Ausschreibung 1167303: (20244) 805 Förderung energieeffizienter Personenwagen

Publiziert am: 8. Dezember 2020

Bundesamt für Energie BFE

Das Bundesamt für Energie (BFE) sucht eine geeignete Agentur, welche für EnergieSchweiz im Handlungsfeld «Mobilität» die Marketingstrategie und Kommunikation im Bereich Kaufverhalten bei energieeffizienten Personenwagen für die Jahre 2021 bis maximal 2027 erarbeitet, umsetzt, leitet sowie die Weiterentwicklung sicherstellt.
Die Agentur muss dabei eine enge Zusammenarbeit mit Partnern in der Automobil- und Mobilitätsbranche eingehen und sicherstellen. Dazu ist es unerlässlich, dass die Agentur direkt oder über Subunternehmer Erfahrungen im technischen Fahrzeugbereich (inkl. ökologische und ökonomische Aspekte der Fahrzeugwelt sowie inkl. redaktionelle Kenntnisse) aufweisen kann.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

In der Agentur des Zuschlagsempfängers, in den Räumlichkeiten der Bedarfsstelle in Ittigen sowie bei Bedarf auch schweizweit vor Ort der jeweiligen Kommunikationsprojekte.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34110000: Personenkraftwagen
  • 79340000: Werbe- und Marketingdienstleistungen
  • 79342000: Marketing
  • 79341400: Werbekampagnen
Gruppen:
  • C: Consulting
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
8. Dezember 2020 Publikationsdatum
8. Dezember 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

18. Dezember 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Teilnahmeantrags Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

15. Januar 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Teilnahmeantrages an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Teilnahmeantrag bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Teilnahmeanträge sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

21. Januar 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Teilnahmeantrages an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Teilnahmeantrag bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Teilnahmeanträge sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Juli 2021 Geplanter Projektstart
30. Juni 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
4700 Punkte ZK01 Grobes Marketingkonzept
2000 Punkte ZK02 Anbieterpräsentation
2500 Punkte ZK03 Anteil der Agenturleistungen
500 Punkte ZK04 Stundensätze
300 Punkte ZK05 Qualität des Angebots

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, einen Teilnahmeantrag zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Eignungskriterien (EK):

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter/die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin. Bei Anbietern/Anbieterinnen aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern/Anbieterinnen aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter/die Anbieterin bestätigt, dass er/sie selber sowie die von ihm/ihr beigezogenen Dritten (Subunternehmen und Unterlieferanten/Unterlieferantinnen) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter/innen mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03
Erfahrung
Der Anbieter/die Anbieterin verfügt über genügend Erfahrung in Mandaten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich…
• Umfang (Mandat mit Aufwänden von ca. CHF 200'000.00 reinen Honorarleistungen exkl. Kosten für die Produktion und Mediabudget pro Jahr);
• Komplexität (Verantwortung für die Gesamtkommunikation und den Auftritt einer Öffentlichen Institution oder eines Konzerns);
• Mehrsprachigkeit (d.h. in mindestens zwei Sprachregionen und Sprachversionen der Schweiz)
…vergleichbar sind.
Er/sie weist diese Erfahrung anhand von zwei Referenzen in den letzten drei (massgebendes Datum: 01.10.2017) Jahren nach.
Eine der beiden Referenzen muss zudem zeigen, dass der Anbieter/die Anbieterin bereits Kommunikationsprogramme crossmedial (mit mindestens sieben Kanälen) konzipiert und realisiert hat. Als einzelne Kanäle zählen z. B. Messen, Roadshow, weitere Events, Social Media, Website, Mailing/Newsletter, Video, App, OutofHome-Werbung, Print etc.
Referenzauskünfte über vom Anbieter/von der Anbieterin für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter/die Anbieterin verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag, wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.

EK05
Ansprechpartner Eskalationsverfahren
Der Anbieter/die Anbieterin verfügt über eine/n Ansprechpartner /in (Geschäftsleitung), welche/r bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Der/die Ansprechpartner/in muss über eine gleichwertige Stellvertretung verfügen.

