Zuschlag 1258109: Hebebockanlage BP4832

Publiziert am: 22. April 2022

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr

Das Angebot erzielte die beste Bewertung bei dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit" und stellt insgesamt das vorteilhafteste Angebot dar.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 34630000: Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Gruppen:
  • RW: Eisenbahn/Schienen
Untergruppen:
  • RW-RW: Eisenbahn/Schienen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% 1 QUALITÄT
30% von 40% 1.1 Erfüllung der Anforderungen der SBB gemäss Anforderungskatalog
65% von 40% 1.2 Aufzeigen der Technischen Lösung
5% von 40% 1.3 Eco Vadis (Corporate Social Responsibility, CSR)
60% 2 WIRTSCHAFTLICHKEIT
100% von 60% 2.1 Wirtschaftlichkeit Produkt (Total Cost, LCC, Einkaufskosten)

Weitere Details sind in Ziffer 4.6 dieser Publikation sowie den Ausschreibungsunterlagen Teil 2C_Zuschlagskriterien aufgeführt.

Berücksichtigte Anbieter

Autolift GmbH, Elixhausen, AT
CHF 2,977,138 , Gesamtpreis inklusive Optionen

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 23.12.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 119 Tage

Datum des Zuschlags:

21.04.2022


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 156 05 80
E-Mail-Adresse:  
rafael.spiess@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1258109 Hebebockanlage BP4832