Ausschreibung 1065017: 20190022 Neubeschaffung von Lastwagen
Publiziert am: 15. März 2019
Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
3-Achser Lastwagen 6x2 mit Wechselaufbau;
a) Lastwagen mit Kran und 3-Seiten-Kipper
b) Lastwagen mit Salzstreueraufbau
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
15. März 2019 | Publikationsdatum | |
15. März 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen werden nur digital über |
26. April 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
5. April 2019 | Frist für Fragen | None |
26. April 2019 | Abgabetermin 23:59 | (Datum des Poststempels) |
1. Mai 2019 | Offertöffnung | (Datum des Poststempels) |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40 % | Preis |
50 % | Anforderungen Technik |
10 % | Referenzen |
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Telefon: 062 835 36 33
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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