EK06
Projektleitung (SPOC) und Stellvertretung
Der Anbieter/die Anbieterin stellt eine zentrale Ansprechperson/Projektleitung (SPOC), welche gleichzeitig die Projektleitung, Budget- und Terminverantwortung, Qualitätssicherung sowie die Koordination mit den Partnern/innen und Subunternehmen übernimmt.
Die Projektleitung muss über eine gleichwertige Stellvertretung verfügen.
Es dürfen nur Personen angeboten werden, welche je mindestens ein Referenzprojekt, das den Anforderungen gemäss EK03 entspricht, in der Rolle der Projektleitung nachweisen können. Hier kann eine Referenz aufgeführt werden, welche bereits für EK03 genannt wurde.
Zudem verfügen beide angebotenen Personen über ausgewiesene on-the-job Erfahrung (Erfahrung in der entsprechenden Rolle) im Bereich Projektmanagement von komplexen Projekten (der Umfang sollte mit den Leistungen gemäss Ziffer 3.4.1, Pflichtenheft vergleichbar sein) von mindestens fünf Jahren.
Zusätzlich ist pro Person Erfahrung in mindestens einem der vier Bereiche (Marketing, digitale Strategie, Kommunikation, Fachwissen rund um die Automobil- und Mobilitätsbranche) gewünscht. Der Anbieter führt im Anhang 3 seine Erfahrungen aus und beschreibt in mindestens einem Bereich zwei Referenzaufträge anhand von je ca. zwei bis drei Sätzen.
Es ist zwingend, dass die Projektleitung auch die Funktion des SPOC (Single Point of Contact) einnimmt und für den regelmässigen Austausch in Ittigen bei Bern vor Ort ist.

EK07
Sprachkompetenz der Projektleitung (nach EK06)
Die Projektleitung spricht fliessend Deutsch und Französisch - eine Sprache mindestens mit Sprachniveau C1 und die andere Sprache mindestens mit Sprachniveau B2 (nach dem gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/ (Diplom oder mehr als drei Jahre im beruflichen Umfeld angewandt)).
Die Stellvertretung spricht fliessend Deutsch oder Französisch - Sprachniveau mindestens B2 (nach dem gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/ (Diplom oder mehr als zwei Jahre im beruflichen Umfeld angewandt)).

EK08
Teamkompetenzen und Personenprofile
Das eingesetzte Team soll die folgenden Kompetenzen abdecken:
• Marketing
• digitale Strategie
• Kommunikation inkl. Medienplanung/Schaltung
• Fachwissen rund um die Automobil- und Mobilitätsbranche (inkl. ökologische und ökonomische Aspekte der Autowelt sowie inkl. redaktionelle Kompetenzen)
Einzelne Personen können mehrere Kompetenzen abdecken. Die Profile können beim Anbieter/der Anbieterin oder beim Subunternehmen angestellt sein.
Die Personen müssen jeweils mindestens drei Jahre on-the-job Erfahrung im jeweiligen abgedeckten Bereich verfügen.

EK09
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter/die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter/der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter/die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Anbieters/der Anbieterin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK10
Qualitätssicherung der Übersetzungen
Der Anbieter/die Anbieterin bestätigt, dass er/sie die Qualitätssicherung aller Übersetzungen, welche im Rahmen der Kommunikationsmassnahmen anfallen, gewährt.
Konkret heisst das, dass bei allen Übersetzungen ein professionelles Lektorat durchgeführt wird.

EK11
Zusammenarbeit mit Partnern des BFE
Der Anbieter/die Anbieterin ist bereit, mit bestehenden oder neuen Partnern/innen des Auftraggebers/der Auftraggeberin (BFE/EnergieSchweiz), wie z. B. Mediaagentur, Marktforschungsinstitut, Werbeagenturen für Programme zusammen zu arbeiten.
Er/sie gibt im Bemerkungsfeld zudem eine Referenz an, in der er/sie mit einer weiteren Agentur für ein Projekt eng zusammengearbeitet hat.
Hier kann eine Referenz aufgeführt werden, welche bereits im EK03 genannt wurde.

EK12
Zusammenarbeit mit Subunternehmen
Zieht der Anbieter/die Anbieterin zur Leistungserfüllung Subunternehmen bei, übernimmt er/sie die Gesamtverantwortung. Er/sie führt alle beteiligten Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die Vergabestelle behält sich vor, einen Ersatz eines Subunternehmens zu verlangen, falls dieses die Anforderungen gemäss Pflichtenheft sowie Kriterienkatalog nicht erfüllt.
Änderungen bei den Subunternehmen (Ersatz, Beendigung Vertragsverhältnis, Beizug) bedürfen der Zustimmung des BFE. Neu beigezogene Subunternehmen müssen alle Anforderungen gemäss dieser Ausschreibung erfüllen.

EK13
Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
Der Anbieter/die Anbieterin ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf im Anhang 10 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Insbesondere Ziffer 12.4 "Schutzrechte" des Rahmenvertragsentwurfs ist zu akzeptieren.

