Ausschreibung 1122167: Rahmenvertrag Beschaffung Rettungsfahrzeuge
Publiziert am: 28. Februar 2020
Spital Männedorf AG
Rahmenvertrag für die Beschaffung von Rettungsfahrzeugen mit Koffersystem
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
28. Februar 2020 | Publikationsdatum | |
28. Februar 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
19. März 2020 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind ausschliesslich per E-Mail an k.melnychuk@spitalmaennedorf.ch zu richten. |
8. April 2020 | Abgabetermin 16:00 | Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel) |
9. April 2020 | Offertöffnung | Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel) |
1. Juli 2020 | Geplanter Projektstart | |
1. Juli 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40 | Preis |
60 | Leistung |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind für das Grundfahrzeug nicht zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Die vorliegende Rahmenvertragsausschreibung beinhaltet eine Bezugsberechtigung von GEBLOG-Mitgliedern. In den Ausschreibungsunterlagen werden teilweise Hinweise auf Handelsmarken und Typen gemacht, bei denen gleichwertige technische Spezifikationen zugelassen sind.
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Asylstrasse 10
8708 Männedorf
E-Mail-Adresse:
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✘ Begleitung bei der Einführung
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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