Ausschreibung 1043609: BAHNERSATZ STRECKENSPERRE LZ-AST

Publiziert am: 8. November 2018

zb Zentralbahn AG, Bereich Produktion und Rollmaterial

Für die Streckensperren im 2019 müssen die Bahnersatzleistungen der Zentralbahn neu vergeben werden. Die Kurse im Rahmen dieses Angebots werden im Fahrplan mit den entsprechenden Fahrtzeiten veröffentlicht und werden somit in ein Verkehrssystem mit Anschlüssen an den Stationen der Zentralbahn integriert. Der Kundschaft wird ein pünktlicher und qualitativ hochstehender Service in Übereinstimmung mit dem veröffentlichten Angebot gewährleistet.

Beschaffungsgegenstand sind Bahnersatzfahrten auf dem Netz der Zentralbahn AG gemäss Pflichtenheft und Fahrplan (Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen).

Die zb Zentralbahn AG erwartet ein Hauptangebot für:

- Die Transportleistungen gemäss Preisblatt für die Streckensperre März/April 2019.

Die zb Zentralbahn AG erwartet ein Richtangebot für die Streckensperre 2020/2021/2022.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Steckensperre Luzern - Alpnachstad

Richtangebot für Strecken
Luzern - Brünig
Luzern - Engelberg

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34121100: Busse für den öffentlichen Verkehr
  • 34121400: Niederflurbusse
  • 34121000: Busse
  • 34144910: Elektrobusse
  • 34114400: Kleinbusse
  • 34121300: Doppelstockbusse
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
8. November 2018 Publikationsdatum
8. November 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

BEZUG DER UNTERLAGEN
Die Anbieter müssen sich zwingend in www.simap.ch registrieren, um die Unterlagen runterzuladen.

SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN:
Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache verfügbar. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und allfälligen durch die Zentralbahn, den Anbieter oder einen Dritten (z.B. EU-Tenderdaily) übersetzten Versionen geht
der deutsche Text der Zentralbahn immer vor, welcher der einzig rechtlich massgebend ist.

FORM UND MASSGEBLICHE VERSION: Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer Form im SIMAP-Online (www.simap.ch) zur Verfügung gestellt.

ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk: Lieferung von geröstetem Bohnenkaffee und „NICHT ÖFFNEN“ in 2-facher Ausfertigung (Papierform und auf einem Datenträger)
einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).

PRÄSENTATION DES ANGEBOTES:
Die Zentralbahn behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung der Angebote zu einer Präsentation einzuladen.

MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN:
Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der Zentralbahn und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der Zentralbahn, Personal,
Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. dieser aufgerechnet.

12. Dezember 2018 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
5. Dezember 2018 Frist für Fragen

Fragen zu dieser Ausschreibung können versehen mit dem Vermerk "BAHNERSATZ STRECKENSPERRE LZ-AST" bis 05.12.2018 per E-Mail an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 gerichtet werden.

Fragen, die nach diesem Termin eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern gleichzeitig anonymisiert schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

18. Dezember 2018 Abgabetermin 10:00

Eintreffend bei der Zentralbahn für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.

Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

19. Dezember 2018 Offertöffnung

Eintreffend bei der Zentralbahn für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.

Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

1. März 2019 Geplanter Projektstart
30. April 2019 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% 1. QUALITÄT
60% von 50% 1.1 Umsetzung, Erfüllung der Anforderungen der zb gemäss TGeil 4 der Ausschreibungsunterlagen.
20% von 50% 1.2 Aufzeigen Risiken der Projektabwicklung
20% von 50% 1.3 Disposition
50% 2. WIRTSCHAFTLICHKEIT
80% von 50% 2.1 Preise
20% von 50% 2.2 Erfüllung der Vorgaben im Vertrag und Anhänge

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG

1.1) FACHKOMPETENZ
Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung mit fahrplanmässigen Personentransport des öffentlichen Verkehrs, in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.

1.2) TERMINEINHALTUNG
Zweckmässiges Vorgehen und Gewährleistung der Termineinhaltung.

2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung).

2.2) PERSONELLE RESSOURCEN
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.

2.3) ORGANISATION
Organisationsstruktur des Unternehmens

3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1) Bonität / Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Erfolgsrechnung
3.5) Versicherung / Betriebshaftplicht

Geforderte Nachweise:

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
2 Referenzen (wann, Kunde, Projektumfang, Beschreibung der beauftragten Leistungen, Rolle des Anbieters innerhalb des Projekts) von erfolgreich durchgeführten Aufträgen mit vergleichbarer Komplexität bezüglich Umfang, Dauer und Termineinhaltung in Projekten des öffentlichen Verkehrs,

Stellungnahme (der damaligen Auftraggeberin), ob die Leis-tungen den anerkannten Regeln des Fachgebietes entspra-chen und ob sie ordnungsgemäss und rechtzeitig erbracht wurden; (Max. zwei A4 Seiten pro Referenzfall).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2
Vorgehenskonzept.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001-04 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie einer einwandfreien Leistungserbringung.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
(*) Personalkapazitätsübersicht, Personalprofile der Schlüsselperso-nen. Nachweis der vorhandenen Kategorie gerechten Fahrausweise der Chauffeure.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
•*) Unternehmensstruktur
•*) Aktuelles Organigramm
•*) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
(*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung betreffend eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich gere-gelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jah-resrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden. Die vorbehaltlose Akzeptanz des Musterformulars "Erfüllungsgarantie" muss vom Finanzinstitut bescheinigt werden.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe: September 2016, Stand: September 2016.

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der Zentralbahn.

ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die Zentralbahn behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

zb Zentralbahn AG, Bereich Produktion und Rollmaterial
Bahnhofstrasse 23
6362 Stansstad
Telefon: 058 668 80 00
E-Mail-Adresse:  
einkauf@zentralbahn.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1043609 BAHNERSATZ STRECKENSPERRE LZ-AST