Ausschreibung 1229841: Hebebockanlage BP4832
Publiziert am: 23. Dezember 2021
Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Im Rahmen des Ausbaus der Service Anlage Wolf in Basel (CH) wird beim Gleis K14 eine 44-teilige Hebebockanlage beschafft. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN SIEHE ZIFFER 4.6
Das Lieferobjekt bezieht sich im Groben auf folgende Punkte (nicht abschliessend):
- Projektbegleitung
- Engineering, Herstellung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme der Hebebockanlage und der dazugehörigen Bedieneinheiten
- Installation der Steuerung
- Integration in die Verriegelungskette Fahrstromanlage
- Aufbau des kabellosen Netzwerks auf die Gesamtlänge der Anlage, um die Kommunikation der Steuerung der Anlage sicherzustellen
- Abstimmungsmeetings
- Erstellung und Anpassen von Plänen (Zeitpläne, Technische Pläne, etc.)
- Einmalige Schulung des Bedienpersonals
- Erstellung und Aushändigen der Dokumentation
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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23. Dezember 2021 | Publikationsdatum | |
23. Dezember 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | BEZUG DER UNTERLAGEN: SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN: FORM UND MASSGEBLICHE VERSION: ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION: PRÄSENTATION DES ANGEBOTES: MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN: |
14. Februar 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
21. Januar 2022 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung können bis zu vorgenanntem Datum online auf www.simap.ch im Forum unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ findet sich eine Online-Anleitung, wie im Forum Fragen gestellt werden können. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern voraussichtlich bis zum 27.01.2022 im Forum zur Verfügung gestellt und können dort im „Holprinzip“ eingesehen werden. |
14. Februar 2022 | Abgabetermin 16:00 | Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung. Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe Ziffer 1.2 Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden. ANFORDERUNGEN AN DIE FORM DER ANGEBOTE (VGL. ART. 34 BöB) Die geforderten Dateiformate sind in der "Angebotsunterlage" (Teil der Ausschreibungsunterlagen) ersichtlich. Verspätete Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt. |
18. Februar 2022 | Offertöffnung | Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung. Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe Ziffer 1.2 Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden. ANFORDERUNGEN AN DIE FORM DER ANGEBOTE (VGL. ART. 34 BöB) Die geforderten Dateiformate sind in der "Angebotsunterlage" (Teil der Ausschreibungsunterlagen) ersichtlich. Verspätete Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | 1 QUALITÄT |
30% von 40% | 1.1 Erfüllung der Anforderungen der SBB gemäss Anforderungskatalog |
65% von 40% | 1.2 Aufzeigen der Technischen Lösung |
5% von 40% | 1.3 Eco Vadis (Corporate Social Responsibility, CSR) |
60% | 2 WIRTSCHAFTLICHKEIT |
100% von 60% | 2.1 Wirtschaftlichkeit Produkt (Total Cost, LCC, Einkaufskosten) |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
1 TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG
1.1 Fachkompetenz
Der Anbieter belegt mit 1 Referenzprojekt, dass er bei anderen Endkunden (mit direkten Vertragsbeziehungen) bereits erfolgreich
Projekte umgesetzt hat.
2 ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1 Qualitätsmanagement
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.
2.2 Umweltmanagement
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen im Umgang mit der betrieblichen Umweltpolitik, Umweltziele und festgelegte
Umweltprogrammen.
2.3 Fertigungskapazität
Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.
2.4 Personelle Ressourcen
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.
2.5 Organisation
Organisationsstruktur des Unternehmens.
3 GENÜGENDE FINANZIELLE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1 Bonität Handelsregisterauszug
3.2 Bonität Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3 Bonität Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4 Bonität Erfolgsrechnung
3.5 Bankerklärung Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.6 Versicherung Betriebshaftpflicht
4 PRÄSENZ
4.1 Präsenz vor Ort
Der Anbieter gewährleistet vor Ort eine ausreichende Präsenz für technischen Support und Service
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
1 Referenz der letzten 5 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Grösse der Anlage, Technik, Dauer und Termineinhaltung etc.) vergleichbar sind. Hinsichtlich der Steuerung und Kommunikation zwischen den Hebeböcken, muss die aufgezeigte Referenz zwingend über ein drahtloses Netzwerk verfügen. Das Projekt muss in der Schweiz, EFTA Staaten, Vereinigtes Königreich oder EU-Länder im Bereich des Öffentlichen Verkehrs oder in der Schienenfahrzeugindustrie erbracht und erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
(*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001 oder gleichwertig) oder Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.
(*) Bei fehlenden Qualitätszertifikaten kann ein Prozessaudit zur Eignungsprüfung durchgeführt werden. Dies gilt für den Anbieter sowie allfällige Sublieferanten.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
(*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Umweltmanagementsystem (Zertifikat ISO 14001) oder gleichwertig) oder Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und
Projektentwicklungen des Unternehmens.
(*) Die SBB behaltet sich vor ein Prozessaudit zur Eignungsprüfung durchzuführen, insbesondere bei fehlenden Zertifikaten, dies gilt für den Anbieter sowie allfällige Sublieferanten.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.5
(*) Unternehmensstruktur Aktuelles Organigramm Aufbau und Organisation des Anbieters Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
(*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle des anbietenden Unternehmens (nicht Mutterhaus).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Bankerklärung welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gemäss Publikation Ziffer 3.2 sowie gemäss Vertragsentwurf gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite gewährt werden.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Höhe 10 Mio CHF für Sach- und Personalschäden)
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 4.1
(*) Erklärung des Anbieters für die Dauer der Vertragserfüllung, dass eine Vertretung in deutscher Sprache mit einer maximalen Reaktionszeit von 2 Arbeitstagen vor Ort zur Verfügung steht.
Zusätzliche Informationen
keine
- AGB SBB für die Beschaffung von technischen Systemen, Maschinen und Apparaten (AGB-T)
- AGB SBB für die Instandhaltung von Anlagen, technischen Systemen, Maschinen und Apparaten (AGB-Insta)
MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 11 Abs. 2 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.
Eine Begehung findet am 18.01.2022 statt. Eine Teilnahme ist aufgrund der Komplexität des Beschaffungsvorhabens dringend empfohlen. Die Veranstaltung wird in deutscher Sprache durchgeführt. Die Anmeldung zur Begehung hat bis zum 12.01.2021 an die Kontaktperson gemäss Ziffer 1.1 zu erfolgen. Um die Richtlinien betreffend COVID-19 einhalten zu können, wird die Begehung mit Beschränkung auf 2 Teilnehmer je Anbieter durchgeführt. Die Teilnehmer werden gebeten, ihre persönliche Schutzmaske sowie ihre Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsbrille, Sicherheitsschuhe) mitzunehmen.
Nach Ablauf der Anmeldefrist wird den angemeldeten Teilnehmern der genaue Zeitpunkt der Begehung per E-Mail mitgeteilt. Ist eine persönliche Teilnahme vor Ort infolge der COVID-19 Situation (wie zum Beispiel Reisebeschränkungen, Behördliche Auflagen) nicht möglich, bitten wir um entsprechende Information ebenfalls bis spätestens 12.01.2022 an die Kontaktperson Ziffer 1.1. Die SBB behält sich in jedem Fall das Recht vor, die Begehung in virtueller Form durchzuführen und in Form eines Videos) zur Verfügung zu stellen. Es werden keine Fragen an der Infoveranstaltung und Begehung beantwortet. Frist und Form zur Einreichung von Fragen siehe Ziffern 1.3 und 1.4
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ZU ZIFFER 2.6
Für die Umsetzung des Projekts sieht die SBB (stand heute) folgenden Terminplan vor, welcher die Auftragnehmerin einhalten muss:
- Abschluss der Designphase: Juli 2022
- Anlieferung der Hebebockanlage am Erfüllungsort: März 2023
- Inbetriebnahme und Schulung: Mai 2023
- Beginn des Probebetrieb: Juni 2023
- Finale Endabnahme des Lieferobjekts: August 2023
Optional ist die SBB AG berechtigt (aber nicht verpflichtet), eine weitere Hebebockanlage nachzubestellen. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine 44-teilige Hebebockanlage für den Standort Arbedo Castione (CH), welche voraussichtlich innerhalb der nächsten 5 Jahren realisiert wird.
VORANKÜNDIGUNG
Gemäss Vorankündigung SIMAP ID 229956 wurde kein Bedarf an französischsprachigen Ausschreibungsunterlagen der SBB AG gemeldet. Die Vergabestelle stellt basierend darauf die Ausschreibungsunterlagen in Deutsch zur Verfügung.
ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG:
Angebote werden in CHF, EUR und USD zugelassen. Angebote in anderer Fremdwährung (zum Beispiel. GBP usw.) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der SBB. Für Produkte und Dienstleistungen, deren Wertschöpfung ganz oder teilweise ausserhalb der Schweiz stattfindet, kann die Anbieterin die Währung wählen.
Für die Bereinigung und Bewertung der Angebote in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in die Vergleichswährung (CHF) im Zeitpunkt der Offerteingabe (Stichtag gemäss Ziffer 1.4 der Publikation) zum Devisenkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am entsprechenden Stichtag.
ANMELDUNG OFFERTABGABE:
Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum, eine allfällige Offertabgabe und deren Amtssprache bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.
VORBEHALTE:
Bereinigungen bleiben vorbehalten und werden in der Verfahrenssprache gemäss Ziffer 3.10 durchgeführt.
Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.
ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 156 05 80
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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