Ausschreibung 1091089: 310046767
Publiziert am: 23. August 2019
Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Als Ersatz für die bestehenden Transportfahrzeuge der SBB Infrastruktur-Flotte und um den Mehrbedarf der
Produktion abzudecken, werden insgesamt 120 Stk. 4-achsige Transportwagen, Typ Rens in zwei leicht
unterschiedlichen Ausführungen sowie 50 Stk. 2-achsige Transportwagen, Typ Kns beschafft.
Die Fahrzeuge sind für den multifunktionalen Einsatz im Baudienst ohne Einschränkungen auf dem gesamten CH-
Normalspurnetz sowie auf Baustellengleisen (gemäss EN 14033-2) vorgesehen.
Für die Fahrzeuge muss der freizügige Einsatz auf dem europäischen Normalspurnetz sichergestellt sein und die
Fahrzeuge müssen eine Zulassung nach TSI WAG aufweisen.
Die Offertanfrage umfasst auch die Nachbestellrechte für Optionsfahrzeuge .
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
23. August 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Angebote und weitere Vertragsbestandteile müssen in der in Ziffer 2.4 der Ausschreibungsbedingungen genannten Vertragssprache eingereicht werden. |
5. September 2019 | Frist für Fragen | Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen spätestens bis zum definierten Endtermin für |
3. Oktober 2019 | Abgabetermin 17:30 | None |
10. Oktober 2019 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | Preis |
10% | Akzeptanz des Entwurfs des Werkliefervertrags |
10% | Akzeptanz der von SBB geforderten Liefertermine |
10% | Produktanforderungskatalog (PAK) |
15% | Konzept der Fahrzeuge vom Typ Rens |
15% | Konzept der Fahrzeuge vom Typ Kns |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
EIGNUNGSKRITERIUM 1: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.1 Genügende finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
1.2 Fähigkeit zur Übernahme des Gesamtauftrags.
1.3 Kapazität im Bereiche Güterwagenproduktion
1.4 Sicherheitsleistungen
1.5 Betriebshaftpflichtversicherung.
EIGNUNGSKRITERIUM 2: Organisatorische Eignung
2.1 Ressourcen.
2.2 Projektleiter (Schlüsselperson)
2.3 Präsenz vor Ort und genügende Zukunftssicherheit.
2.4 Produktionsablauf
2.5 Qualität und Prozesse.
2.6 Vorliegen eines hinreichenden Umweltmanagementsystems
2.7 Sozial- und Verhaltenskodex
EIGNUNGSKRITERIUM 3: Technische Eignung
3.1 Erfahrungen in der Entwicklung, Produktion, Zulassung und Inbetriebnahme von Güterwagen.
3.2 Technischer Projektleiter (Schlüsselperson)
3.3 Verantwortlicher Konstrukteur (Schlüsselperson)
NACHWEISE zum Eignungskriterium 1: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.1 Genügende finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Bestätigung, dass kein laufendes oder abgeschlossenes Insolvenzfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über das Vermögen der Unternehmung besteht. Der Nachweis erfolgt mittels schweizerischem Betreibungsregisterauszug bzw. äquivalentem Nachweis bei ausländischen Anbietern.
Kopien geprüfter Jahresabschlüsse mit Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre.
1.2 Fähigkeit zur Übernahme des Gesamtauftrags.
Schriftliche Zusicherung der Übernahme der Gesamtverantwortung für die Erbringung aller erforderlichen einmaligen und wiederkehrenden Dienstleistungen.
Darstellung des geplanten Vorgehens zur Abwicklung der Leistungen im Auftragsfall.
1.3 Kapazität im Bereiche Güterwagenproduktion
Erklärung des Anbieters zum Umsatz im Bereich der Güterwagenherstellung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.
1.4 Sicherheitsleistungen
Bestätigung des Finanzinstitutes, dass bei einem allfälligen Zuschlag, die finanzielle Sicherheitsleistung (Anzahlungsgarantie in Höhe der vereinbarten Anzahlung sowie Erfüllungsgarantie in Höhe von 10% des Vertragspreises) wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden.
Die vorbehaltlose Akzeptanz der Musterformulare „Anzahlungsgarantie" und „Erfüllungsgarantie" (siehe Werkliefervertrag) muss vom Finanzinstitut bestätigt werden.
