Ausschreibung 1040697: Ersatzbeschaffung Polizeiboot P11 Zürichsee
Publiziert am: 5. Oktober 2018
Kantonspolizei Schwyz
Lieferung eines Bootes für den Polizeieinsatz auf dem Zürichsee mit Navigationseinrichtungen und den notwendigen Einsatzmaterialien und Ausrüstungen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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5. Oktober 2018 | Publikationsdatum | |
5. Oktober 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
31. Oktober 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
29. Oktober 2018 | Frist für Fragen | Die Beantwortung Fragen erfolgt spätestens bis zum 9.11.2018. |
23. November 2018 | Abgabetermin 12:00 | Das Angebot muss mit gut erkenntlicher Aufschrift "Nicht öffnen, Ersatzbeschaffung Polizeiboot P11" beschriftet sein. Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen. |
23. November 2018 | Offertöffnung | Das Angebot muss mit gut erkenntlicher Aufschrift "Nicht öffnen, Ersatzbeschaffung Polizeiboot P11" beschriftet sein. Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen. |
15. Januar 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Juli 2019 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es werden keine Verhandlungen geführt.
Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001(IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130).
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten.
Amtsblatt
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. (Art. 15 IVöB).
Bahnhofstrasse 7
6430 Schwyz
Telefon: 041 / 819 53 45
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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