Ausschreibung 1110945: Feuerwehr Köniz - Modulfahrzeuge

Publiziert am: 6. Februar 2020

Gemeinde Köniz, Direktion Sicherheit und Liegenschaften Landorfstrasse 1, CH-3098 Köniz

Lieferung von
- 4 Stk. weitgehend baugleichen Modulfahrzeugen auf Basis Kastenwagen 5.5t
- 1 Stk. Modulfahrzeug auf Basis Fahrgestell mit Werksdoppelkabine, Pritsche mit Schiebeplanenaufbau und Hebebühne, 7.5t
- 1 Stk. Verkehrsfahrzeug auf Basis Kastenwagen, 3.5t
Die fahrzeugweise verlangten Eigenschaften / Anforderungen sind im Teil B - Leistungsverzeichnis der vollständigen Ausschreibungsunterlagen im Detail beschrieben.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34144210: Feuerwehrfahrzeuge
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
6. Februar 2020 Publikationsdatum
6. Februar 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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19. März 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
2. März 2020 Frist für Fragen

Fragen zu den Submissionsunterlagen (Teil A - Allgemeine Bestimmungen und Teil B - Leistungsverzeichnis, weitere Anhänge) können innert der aufgeführten Frist auf dem simap-Forum eingereicht werden. Fristgerecht eingereichte Fragen werden von der Beschaffungsstelle bis zum 05.03.2020 auf dem simap-Forum beantwortet. Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt oder sonstigen mündlichen Anfragen beantwortet, ebenfalls werden keine schriftlichen Anfragen per Mail oder Briefpost beantwortet.

2. April 2020 Abgabetermin 00:00

Die schriftlichen Angebote sind innert der angegebenen Frist bei der unter Ziffer 1.2 aufgeführten Eingabestelle einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Angebote sind in einem verschlossenen Couvert / Paket mit der Aufschrift "Modulfahrzeuge FW Köniz" und dem Vermerk "Angebot - Bitte nicht öffnen" einzureichen.

6. April 2020 Offertöffnung

Die schriftlichen Angebote sind innert der angegebenen Frist bei der unter Ziffer 1.2 aufgeführten Eingabestelle einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Angebote sind in einem verschlossenen Couvert / Paket mit der Aufschrift "Modulfahrzeuge FW Köniz" und dem Vermerk "Angebot - Bitte nicht öffnen" einzureichen.

26. Juni 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2021 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Preis unter Berücksichtigung der Eintauschangebote
20% Feuerwehrtechnischer Auf/Ausbau - Elektrik - Beleuchtung
20% Fahrzeugkonzept allgemein
20% Fahrgestell

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Erfüllung sämtlicher Anforderungen der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen. Sogenannte MUSS-Anforderungen /
-Kriterien, welche durch den Anbieter exakt gemäss den Anforderungen und Vorgaben der Auftraggeberin zu erfüllen sind, sind in den vollständigen Ausschreibungsunterlagen unterstrichen dargestellt. Eine Nicht-Erfüllung dieser Anforderungen / Kriterien entspricht einer Nicht-Erfüllung der Eignungskriterien und führt automatisch zum Ausschluss aus des Angebotes.
- Mindestens 5 Jahre Erfahrung beim Bau und Unterhalt von vergleichbaren Einsatzfahrzeugen. Der Anbieter weist dies durch Beilegen einer Referenzliste zum Angebot nach.
- Der Anbieter stellt der Auftraggeberin bei Bedarf mit dem Angebot vergleichbare Fahrzeuge für die Durchführung einer Angebotspräsentation zur Verfügung: Je min. 1 / max. 2 vergleichbare Fahrzeuge auf Basis Kastenwagen sowie auf Basis Fahrgestell mit Werksdoppelkabine, Pritsche mit Schiebeplanenaufbau und Hebebühne). Folgende Systemkomponenten müssen im Falle einer Angebotspräsentation mit dem Angebot identisch sein: Fahrgestell mit Antrieb und Getriebekonfiguration, beim Fahrgestell mit Werksdoppelkabine auch Ausführung der Kabine.
- Der Anbieter verfügt für sämtliche Fahrzeugkomponenten über ein etabliertes Netz an Service- resp. Wartungsstationen in der Schweiz und betreibt einen eigenen Service- und Notfalldienst (24 x 365)
- Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder Gewährung von ortsüblichen Arbeitsbedingungen (bei Fehlen GAV)
- Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, den Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden
- Der Anbieter akzeptiert mit der Einreichung seines Angebotes den Vertragsraster gemäss Anhang 3 der vollständigen Ausschreibungsunterlagen als Grundlage für den Abschluss eines Werkvertrages. Fragen und / oder Vorbehalte zum vorgegebenen Vertragsraster können durch den Anbieter ausschliesslich im Rahmen der vorgesehenen Fragerunde vorgebracht werden.
Es müssen alle aufgeführten Eignungskriterien erfüllt und die nachstehenden aufgeführten Eignungsnachweise mit dem Angebot eingereicht werden. Eine Nicht-Erfüllung von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes aus der Bewertung der Zuschlagskriterien.