EK14
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)

EK15
Akzeptanz der Termine
Bei einem allfälligen Zuschlag ist der Anbieter/die Anbieterin bereit und in der Lage, das Mandat ab Juli 2021 aufzunehmen.

EK16
Datenaustausch
Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente, Bilder, Filme, Kartenausschnitte und Infografiken sind dem Auftraggeber/der Auftraggeberin im Quellcode (*.doc, *.xls, *.ppt, *pdf, *.jpg, *.mp4, *.mpeg, *.mov. usw.) zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die finalen Daten im offenen Format während und nach Abschluss des Projekts zur Verfügung zu stellen. Falls dafür Kosten anfallen, sind diese im Angebot einzukalkulieren.

EK17
Einhaltung des Kostendachs exkl. MwSt.
Einhaltung des Budgetrahmens von CHF 750'000.00 bis CHF 900'000.00 exkl. MwSt. pro Vertragsjahr (über die Laufzeit somit maximal CHF 2.7 Mio. exkl. MwSt. für die 3 Jahre Grundauftrag; plus maximal CHF 2.7 Mio. exkl. MwSt. für die Verlängerung um weitere 3 Jahre).
Total Kostendach Grundauftrag und Optionen maximal CHF 5.4 Mio. exkl. MwSt.

EK18
Abrechnung
Der Anbieter/die Anbieterin bestätigt, dass in der Abrechnung klar ist, welche Rolle welche Aufgaben ausgeführt hat.
Alle Schaltkosten (Drittkosten) laufen über den Zuschlagsempfänger/die Zuschlagsempfängerin, beziehungsweise werden vom Zuschlagsempfänger/von der Zuschlagsempfängerin in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden die einzelnen Rechnungen pro Leistung der Gesamtkostenrechnung als Anhang beigelegt.

EK19
Sitzungsort
Der Anbieter/die Anbieterin bestätigt, den Standort des BFE (Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen) als Sitzungsort zu akzeptieren und dort nach Bedarf 1x pro Woche an Sitzungen und Meetings teilzunehmen (vgl. Pflichtenheft GL01 und GL03).

EK20
Unvereinbare Mandate
Der Anbieter/die Anbieterin (inkl. Subunternehmen) betreut aktuell und während einer allfälligen Zusammenarbeit mit dem BFE keine Mandate in der Automobil- und Mobilitätsbranche, die nicht mit den Zielen des BFE/ECH vereinbar sind. Konkret sind damit Projekte gemeint, die gegenläufig der Interessen der Energiestrategie 2050 sowie den strategischen Zielen von ECH gemäss https://www.energieschweiz.ch/page/de-ch/strategie2021-2030 laufen.

EK21
Einhaltung des CD EnergieSchweiz
Der Anbieter/die Anbieterin bestätigt, dass er/sie sämtliche Publikationen gemäss CD EnergieSchweiz herstellt.

EK22
Einhaltung Accessibility
Der Anbieter/die Anbieterin bestätigt, dass er/sie digitale Dienstleistungen (z. B. Websites, Fachanwendungen, Mobile Apps, PDFs) gemäss WCAG 2.0 Konformitätsstufe AA gemäss den Richtlinien des Bundes für Gestaltung von barrierefreien Internetangebote (siehe mit dem untenstehenden Link die Richtlinien des Bundes) entwickelt.
P028 - Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten (Link: https://www.isb.admin.ch/isb/de/home/ikt-vorgaben/prozesse-methoden/p028-richtlinien_bund_gestaltung_barrierefreie_internetangebote.html).

Gewichtete Eignungskriterien (GEK):

GEK01
Referenzen

GEK01.1
Kommunikationsprojekte
Marketing, Kommunikation, Digitale Strategie
Der Anbieter/die Anbieterin und/oder das Subunternehmen zeigen anhand von drei Referenzen auf, dass sie über Erfahrung im Marketing, der Kommunikation sowie zu digitalen Strategien verfügen:
1 x Referenz: Der Anbieter/die Anbieterin hat Erfahrungen in der Durchführung von schweizweiten Marketingkampagnen oder Programmen, die sowohl B2B- und B2C-Ansätze enthalten.
1 x Referenz: Der Anbieter/die Anbieterin hat Erfahrungen in der Durchführung von schweizweiten Kommunikationskampagnen oder Programmen, die sowohl B2B- und B2C-Ansätze enthalten.
1 x Referenz: Der Anbieter/die Anbieterin hat Erfahrungen in der Entwicklung und Durchführung von digitalen Strategien und der anschliessenden Umsetzung, die sowohl B2B- und B2C-Ansätze enthalten.
Das Leistungsende der Referenzen liegt innerhalb der letzten drei Jahre (Abschluss nach 01.10.2017).

