Ausschreibung 1003353: 3 Vollelektrokehrichtwagen für die Städte Bern und Biel 2018/2019

Publiziert am: 24. Januar 2018

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

Beschaffung von 2 Vollelektrokehrichtwagen für die Stadt Bern 2018/2019 und 1 Vollelektrokehrichtwagen für die Stadt Biel 2019.

Variantenausschreibung Kauf gesamtes Fahrzeug oder Kauf Aufbau und Waage und Miete Chassis. Der Variantenentscheid erfolgt primär aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34114000: Spezialfahrzeuge
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
24. Januar 2018 Publikationsdatum
24. Januar 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

5. März 2018 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
7. Februar 2018 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 14.02.18 auf www.simap.ch.

5. März 2018 Abgabetermin 00:00

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Vollelektrokehrichtwagen ERB/Biel" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

8. März 2018 Offertöffnung

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Vollelektrokehrichtwagen ERB/Biel" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 % Preis:
40 % Qualität und Bedinerfreundlichkeit (anhand Testfahrzeuge:
20 % Ausrüstung und Abmessungen der Fahrzeuge:

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind bei der Variante 1 (Kauf gesamtes Fahrzeug) nicht zugelassen.

Bei der Variante 2 (Kauf Aufbau mit Schüttung und Waage; Miete Chassis) sind Bietergemeinschaften, bestehend aus zwei Anbietern, zugelassen. Es ist hierbei der federführende Anbieter anzugeben.

Eignungskriterien:

- Mindestens ein vom Anbieter gelieferter Kehrichtwagen (od. Lastwagen mit mind. 26 t Gesamtgewicht) mit Vollelektroantrieb muss in Europa, seit mindestens 2 Monaten, immatrikuliert sein. Der Anbieter hat im Angebot darzulegen, um was für ein Fahrzeug es sich handelt, auf wen das Fahrzeug immatrikuliert ist und seit wann.
- Mindestens 5 Jahre Erfahrung beim Bau von Kehrichtwagenaufbauten, davon mindestens 2 Jahre mit Aufbau mit Split-Lifter.
- Firma verfügt in der Schweiz über Service- resp. Wartungsstationen, auch für den Elektromotor. Die Service- resp. Wartungsstationen in der Schweiz sind im Angebot anzugeben.
- Wesentliche Ersatzteile können innerhalb von 48 Stunden geliefert werden.
- Bei Variante 1 sind nur Unternehmen als Generalunternehmer zugelassen, die über 50 Mitarbeitende (VZÄ) und mehr verfügen. Bei Variante 2 muss mindestens 1 Mitglied der Bietergemeinschaft über mehr als 50 Mitarbeitende verfügen.
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

- Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis ohne Verweise auf andere Dokumente. Die Bewertung der Offerte muss auf Basis der Angaben im Leistungsverzeichnis möglich sein;
- Alle im Leistungsverzeichnis als Muss-Kriterien bestimmten Anforderungen sind einzuhalten.
- Für den Fahrzeugtest (Zuschlagskriterium 2) wird vom Anbieter im Zeitraum vom 19.-23. März 2018 für 2 Tage ein Fahrzeug mit gleichem Chassis und gleichem Aufbau zur Verfügung gestellt.
- Das Fahrzeug ist mit all seinen Komponenten typengeprüft und wird vor der Ablieferung bei der MfK geprüft.
- Für die Kehrichtfahrzeuge sind die Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, Stand 1.1.2016), die EN-Normen für Kehrichtwagen (SN EN 1501-1:2015 und SN EN 1501-5:2011) und die Richtlinien der SUVA verbindlich. Die entsprechenden Anforderungen sind einzuhalten.
- Das Angebot muss mindestens 3 Jahre Werkgarantie (Chassis, Aufbau und Waage), 3 Jahre Garantie auf Lackierung (Chassis und Aufbau), 6 Jahre Garantie auf Durchrostung (Chassis und Aufbau), 3 Jahre Garantie auf Dichtigkeit Auffangwanne (Pos. 2014 Leistungsverzeichnis) und 6 Jahre Garantie auf Lebensdauer der Batterie vorsehen.
- Die Wartungs- und Servicekosten sind mit dem Angebot für 10 Jahre verbindlich zu offerieren.
- Bestätigung, dass der Anbieter über min. 5 Jahre Erfahrung beim Bau von Kehrichtwagenaufbauten, davon mindestens 2 Jahre mit Aufbau mit Split-Lifter, verfügt.
- Bestätigung, dass alle wesentlichen Ersatzteile innerhalb vom 48 Stunden geliefert werden können.

Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Nachverhandlungen:

Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut bis sehr gut
3.0 = genügend
2.0 = ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.

Vorbehalt bezieht sich auf die Stadt Biel. Für die Stadt Bern wurde der Kredit bereits bewilligt.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Kontakt

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün
Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch