Ausschreibung 1120105: TLF1 Aarburg

Publiziert am: 17. Februar 2020

Gemeinde Aarburg Gemeinderat

Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges gemäss Pflichtenheft


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34144210: Feuerwehrfahrzeuge
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. Februar 2020 Publikationsdatum
17. Februar 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

31. März 2020 Frist für Fragen

Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.
Die Antworten auf eingereichte Fragen werden im Anschluss an alle bisher gemeldeten Anbieter schriftlich abgegeben. Fragen, welche nicht bis zum hiervor genannten Datum an obiger Adresse eingetroffen sind, werden nicht mehr beantwortet.

17. April 2020 Abgabetermin 11:30

gemäss Pflichtenheft

20. April 2020 Offertöffnung

gemäss Pflichtenheft

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Einhaltung Ausschreibung und Qualität der eingereichten Angebote
30% Miliztauglichkeit / Einfachheit / Sicherheit / Inovation
20% Bereinigter Angebotspreis
5% Qualifikation, Referenzen, Garantie- und Serviceleistungen / Servicestelle
5% Angebot Eintauschfahrzeug

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

keine

Grundsätzliche Anforderungen:

gemäss Pflichtenheft

Offizielles Publikationsorgan:

simap.ch, Allgemeiner Anzeiger und Amtsblatt des Kanton Aargau

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Gemeinde Aarburg Gemeinderat
Städtchen 37
4663 Aarburg
E-Mail-Adresse:  
tlf@feuerwehr-aarburg.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1120105 TLF1 Aarburg