GEK01.2
Automobil- und Mobilitätsbranche
Der Anbieter/die Anbieterin und/oder das Subunternehmen zeigen anhand von drei Referenzen auf, dass sie über Erfahrung und Fachwissen rund um die Automobil- und Mobilitätsbranche (inkl. ökologische und ökonomische Aspekte sowie inkl. redaktionelle Kompetenzen) verfügen.
Das Leistungsende der Referenzen liegt innerhalb der letzten drei Jahre (Abschluss nach 01.10.2017).

GEK01.3
Verhaltensänderung
Der Anbieter/die Anbieterin und/oder der Subunternehmer zeigen anhand von zwei Referenzen auf, dass sie über Erfahrung mit Projekten verfügen, die eine Verhaltensänderung in einem Bereich der Nachhaltigkeit zum Ziel hatten.
Das Leistungsende der Referenzen liegt innerhalb der letzten drei Jahre (Abschluss nach 01.10.2017).

GEK02
Auftragskonzept
Der Anbieter/die Anbieterin erstellt ein Konzept, in welchem er/sie das Verständnis des geforderten Auftrages und erste strategische Überlegungen aufzeigt.
Der Anbieter/die Anbieterin zeigt im Konzept, wie er/sie:
- den Auftrag und Rahmenbedingungen;
- die Schwerpunkte;
- die Problematiken und Herausforderungen;
erkennt und versteht.
Der Anbieter/die Anbieterin geht zudem auf erste konzeptionelle Ideen ein.

GEK03
Rollen- und Ressourcenkonzept
Der Anbieter/die Anbieterin zeigt auf,
- welche Mitarbeitenden welche Aufgaben und Rollen zur Erfüllung des Auftrags übernehmen (verständlich dargestellt);
- wie die geforderten Fähigkeiten durch geeignete Profile abgedeckt werden;
- wie die Abstimmung zwischen den Mitarbeitenden der Bereiche Marketing, Kommunikation, digitale Strategie und Automobilfachwissen sichergestellt wird;
- wie der Wissens- und Informationstransfer innerhalb des für diesen Auftrag eingesetzten Teams sichergestellt wird;
- wie kurzfristig zusätzliche Ressourcen für spezielle Aktionen und Anlässe rekrutiert werden können und
- wie ein aussagekräftiges Reporting und Controlling der umgesetzten Massnahmen sichergestellt wird.
Das Rollen- und Ressourcenkonzept zeigt zudem die Zusammenarbeit mit allfälligen Subunternehmen bzw. deren Mitarbeitenden auf.

GEK04
Bestehendes Netzwerk in der Automobil- und Mobilitätsbranche
Der Anbieter/die Anbieterin zeigt anhand von ca. einer A4-Seite auf, über welches Netzwerk (bestehende Kontakte, Partnerschaften) er/sie in der Automobil- und Mobilitätsbranche verfügt. Er/sie dokumentiert seine/ihre mit diesen Partnern entwickelten Projekte und umgesetzten Aufträge.

GEK05
Qualität des Teilnahmeantrages
Der Anbieter/die Anbieterin reicht einen der Struktur des Kapitels 5.2 und 5.3 des Pflichtenhefts entsprechenden, vollständigen, gut handhabbaren und nachvollziehbaren Teilnahmeantrag ein.
Der Teilnahmeantrag des Anbieters/der Anbieterin erfüllt sämtliche der nachfolgend aufgeführten Anforderungen:
1. Er entspricht der in Kapitel 5.2 vorgegebenen Struktur.
2. Die Inhalte des Antrags inkl. Beilagen sind vollständig, korrekt und konsistent.
3. Der Umfang der Nachweise entspricht den Vorgaben.
4. Die Nachweise sind nachvollziehbar referenziert und können zuverlässig und rasch gefunden werden.
5. Es weist eine gute Handhabbarkeit auf. Die Handhabbarkeit ist gut, wenn eine klare Übersicht geboten wird und die einzelnen Beilagen zuverlässig und rasch identifiziert werden können.
Hier hat der Anbieter/die Anbieterin keine Angaben zu machen.

Anzahl max. zugelassener Teilnehmer:

3

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Verhandlungen in der Offertphase bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1167303 (20244) 805 Förderung energieeffizienter Personenwagen