Geforderte Nachweise:

Durch die Anbieter sind alle notwendigen Unterlagen und Nachweise zur Erfüllung Eignungskriterien einzureichen, gem. Art. 20 ÖBV insbesondere:
- die Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen (vgl. Formular im Anhang zu den vollständigen Ausschreibungsunterlagen)
- aktueller, detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWST, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BVG-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. Unfallversicherung
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bezgl. Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrages resp. Bestätigung der Revisionsstelle bez. Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilt das beco (Berner Wirtschaft), Laupenstrasse 22, 3011 Bern, oder die paritätische Berufskommission Auskunft. Das Ausstelldatum der Nachweise darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als ein Jahr sein.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Durch die Teilnahme an der Ausschreibung erwerben sich die Anbietenden keinerlei Rechte auf Ausführung oder Vergütung irgendwelcher Art. Die Ausschreibung gilt als integrierender Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Mit der Einreichung des Angebots stimmt der Anbieter dem Vertragsraster gemäss Anhang 3 der vollständigen Ausschreibungsunterlagen zu. Der Vertragsraster wird bei der Auftragserteilung und gestützt auf die Ergebnisse der Auftragsklärung / -bereinigung mit den Angaben gemäss bereinigter Anbieterofferte ergänzt und auf die entsprechende Auftraggeberin-Anbieter-Konstellation angepasst. Bestandteile des Vertrages sind:
- Vertragsraster gemäss Anhang 3 der vollständigen Ausschreibungsunterlagen
- Vollständige Ausschreibungsunterlagen inkl. Anhang
- Anbieterofferte (bereinigte Fassung nach Auftragsklärung)

Nachverhandlungen:

Die Auftraggeberin kann vom Anbieter Erläuterungen in Bezug auf dessen Eignung und dessen Angebot verlangen.
Preisverhandlungen werden nicht geführt, technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Lieferauftrag wird im offenen Verfahren nach dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG, BSG 731.2) und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) des Kantons Bern, sowie nach den Weisungen über das Beschaffungswesen der Gemeinde Köniz (GRB Nr. 390) ausgeschrieben. Die unter Art. 8 ÖBG und Art. 24 ÖBV aufgeführten Gründe können zum Ausschluss aus dem Verfahren und / oder zum Widerruf des Zuschlags führen. Anbieter werden von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen, die:
a. an der Vorbereitung der Submissionsunterlagen oder des Vergabeverfahrens derart mitgewirkt haben, dass sie die Vergabe zu ihren Gunsten beeinflussen können,
b. ein Angebot einreichen, dass den Ausschreibungsunterlagen oder wesentlichen Formerfordernissen nicht entspricht. Ein Angebot entspricht den wesentlichen Formerfordernissen namentlich dann nicht, wenn es nicht fristgerecht eingereicht worden ist, nicht vollständig ist oder das Selbstdeklarationsformular und die verlangten Nachweise fehlen,
c. die geforderten Eignungskriterien nicht erfüllen,
d. der Auftraggeberin falsche Auskünfte erteilt haben,
e. Steuern und Sozialabgaben nicht bezahlt haben,
f. dem Personal nicht Arbeitsbedingungen bieten, die namentlich hinsichtlich der Entlöhnung, der Lohngleichheit für Mann und Frau sowie den Sozialleistungen der Gesetzgebung oder dem Gesamtarbeitsvertrag entsprechen. Fehlt ein Gesamtarbeitsvertrag, gelten die orts- und berufsüblichen Vorschriften (Leistungsortsprinzip),
g. Abreden getroffen haben, die den wirksamen Wettbewerb beseitigen oder erheblich beeinträchtigen,
h. Die Einhaltung der schweizerischen und bernischen Umweltgesetzgebung im Rahmen der Produktion nicht gewährleisten können,
i. Im Konkurs sind. Die Auffanggesellschaften eines konkursiten Unternehmens kann ausgeschlossen werden, wenn sie wirtschaftlich von denselben Personen beherrscht wird, die für das konkursite Unternehmen verantwortlich sind,
j. Das Selbstdeklarationsformular nicht wahrheitsgetreu ausgefüllt haben,
k. Für eine richtige Vertragserfüllung keine Gewähr bieten.

Sonstige Angaben:

Das Angebot ist unter Verwendung des von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Angebotsformulars auszustellen (vgl. Anhang zu den vollständigen Ausschreibungsunterlagen).
Es sind Netto-Offerten in Schweizerfranken [CHF] für die Lieferung der Fahrzeuge ab Werk des Anbieters (Ex-Works) einzureichen. Vom Anbieter gewährte Rabatte und Skonto sind im Angebotsformular auszuweisen. Mehr- und Minderpreise für allfällige Ausführungsoptionen sind im Angebot separat auszuweisen. Für Unternehmervarianten sind separate Angebotsformulare einzureichen, Unternehmervarianten sind als solche auf dem Angebotsformular klar zu kennzeichnen.

Mit dem Angebot für die Lieferung der neuen Fahrzeuge ist ein separates Eintauschangebot für die Übernahme der bestehenden Einsatzfahrzeuge (ohne Feuerwehrmaterial) einzureichen. Als Grundlage für die Erstellung des separaten Eintauschangebotes ist dem Anhang zu den vollständigen Ausschreibungsunterlagen eine Kurzdokumentation der bestehenden Fahrzeuge zu entnehmen. Die Übernahme der bestehenden Fahrzeuge erfolgt in Absprache mit der Feuerwehr nach Ablieferung der neuen Modulfahrzeuge. Die Feuerwehr behält sich den Zwischenverkauf der bestehenden, zu ersetzenden Fahrzeuge explizit vor.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch (Originaltext) und Amtsblatt des Kantons Bern (gleichentags oder bis 14 Tage später).

Rechtsmittelbelehrung:

Die vorliegende Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen mittels Beschwerde angefochten werden (Art. 11 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 ÖBG).
Es können Rechtsverletzungen und rechtsfehlerhafte Ermessensausübungen sowie die unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts gerügt werden (Art. 14 Abs. 2 ÖBG). Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Gemeinde Köniz, Direktion Sicherheit und Liegenschaften Landorfstrasse 1, CH-3098 Köniz
Sägestrasse 42
3098 Köniz
E-Mail-Adresse:  
urs.wermuth@koeniz.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1110945 Feuerwehr Köniz - Modulfahrzeuge