Ausschreibung 1202319: ID 677 Beschaffung leichte Nutzfahrzeuge 3500 kg

Publiziert am: 23. Juni 2021

Energie Wasser Bern

Die Nutzfahrzeuge 3.5t werden hauptsächlich auf Kurzstrecken im Stadtverkehr, in engen Quartierstrassen eingesetzt.
Aus diesem Grunde bevorzugt ewb Fahrzeuge mit möglichst geringen Aussenmassen, guter Manövrierbarkeit und möglichst hoher Laderaumkapazität.
Die Bodenfreiheit sollte möglichst gross sein, da häufig Trottoirränder überfahren werden. Die Federung muss auf die Dauerbelastung der max. Zuladung ausgelegt sein.
Weitergehend wird auf die Ziff. 3.1 im Lastenheft und den Kriterienkatalog Anhang 2 verwiesen.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34144700: Nutzfahrzeuge
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
23. Juni 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

7. Juli 2021 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen auf www.simap.ch.

3. August 2021 Abgabetermin 00:00

Das Angebot muss in verschlossenem Behältnis (Kuvert, Schachtel) mit dem Vermerk "VERTRAULICH / BITTE NICHT ÖFFNEN" sowie dem Namen der Ausschreibung

"ID 677 Beschaffung leichte Nutzfahrzeuge 3500 kg"

wie folgt eingereicht werden:

a) Bei Abgabe am Kundenempfang von Energie Wasser Bern, Monbijoustrasse 11, 3001 Bern (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat spätestens am obenerwähnten Termin, noch während den Öffnungszeiten des Kundenempfangs, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, zu erfolgen. Die korrekte Adressierung ist für die zeitgerechte und gesetzmässige Bearbeitung des Angebots innerhalb des Vergabeverfahrens ausschlaggebend.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

c) Für die elektronische Erfassung des Angebotes im DecisionAdvisor gilt Folgendes:
Auf den DecisionAdvisor kann über die in den Kriterienkatalogen genannten Links zugegriffen werden.
Anbietende dürfen nur jeweils ein Benutzerkonto verwenden.
Die gleichzeitige Eingabe von Antworten durch mehrere Angestellte eines Anbieters kann Probleme verursachen und ist zu unterlassen. Mehrere gleichzeitige Lesezugriffe sind hingegen möglich.
Wenn der Kriterienkatalog im DecisionAdvisor ausgefüllt ist, muss er ausgedruckt und rechtsgültig unterschrieben werden. Dieser Lieferantenreport kann im DecisionAdvisor folgendermassen generiert und heruntergeladen werden: «Antworten > Reporting > Lieferantenreport (PDF)» bzw. «Answers > Reports > Supplier Report (PDF)».

In jedem Fall gilt das schriftlich eingereichte und unterzeichnete Angebot (Art. 18 Abs. 1 ÖBV). Dieses besteht aus dem ausgedruckten und rechtsgültig unterzeichneten Lieferantenreport aus dem Online-Tool DecisionAdvisor (DA).

10. August 2021 Offertöffnung

Das Angebot muss in verschlossenem Behältnis (Kuvert, Schachtel) mit dem Vermerk "VERTRAULICH / BITTE NICHT ÖFFNEN" sowie dem Namen der Ausschreibung

"ID 677 Beschaffung leichte Nutzfahrzeuge 3500 kg"

wie folgt eingereicht werden:

a) Bei Abgabe am Kundenempfang von Energie Wasser Bern, Monbijoustrasse 11, 3001 Bern (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat spätestens am obenerwähnten Termin, noch während den Öffnungszeiten des Kundenempfangs, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, zu erfolgen. Die korrekte Adressierung ist für die zeitgerechte und gesetzmässige Bearbeitung des Angebots innerhalb des Vergabeverfahrens ausschlaggebend.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

c) Für die elektronische Erfassung des Angebotes im DecisionAdvisor gilt Folgendes:
Auf den DecisionAdvisor kann über die in den Kriterienkatalogen genannten Links zugegriffen werden.
Anbietende dürfen nur jeweils ein Benutzerkonto verwenden.
Die gleichzeitige Eingabe von Antworten durch mehrere Angestellte eines Anbieters kann Probleme verursachen und ist zu unterlassen. Mehrere gleichzeitige Lesezugriffe sind hingegen möglich.
Wenn der Kriterienkatalog im DecisionAdvisor ausgefüllt ist, muss er ausgedruckt und rechtsgültig unterschrieben werden. Dieser Lieferantenreport kann im DecisionAdvisor folgendermassen generiert und heruntergeladen werden: «Antworten > Reporting > Lieferantenreport (PDF)» bzw. «Answers > Reports > Supplier Report (PDF)».

In jedem Fall gilt das schriftlich eingereichte und unterzeichnete Angebot (Art. 18 Abs. 1 ÖBV). Dieses besteht aus dem ausgedruckten und rechtsgültig unterzeichneten Lieferantenreport aus dem Online-Tool DecisionAdvisor (DA).

10. April 2022 Geplanter Projektstart
30. Juni 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60 % Gesamtpreis exkl. MWST
20 % Gewährleistung
10 % Qualifikation des Lieferanten (Servicestandort)
10 % Testfahrten

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

1. Formelle Kriterien
1.1 Eingehaltener Eingabetermin
1.2 Vollständigkeit der Angebotsunterlagen
1.3 Rechtsgültige Unterzeichnung des Angebots
1.4 Gesamtpreis exkl. MWST vorhanden
1.5 Kurzvorstellung des Anbieters (Firmenporträts)

2. Eignungskriterien (EK)
2.1 Selbstdeklaration
2.2 Akzeptanz Vertragsentwurf
2.3 Mindestanforderung gem. Spezifikationen
2.4 Sprachkenntnisse
2.5 Lieferfrist
2.6 Service- resp. Wartungsstation
2.7 Gewährleistung
2.8 Musterfahrzeug

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen, resp. Nachweise zu den Eignungskriterien sowie den generellen Teilnahmebedingungen (alle geforderten Unterlagen müssen zusammen mit dem Angebot eingereicht werden und gelten als Bestandteil Ihrer Offerte.):
Art. 20 ÖBV: - Selbstdeklaration mit den folgenden Nachweisen:
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWST, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beträge)
- Sofern im GAV vorgeschrieben: Bestätigung der Krankentaggeldversicherung (KTV)
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bzgl. Einhaltung des GAV
- Bei Branchen ohne GAV: Bestätigung der Revisionsstelle (oder der externen Treuhandstelle / Buchhaltung) bzgl.
-- Orts- und Branchenüblichkeit sowie
-- Lohngleichheit zwischen Mann und Frau

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind, müssen diese nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Anbieterinnen und Anbietern wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen. Die Selbstdeklaration ist immer einzureichen.

Die Selbstdeklaration und die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind für Subunternehmer und Bietergemeinschaften ebenfalls einzureichen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Rabatte sind im Angebot aufzuführen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabe erfolgt auf Grund des Angebotes. Die Verfahrens-, Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch.
- Es gelten die Bestimmungen, gemäss beiliegendem Vertragsentwurf ewb
- Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters haben keine Gültigkeit.

Nachverhandlungen:

Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Energie Wasser Bern vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der Publikation mittels Beschwerde bei der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie, Predigergasse 12, Postfach, 3001 Bern schriftlich angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Energie Wasser Bern
Monbijoustrasse 11, Postfach
3001 Bern
Telefon: +41 31 321 31 11
E-Mail-Adresse:  
ewb-beschaffungen@ewb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1202319 ID 677 Beschaffung leichte Nutzfahrzeuge 3500 kg