Zuschlag 1232565: Stückguttransporte National / International / Pipeline 5303

Publiziert am: 14. Dezember 2021

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr

Das Angebot erzielte jeweils die beste Bewertung bei den Kriterien "Wirtschaftlichkeit", "Produktionskonzept", "Umwelt" und stellt insgesamt das vorteilhafteste Angebot dar.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 60000000: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Gruppen:
  • T: Transport
Untergruppen:
  • T-T: Transport
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% 1 WIRTSCHAFTLICHKEIT
36% 1.1 Preisdifferenz zu den konkurrierenden Angeboten National
4% 1.2 Preisdifferenz zu den konkurrierenden Angeboten International
28% 2 PRODUKTIONSKONZEPT
20% 2.1 Produktionskonzept
8% 2.2 Ereignismanagement
24% 3 UMWELT
6% 3.1 Bisheriger Umsatz mit der Bahn
6% 3.2 Konzept für künftige Bahntransporte
4% 3.3 Allgemeiner Umgang mit Umweltthemen
4% 3.4 Zertifiziertes UMS-System
4% 3.5 Moderne Fahrzeuge
4% 4 LIEFERTREUE
4% 4.1 Liefertreue
4% 5 AKZEPTANZ DER VERTRAGSVORLAGE
4% 5.1 Akzeptanz der Vertragsvorlage

Weitere Details sind in Ziffer 4.6 dieser Publikation sowie den Ausschreibungsunterlagen Teil 2B_Zuschlagskriterien aufgeführt.

Berücksichtigte Anbieter

CDS Cargo Domizil AG, Bern

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 30.04.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 222 Tage

Datum des Zuschlags:

08.12.2021


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 517 30 66
E-Mail-Adresse:  
hans-peter.luethi2@sbb.ch