Ausschreibung 1003475: Technische Ausrüstung "Kanalinspektionsfahrzeug"
Publiziert am: 24. Januar 2018
Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt
Mit der Ersatzbeschaffung beabsichtigt das Tiefbauamt der Stadt Bern, das vorhandene Fahrzeug inkl. der technischen Ausrüstung zu ersetzen. Lieferung und Montage einer Kanalinspektionsanlage, montiert in einem Trägerfahrzeug im 2018. Der Lieferumfang bestehend aus dem Trägerfahrzeug, Beistellung «EDV» und Beistellung «Innenausbau» werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Abholungs- und Lieferort: Die Verzollung der passiven Veredelung, ist in der Verantwortung des Anbieters.
Tiefbauamt der Stadt Bern
Garagenbetrieb
Stöckackerstrasse 50
3027 Bern
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
24. Januar 2018 | Publikationsdatum | |
24. Januar 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
13. Februar 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
29. Januar 2018 | Frist für Fragen | Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 6. Februar 2018 auf www.simap.ch. |
13. Februar 2018 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Kanalinspektionsfahrzeug" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
19. Februar 2018 | Offertöffnung | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Kanalinspektionsfahrzeug" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40 % | Angebotspreis bestehend aus Anschaffungspreis für die Lieferung und Montage einer Kanalinspektionsanlage, montiert in ein kostenfrei zur Verfügung gestellten Trägerfahrzeug: |
40 % | Technische Kriterien bestehend aus den Unterkriterien: Kamerasystem I+II (10%), Kamerafahrwagen I+II (10%), Kamerasystem zur Anschlussuntersuchung (10%), Spülsystem (5%), Auslegearm (5%), Messelektronik (10%), Kabeltrommel (5%), Steuereinheit (5%), Fahrzeuginnenraum (5%), Fahrzeugsprechanlage (5%), Stromversorgung (5%), Wasseranlage (5%), Stickstoffbefüllanlage (5%), Steuerpult mit Bedieneinheit (5%), Industriecomputer (10%). |
15 % | Wartung bestehend aus den Unterkriterien: Garantielaufzeit (40%), Distanz zur Servicestelle (10%), Beurteilung der Mitarbeiter Kanalnetzbetrieb (50%). |
5 % | Lieferfristen bestehend aus den Unterkriterien: Verfügbarkeit der gängigen Ersatzteile und Verschleissteile (70%), Kamerasysteme (30%). |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.
- Zur Verfügung Stellung einer in den wesentlichen Systembestandteilen baugleichen Kanalinspektionsanlage (Vorführfahrzeug oder bereits abgeliefertes Fahrzeug) für die Durchführung einer Präsentation und Test bei der Auftraggeberin (Tiefbauamt Stadt Bern) in den Kalenderwochen 10-12, 2018 (05.03.2018 – 23.03.2018).
- Die Lieferfirma, resp. dessen Zulieferanten verfügen für sämtliche Systembestandteile über ein etabliertes Netz an Service- oder Wartungsstationen in der Schweiz und betreibt selber einen Servicedienst.
- Wesentliche Ersatzteile können vom Anbieter oder des Zulieferanten innerhalb von zwei Arbeitstagen geliefert werden.
- Das Arbeitsgerät ist mit all seinen Komponenten typengeprüft und wird vor Ablieferung bei der MfK (Schweiz) geprüft.
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Anbieterinnen und Anbieter, welche diese Kriterien nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.
- Betriebsanleitung
- Wartungsanleitung
- Ersatzteilbücher
- Aufbauplan
- Konformitätserklärung
Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
Zusätzliche Informationen
Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).
Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut bis sehr gut
3.0 = genügend
2.0 = ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.
Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,2 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 25%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)
Mit der Offerteingabe sind 2 Referenzen in den letzten 3 Jahre
mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt in jedem Fall zu einer Bewertung von 0 Punkten.
2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.
3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.
Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- bzw. Baubewilligung.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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