Ausschreibung 1028297: Kehrichtfahrzeug

Publiziert am: 24. August 2018

Stadt Aarau, Sektion Werkhof

Gemäss Anforderungsprofil


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34000000: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
24. August 2018 Publikationsdatum
27. August 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

3. September 2018 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
19. September 2018 Frist für Fragen

Fragen können vom 10. - 19.09.2018 gestellt werden.

5. Oktober 2018 Abgabetermin 12:00

12:00 Uhr Eingang bei der Vergabestelle

8. Oktober 2018 Offertöffnung

12:00 Uhr Eingang bei der Vergabestelle

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch
Amtsblatt des Kantons Aargau

Rechtsmittelbelehrung:

1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht
erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim
Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40,
5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.

2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer
Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss
dem Bundesgesetz über die Frei-zügigkeit der Anwältinnen
und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA;
SR 935.61) zur Vertre-tung von Parteien vor Gericht berechtigt
ist.

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine
Begründung enthalten, d.h. es ist

a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll,
und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere
Entscheidung verlangt wird.

3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss
den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung ist der
Beschwerdeschrift beizulegen.

5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko
verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die
Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen
Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Stadt Aarau, Sektion Werkhof
Neumattstrasse 45
5000 Aarau
Telefon: 062 836 06 87
E-Mail-Adresse:  
rolf.hoeltschi@aarau.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1028297 Kehrichtfahrzeug