1.5 Betriebshaftpflichtversicherung.
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung über CHF 10 Mio. (Deckung für Haftpflichtfälle, Versicherung)
NACHWEISE zum Eignungskriterium 2: Organisatorische Eignung
2.1 Ressourcen.
Beschreibung der Personalkapazität, technischen Ressourcen, Fertigungskapazität und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.
2.2 Projektleiter (Schlüsselperson)
Nachweis der Leitung von Projekten mit vergleichbarem technischem und kommerziellem Umfang.
Nachweis ausreichender Kenntnis der deutschen Sprache (in Schrift und Wort.)
2.3 Präsenz vor Ort und genügende Zukunftssicherheit.
Erklärung und Erläuterung der Anbieterin für die Dauer der Vertragserfüllung die Produktionskapazitäten (Fahrzeugherstellung) sicherzustellen.
Erklärung der Anbieterin für die Projektdauer eine Vertretung in der Schweiz sicherzustellen.
Erklärung der Anbieterin für die Dauer der Gewährleistung die nötigen Ressourcen für die Mängelbehebung in der Schweiz sicherzustellen.
2.4 Produktionsablauf
Die Lieferantin stellt ausführlich die Produktionskette (Unterlieferanten) und die Produktionsstandorte dar. Ein Layout des Fertigungsablaufs muss dargestellt werden.
Die Produktion von Neufahrzeugen muss in einer eigenen Halle durchgeführt werden.
Die SBB behält sich das Recht vor, den Produktionsstandort vor einer etwaigen Auftragsvergabe zu auditieren.
2.5 Qualität und Prozesse.
Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001 oder gleichwertig);
Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Kopien von aktuellen spezifischen Zertifizierungsurkunden von anerkannten Prüfstellen für Spezialarbeiten, welche bei der Erfüllung des Auftrages anfallen (z.B. Nachweis der Erfüllung der EN 15085 sowie allfälliger weiterer DIN-Normen gemäss Anforderungskatalog, etc.).
2.6 Vorliegen eines hinreichenden Umweltmanagementsystems
Nachweis eines etablierten Umweltmanagementsystems (Zertifikat ISO 14001 oder vergleichbarer Nachweis anhand dokumentierter Unternehmenspolitik oder Umweltpolitik, Nachweis wie Umweltaspekte in der Produktentwicklung berücksichtigt werden, usw.)
2.7 Sozial- und Verhaltenskodex
Unterschriebene Umsetzungsbedingungen zum Sozial- und Verhaltenskodex amfori BSCI oder Nachweis des Vorhandenseins eines vergleichbaren Standards beim Produktionsbetrieb.
NACHWEISE zum Eignungskriterium 3: Technische Eignung
3.1 Erfahrungen in der Entwicklung, Produktion, Zulassung und Inbetriebnahme von Güterwagen.
Schriftliche Referenzangaben mit Angabe des jeweiligen Kunden (Firmensitz, Kontaktperson, etc.)
Es sind EG Konformitätsbescheinigung für die 3 Referenzprojekte beizulegen.
Die SBB ist ermächtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und insbesondere folgende Auskünfte einzuholen:
• Beschreibung des Referenzprojektes (Kunde, Zeit und Ort der Leistungserbringung, Projektumfang, Wert der Leistung, Rolle des Lieferanten innerhalb des Projekts, Projektorganisation, Projekterfolg)
• Vorgehen bei der Mängelbehebung,
• Stellungnahme, ob die Leistungen den anerkannten Regeln der Technik entsprachen und ob sie ordnungsgemäss und rechtzeitig erbracht wurden.
3.2 Technischer Projektleiter (Schlüsselperson)
Nachweis der technischen Leitung von Projekten mit vergleichbarem technischem Umfang.
Entsprechende Projektreferenzen sind anzugeben.
Nachweis ausreichender Kenntnis der deutschen Sprache (in Schrift und Wort.)
3.3 Verantwortlicher Konstrukteur (Schlüsselperson)
Nachweis der Konstruktion von mit vergleichbaren Fahrzeugen in der Vergangenheit. Entsprechende Referenzfahrzeuge sind anzugeben.
Nachweis ausreichender Kenntnis der deutschen Sprache (in Schrift und Wort.)
Zusätzliche Informationen
bleiben vorbehalten; Sprache der Verhandlungen ist Deutsch.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen
und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der
beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und
vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
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