Ausschreibung 1043899: Fahrzeugbeschaffung PostAuto Schweiz LowEntry-Busse13.8m
Publiziert am: 31. Oktober 2018
PostAuto Fahrzeuge AG
Die PostAuto Schweiz AG, schreibt hiermit die zentrale Beschaffung ihres voraussichtlichen Fahrzeugbedarfes an 3-Achsigen (länger als 13m) LowEntry-Bussen aus . Es werden voraussichtliche 5 Fahrzeuge beschafft, bei der Anzahl handelt es sich um einen reinen Richtwert aufgrund des aktuellen Planungsstandes, welcher für PostAuto in diesem Sinne unverbindlich ist. Anpassungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Fahrzeuge werden einzeln bestellt.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
31. Oktober 2018 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
30. November 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
9. November 2018 | Frist für Fragen | Fragen des Anbieters zum Pflichtenheft oder zu den Ausschreibungsunterlagen sind bis spätestens 09.11.18; 12.00 Uhr, direkt in der Ausschreibungsplattform www.simap.ch zu stellen. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt bis am 15.10.18 ebenfalls auf www.simap.ch. Verspätet eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet |
18. Dezember 2018 | Abgabetermin 12:00 | Das Angebot ist in 1-facher Ausfertigung einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail genügt nicht. Der Anbieter hat neben der Abgabe seines Angebotes in Papierform eine elektronische Version (CD, DVD oder Memory-Stick) abzugeben. Spezifische Fristen und Formvorschriften: Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; die Aufgabe eines Angebotes per Post zum angegebenen Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
19. Dezember 2018 | Offertöffnung | Das Angebot ist in 1-facher Ausfertigung einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail genügt nicht. Der Anbieter hat neben der Abgabe seines Angebotes in Papierform eine elektronische Version (CD, DVD oder Memory-Stick) abzugeben. Spezifische Fristen und Formvorschriften: Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; die Aufgabe eines Angebotes per Post zum angegebenen Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
31. August 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
ABG von PostAuto Schweiz AG für den Kauf von Bussen V2 Januar 2012
keine
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebotes keine Entschädigung beanspruchen.
PostAuto Schweiz AG behält sich ausdrücklich vor, welche alle Muss-Kriterien erfüllen, nur die fünf kostengünstigsten (Gesamtkosten gemäss Ausschreibung) Fahrzeuge für den Werkstattcheck und die Probefahrt vorzusehen. Die übrigen Angebote würden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt.
Geheimhaltungsverpflichtung: Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weiter gegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während Offert- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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