Ausschreibung 1003475: Technische Ausrüstung "Kanalinspektionsfahrzeug"

Publiziert am: 24. Januar 2018

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt

Mit der Ersatzbeschaffung beabsichtigt das Tiefbauamt der Stadt Bern, das vorhandene Fahrzeug inkl. der technischen Ausrüstung zu ersetzen.

Lieferung und Montage einer Kanalinspektionsanlage, montiert in einem Trägerfahrzeug im 2018. Der Lieferumfang bestehend aus dem Trägerfahrzeug, Beistellung «EDV» und Beistellung «Innenausbau» werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Abholungs- und Lieferort:
Tiefbauamt der Stadt Bern
Garagenbetrieb
Stöckackerstrasse 50
3027 Bern

Die Verzollung der passiven Veredelung, ist in der Verantwortung des Anbieters.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34114000: Spezialfahrzeuge
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
24. Januar 2018 Publikationsdatum
24. Januar 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

13. Februar 2018 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
29. Januar 2018 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 6. Februar 2018 auf www.simap.ch.

13. Februar 2018 Abgabetermin 00:00

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Kanalinspektionsfahrzeug" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

19. Februar 2018 Offertöffnung

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Kanalinspektionsfahrzeug" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 % Angebotspreis bestehend aus Anschaffungspreis für die Lieferung und Montage einer Kanalinspektionsanlage, montiert in ein kostenfrei zur Verfügung gestellten Trägerfahrzeug:
40 % Technische Kriterien bestehend aus den Unterkriterien: Kamerasystem I+II (10%), Kamerafahrwagen I+II (10%), Kamerasystem zur Anschlussuntersuchung (10%), Spülsystem (5%), Auslegearm (5%), Messelektronik (10%), Kabeltrommel (5%), Steuereinheit (5%), Fahrzeuginnenraum (5%), Fahrzeugsprechanlage (5%), Stromversorgung (5%), Wasseranlage (5%), Stickstoffbefüllanlage (5%), Steuerpult mit Bedieneinheit (5%), Industriecomputer (10%).
15 % Wartung bestehend aus den Unterkriterien: Garantielaufzeit (40%), Distanz zur Servicestelle (10%), Beurteilung der Mitarbeiter Kanalnetzbetrieb (50%).
5 % Lieferfristen bestehend aus den Unterkriterien: Verfügbarkeit der gängigen Ersatzteile und Verschleissteile (70%), Kamerasysteme (30%).

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.

Eignungskriterien:

- Zur Verfügung Stellung einer in den wesentlichen Systembestandteilen baugleichen Kanalinspektionsanlage (Vorführfahrzeug oder bereits abgeliefertes Fahrzeug) für die Durchführung einer Präsentation und Test bei der Auftraggeberin (Tiefbauamt Stadt Bern) in den Kalenderwochen 10-12, 2018 (05.03.2018 – 23.03.2018).

- Die Lieferfirma, resp. dessen Zulieferanten verfügen für sämtliche Systembestandteile über ein etabliertes Netz an Service- oder Wartungsstationen in der Schweiz und betreibt selber einen Servicedienst.

- Wesentliche Ersatzteile können vom Anbieter oder des Zulieferanten innerhalb von zwei Arbeitstagen geliefert werden.

- Das Arbeitsgerät ist mit all seinen Komponenten typengeprüft und wird vor Ablieferung bei der MfK (Schweiz) geprüft.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Anbieterinnen und Anbieter, welche diese Kriterien nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

- Betriebsanleitung
- Wartungsanleitung
- Ersatzteilbücher
- Aufbauplan
- Konformitätserklärung

Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Nachverhandlungen:

Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut bis sehr gut
3.0 = genügend
2.0 = ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,2 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 25%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

Mit der Offerteingabe sind 2 Referenzen in den letzten 3 Jahre
mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt in jedem Fall zu einer Bewertung von 0 Punkten.

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- bzw. Baubewilligung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Kontakt

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt
Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1003475 Technische Ausrüstung "Kanalinspektionsfahrzeug"