Ausschreibung 1043609: BAHNERSATZ STRECKENSPERRE LZ-AST
Publiziert am: 8. November 2018
zb Zentralbahn AG, Bereich Produktion und Rollmaterial
Für die Streckensperren im 2019 müssen die Bahnersatzleistungen der Zentralbahn neu vergeben werden. Die Kurse im Rahmen dieses Angebots werden im Fahrplan mit den entsprechenden Fahrtzeiten veröffentlicht und werden somit in ein Verkehrssystem mit Anschlüssen an den Stationen der Zentralbahn integriert. Der Kundschaft wird ein pünktlicher und qualitativ hochstehender Service in Übereinstimmung mit dem veröffentlichten Angebot gewährleistet. Beschaffungsgegenstand sind Bahnersatzfahrten auf dem Netz der Zentralbahn AG gemäss Pflichtenheft und Fahrplan (Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen). Die zb Zentralbahn AG erwartet ein Hauptangebot für: - Die Transportleistungen gemäss Preisblatt für die Streckensperre März/April 2019. Die zb Zentralbahn AG erwartet ein Richtangebot für die Streckensperre 2020/2021/2022.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Steckensperre Luzern - Alpnachstad Richtangebot für Strecken |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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8. November 2018 | Publikationsdatum | |
8. November 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | BEZUG DER UNTERLAGEN SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN: FORM UND MASSGEBLICHE VERSION: Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer Form im SIMAP-Online (www.simap.ch) zur Verfügung gestellt. ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION: PRÄSENTATION DES ANGEBOTES: MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN: |
12. Dezember 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
5. Dezember 2018 | Frist für Fragen | Fragen zu dieser Ausschreibung können versehen mit dem Vermerk "BAHNERSATZ STRECKENSPERRE LZ-AST" bis 05.12.2018 per E-Mail an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 gerichtet werden. Fragen, die nach diesem Termin eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern gleichzeitig anonymisiert schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. |
18. Dezember 2018 | Abgabetermin 10:00 | Eintreffend bei der Zentralbahn für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung. Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe 1.2. Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt. |
19. Dezember 2018 | Offertöffnung | Eintreffend bei der Zentralbahn für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung. Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe 1.2. Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt. |
1. März 2019 | Geplanter Projektstart | |
30. April 2019 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | 1. QUALITÄT |
60% von 50% | 1.1 Umsetzung, Erfüllung der Anforderungen der zb gemäss TGeil 4 der Ausschreibungsunterlagen. |
20% von 50% | 1.2 Aufzeigen Risiken der Projektabwicklung |
20% von 50% | 1.3 Disposition |
50% | 2. WIRTSCHAFTLICHKEIT |
80% von 50% | 2.1 Preise |
20% von 50% | 2.2 Erfüllung der Vorgaben im Vertrag und Anhänge |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG
1.1) FACHKOMPETENZ
Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung mit fahrplanmässigen Personentransport des öffentlichen Verkehrs, in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.
1.2) TERMINEINHALTUNG
Zweckmässiges Vorgehen und Gewährleistung der Termineinhaltung.
2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung).
2.2) PERSONELLE RESSOURCEN
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.
2.3) ORGANISATION
Organisationsstruktur des Unternehmens
3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1) Bonität / Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Erfolgsrechnung
3.5) Versicherung / Betriebshaftplicht
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
2 Referenzen (wann, Kunde, Projektumfang, Beschreibung der beauftragten Leistungen, Rolle des Anbieters innerhalb des Projekts) von erfolgreich durchgeführten Aufträgen mit vergleichbarer Komplexität bezüglich Umfang, Dauer und Termineinhaltung in Projekten des öffentlichen Verkehrs,
Stellungnahme (der damaligen Auftraggeberin), ob die Leis-tungen den anerkannten Regeln des Fachgebietes entspra-chen und ob sie ordnungsgemäss und rechtzeitig erbracht wurden; (Max. zwei A4 Seiten pro Referenzfall).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2
Vorgehenskonzept.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001-04 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie einer einwandfreien Leistungserbringung.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
(*) Personalkapazitätsübersicht, Personalprofile der Schlüsselperso-nen. Nachweis der vorhandenen Kategorie gerechten Fahrausweise der Chauffeure.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
•*) Unternehmensstruktur
•*) Aktuelles Organigramm
•*) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
(*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung betreffend eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich gere-gelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jah-resrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden. Die vorbehaltlose Akzeptanz des Musterformulars "Erfüllungsgarantie" muss vom Finanzinstitut bescheinigt werden.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe: September 2016, Stand: September 2016.
bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der Zentralbahn.
ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die Zentralbahn behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Bahnhofstrasse 23
6362 Stansstad
Telefon: 058 668 80 00
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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