Ausschreibung 994201: Wirkungsanalyse Mobility Pricing
Publiziert am: 10. November 2017
Bundesamt für Strassen ASTRA
Ziel von Mobility Pricing (MP) ist, die Mobilitätsnachfrage langfristig durch benützungsbezogene Abgaben zeitlich besser zu verteilen und so die Verkehrsinfrastruktur gleichmässiger auszulasten. Demnach sollen die Verkehrspreise bzw. -abgaben auf Schiene und Strasse tageszeitlich differenziert werden. Der Auftrag beinhaltet:
0 Allgemeine Projektunterstützung
1 Definition von Tarifszenarien
2 Erarbeitung der Instrumente
3 Theoretische Wirkungsanalyse am Beispiel der Region Zug
4 Bewertung von Mobility Pricing und Vergleich mit Alternativen anhand KNA
5 Dokumentation mit Zwischenberichten und Schlussbericht
6 Option: Verfeinerung der Tarifszenarien im ÖV und Beschreibung der verkehrlichen Wirkung
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Ittigen, ASTRA |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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10. November 2017 | Publikationsdatum | |
10. November 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
8. Januar 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
1. Dezember 2017 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 08.12.2017 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 01.12.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
8. Januar 2018 | Abgabetermin 15:00 | Es sind 3 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektro-nischer Form (CD/DVD) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
10. Januar 2018 | Offertöffnung | Es sind 3 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektro-nischer Form (CD/DVD) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
1. März 2018 | Geplanter Projektstart | |
30. September 2019 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
Zulassungsbedingungen
Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
EK1 Firmenerfahrungen/-referenzen
EK2 Selbstdeklaration
EK3 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK4 Sprachkenntnisse des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
Die nachfolgenden Eignungsnachweise/Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten kann auf das Angebot nicht eingegangen werden:
Zu EK1: Erklärung über die Leistungserbringung vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung in den Themenbereichen Verkehrsökonomie, Verkehrsmodellierung, Wirkungsanalyse und Kosten-Nutzen-Analyse im Verkehr jeweils anhand eines Referenzprojektes, wobei mit einem Referenzprojekt der Nachweis für mehrere Themenbereiche erbracht werden kann.
Zu EK2 Bestätigung der Einhaltung der in der Schweiz geltenden Bestimmungen zum Arbeitsschutz und zur Lohngleichheit von Mann und Frau.
Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der
Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger
Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB.
Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstde
klaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils
mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie
die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link:
https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der
Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen einzureichen
(nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).
Zu EK3: Nach Einreichen des Angebots und vor dem Zuschlag sind auf Aufforderung des Auftraggebers innert 10 Kalendertragen einzureichen:
- Handelsregisterauszug
- Betreibungsregisterauszug der Schweiz bzw. entsprechendes amtliches Dokument von ausländischen Behörden,
jeweils nicht älter als drei Monate
Zu EK4: Der Projektleiter und stv. Projektleiter sichern Deutsch (Projektsprache) mindestens Niveau B2 (schriftlich und mündlich) gemäss gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeRS/CEFR) zu. Sämtliche Projektergebnisse und Dokumentationen sind in Deutsch zu verfassen.
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Bleiben vorbehalten. Reine Angebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
4. Ausschluss, Vorbefassung: EPB Schweiz AG ist von der Teilnahme am vorliegenden Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.
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Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: Erfahrungen und Kompetenzen der Schlüsselpersonen (30%)
ZK1.1: Fachpersonen (14%)
Mindestens zwei Fachpersonen decken mit ihren Kompetenzen und Erfahrungen die folgenden Themen ab:
a) Verkehrsmodellierungen (6%),
b) Wirkungsanalysen (4%)
c) Kosten-Nutzen-Analysen im Verkehr (4%).
Die genannten Fachpersonen dürfen nicht mit dem Projektleiter identisch sein. Der Anbieter beschreibt die Kompetenzen und Berufserfahrung der genannten Fachpersonen im entspre-chenden Thema anhand eines Referenzprojektes und weiterer Angaben.
