Publikationen - Dullovi GmbH

  • Zuschlag: Balgrist Campus AG

    Umbauten im Bestand

    30. März 2018: §10 lit.c SVO ZH: Techn. oder künstlerische Besonderheiten, keine angemessene Alternative.
    §10 lit.d SVO ZH: Dringlichkeit aufgrund unvorhergesehener Ereignisse.
    § 10 lit.f SVO ZH: Leistung zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen, weil
    einzig dadurch die Austauschbarkeit mit vorhandenem Material oder Dienstleistungen
    gewährleistet ist.
    Umbauten im Bestand bei laufendem Forschungs-und Klinikbetrieb mit sehr engen Terminvorgaben. Kurzfristige und fragmentierte Arbeitsabläufe. Auftrag für CHF 585,000 exkl. MwSt. an Dullovi GmbH