Zuschlag 1001211: Nachrüstung FLIRT FRANCE mit ETCS-System
Publiziert am: 10. Januar 2018
Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich hier um die Erbringung von weiteren technischen Auftragsarbeiten durch den ursprünglichen Anbieter handelt, welche sicherstellen, dass die Austauschbarkeit infolge der technischen Gegebenheiten mit der bisherigen Dienstleistung gewährleistet ist, ist vorliegend eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. f VöB gegeben.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
09.01.2018
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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