ZK1.2: Projektleiter (12%)
a) Fundierte Kompetenzen des Projektleiters in der Führung von komplexen und grösseren Projekten. Der Anbieter beschreibt ein Referenzprojekt des Projektleiters, welcher dieser als Projektleiter erfolgreich abgeschlossen hat und welches mit dem ausgeschriebenen Projekt hinsichtlich Komplexität und inhaltlichen Anforderungen (Verkehrsökonomie) vergleichbar ist. (6%)
b) Berufserfahrung als Projektleiter (6%)
Bewertet werden Berufstätigkeiten, Kompetenzen und Anzahl Jahre.
ZK1.3: Stellvertreter (4%)
a) Fundierte Kenntnisse des stellvertretenden Projektleiters in der Führung von komplexen und grösseren Projekten. Der Anbieter beschreibt ein Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters, welcher dieser als Projektleiter resp. stv. Projektleiter erfolgreich abgeschlossen hat und welches mit dem ausgeschriebenen Projekt hinsichtlich Komplexität und inhaltli-chen Anforderungen vergleichbar ist. (2%)
b) Berufserfahrung als Projektleiter (2%)
Bewertet werden Berufstätigkeiten, Kompetenzen und Anzahl Jahre.
ZK2: Zweckmässigkeit des Vorgehenskonzepts: Arbeitsschritte, Methoden, Instrumente (24%)
Das Vorgehenskonzept zur Erbringung der Leistungen ist geeignet/zweckmässig und nach-vollziehbar und lässt auf eine effiziente Erreichung der Ergebnisse schliessen.
Für die Leistungen 1–4 und die Option beschreiben die Anbieter das Vorgehenskonzept. Es soll bei der Beschreibung deutlich gemacht werden, mit welchen Arbeitsschritten und mit welchen Methoden, möglichen Daten, Mitteln und Instrumenten eine Beantwortung der Fragen herbeigeführt werden kann.
In der Offerte sind die Methoden und Instrumente detailliert zu beschreiben. Im Rahmen der Auftragserfüllung sollten sich nur mehr geringfügige Anpassungen aus der Diskussion mit dem Auftraggeber ergeben.
ZK2.1: Leistung Nr. 1: Tarifszenarien (6%)
ZK2.2: Leistung Nr. 2: Instrumente (6%)
ZK2.3: Leistung Nr. 3: Wirkungsanalyse (6%)
ZK2.4: Leistung Nr. 4: Bewertung (6%)
ZK 3: Preis (20%)
ZK4: Auftragsverständnis und kritische Würdigung (16%)
Wiedergabe und Einschätzung des ausgeschriebenen Auftrags (inkl. Option) aus der Sicht der anbietenden Firma. Abriss über die erwarteten Problemfelder, mögliche Schwierigkeiten und Projektrisiken, sowie vorbeugenden Massnahmen, inkl. solche zur Einhaltung der Termine und des Aufwandes.
Der Anbieter beschreibt gemäss seinem Verständnis und in eigenen Worten den Auftrag und analysiert diesen kritisch hinsichtlich den zu erwartenden Problemfeldern, Schwierigkeiten, Projektrisiken und schlägt entsprechende Massnahmen vor, um den Projekterfolg sicher zu stellen.
ZK4.1: Leistung Nr. 1: Tarifszenarien (4%)
ZK4.2: Leistung Nr. 2: Instrumente (4%)
ZK4.3: Leistung Nr. 3: Wirkungsanalyse (4%)
ZK4.4: Leistung Nr. 4: Bewertung (4%)
ZK5: Zweckmässigkeit und Plausibilität der Projektplanung (10%)
Der Anbieter beschreibt die von ihm gewählte Projektplanung.
ZK5.1: Projektorganisation, übrige Projektmitarbeiter und Arbeitsweise innerhalb des Anbie-ters (4%)
ZK5.2: Ablauf/Projektstrukturplan und Termin-/Meilensteinplanung (2%)
ZK5.3: Koordination und Zusammenarbeit mit dem Aufraggeber (2%)
ZK5.4: Qualitätssicherung (2%)
Preisbewertung (20%)
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Mühlestrasse 2, Ittigen
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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