Zuschlag 995463: Speichersystem NetApp Metro Cluster Flash
Publiziert am: 22. November 2017
Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatikdienste
Sachverhalt: Entscheid: Begründung:
Die Erweiterung des Speichersystems erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.
Die Erweiterung des Speichersystems wird nach Art. 7 Abs. 3 lit. e der Verordnung über das öffentliche Beschaffungsverfahren freihändig zugeschlagen.
Durch die Umstellung auf Windows 10 und Office 2016 sind bei vielen Anwendungen Performance-Probleme thematisiert worden. Diese wurden in Task Forces analysiert und es zeigte sich, dass das Speichersystem durch das Wachstum und auch durch neue Anwendungen enorm belastet ist. Da auch die platzmässige Auslastung laufend steigt, soll nun im bestehenden Speichersystem ein Ausbau vorgenommen werden. Das auszubauende Speichersystem wurde im September 2016 in einer offenen Ausschreibung zugeschlagen (Netto Fr. 385'983.50). Die Skalierbarkeit und Ausbaubarkeit wurde bereits damals als Musskriterium in der Ausschreibung definiert. Es soll nun mit weiteren Diskshelfs und Speichermedien mit technisch geringem Aufwand die Pools und damit die Kapazität und Performance erweitert werden, so dass mehr virtuelle Server auf dieses System migriert werden können. Da es sich um eine Erweiterung eines bereits erbrachten Auftrags handelt und die Kontinuität der Dienstleistung gewährleistet werden soll, sollen die Arbeiten nach Art. 7 Abs. 3 Lit. e ÖBV freihändig zugeschlagen werden.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
17.11.2017
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Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.
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Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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