu identifizieren und zu beschriften.
E17 Der Anbieter bestätigt, die nationale Gesetzgebung der Schweiz für alle Bereiche des Umweltschutzes (Luft, Wasser, etc.) bei allen Prozessschritten einzuhalten.
E18 Der Anbieter bestätigt, dass das vom Auftraggeber angelieferte Ausrüstmaterial für die gesamte Stückzahl des Los 1 und / oder Los 2 bei ihm in einem überdachten und abschliessbaren Raum zu lagern.
E19 Der Anbieter bestätigt, dass er die Kapazität für die Bestückung der WABRB Los 1 und / oder Los 2 besitzt.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

Besichtigung Ausrüstmaterial (Pflichtenheft Ziff. 2.7.1). Besichtigungstermin muss wahrgenommen.
Angebote von Anbietern die am Besichtigungstermin nicht teilgenommen haben, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

armasuisse
Guisanplatz 1
CH 3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch