Ausschreibung 1050487: Ersatzbeschaffung Zugfahrzeug Strassenunterhalt
Publiziert am: 5. Dezember 2018
Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt
Lieferung von zwei Zug- und Transportfahrzeugen mit WD-Gerätschaften (Pflug + Streugutbehälter) im Winter 2019/2020 mit Optionen für 5 weitere Fahrzeuge mit WD-Gerätschaften bis Ende 2023.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
5. Dezember 2018 | Publikationsdatum | |
5. Dezember 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
29. Januar 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
20. Dezember 2018 | Frist für Fragen | Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 08. Januar 2019 auf www.simap.ch. |
29. Januar 2019 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Ersatzbeschaffung Zugfahrzeug Strassenunterhalt" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
1. Februar 2019 | Offertöffnung | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Ersatzbeschaffung Zugfahrzeug Strassenunterhalt" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40 % | Angebotspreis: bestehend aus Anschaffungspreis für zwei Zug- und Transportfahrzeuge mit WD-Gerätschaften (Pflug + Streugutbehälter): |
30 % | Technische Kriterien: bestehend aus den Unterkriterien: Fahrgestell / Unterwagen (10%), Fahrer-Kabine (10%), Aufbau Pritsche (10%), Pflug (20%), Streugutbehälter (20%), Motor und Getriebe (10%), Abmessungen (10%), Elektrische Anlagen (10%): |
15 % | Bedienerfreundlichkeit: bestehend aus den Unterkriterien: Pflug (20%), Streugutbehälter (20%), Fahrerbeurteilung (60%): |
10 % | Garantien und After-Sales: bestehend aus den Unterkriterien: Garantielaufzeit (60%), Distanz zur Servicestelle (10%), Garagenbeurteilung (30%): |
5 % | Lieferfristen: bestehend aus den Unterkriterien: Fahrzeug inkl. WD-Gerätschaften (30%), Verfügbarkeit der Ersatzteile (70%): |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.
- Zur Verfügung Stellung eines in den wesentlichen Systembestanteilen baugleichen Zug- und Transportfahrzeuges inkl. WD-Gerätschaften (Vorführfahrzeug oder bereits abgeliefertes Fahrzeug) für die Durchführung einer Präsentation und Test bei der Auftraggeberin (Tiefbauamt Stadt Bern) in den Kalenderwochen 07 – 08, 2019 (11.02 – 22.02.2019).
- Die Lieferfirma, resp. dessen Zulieferanten verfügen für sämtliche Systembestandteile über ein etabliertes Netz an Service- resp. Wartungsstationen in der Schweiz und betreibt selber einen Servicedienst.
- Wesentliche Ersatzteile können vom Anbieter, resp. dessen Zulieferanten innerhalb von zwei Arbeitstagen geliefert werden.
- Das Zug- und Transportfahrzeug ist mit all seinen Komponenten typengeprüft und wird vor Ablieferung bei der MfK (Schweiz) geprüft.
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Anbieterinnen und Anbieter, welche diese Kriterien nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.
- Betriebsanleitungen pro Fahrzeug / Pflug / Streugutbehälter
- Reparaturanleitungen (Werkstatt-Unterlagen)
- Ersatzteilbücher
- Schmierplan
- Vermassungsplan Fahrzeug komplett inkl. WD-Anbaugeräte
- Konformitätserklärungen
Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
Zusätzliche Informationen
Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).
1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).
Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut bis sehr gut
3.0 = genügend
2.0 = ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.
Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,2 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich.
2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.
3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.
4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.
Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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