Ausschreibung 994067: WLAN für städtische Volksschulen der Stadt Bern
Publiziert am: 15. November 2017
Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatikdienste
Für das WLAN für die Volksschulen der Stadt Bern (Ausbaustufe 1) müssen folgende Hard- und Softwarekomponenten sowie Dienstleistungspakete angeboten werden: Hard- und Software Die Details zum Gegenstand und Umfang des Auftrags können dem Pflichtenheft entnommen werden.
- 1'100 WLAN Access Points (AP)
- WLAN Controller (Skalierung mindestens bis Ausbaustufe 3 bzw. 2'000 AP). Variante A: zentrales System on-premises / Variante B: cloudbasierte Lösung
- 25 Layer-2 Access Switches
- Radius-Server, falls nicht im WLAN Controller enthalten
- Alerting-System (E-Mail), falls nicht im WLAN Controller enthalten
- SMS-Anbindung für Landing Page Gäste WLAN, falls nicht im WLAN Controller enthalten
Arbeitspakete
- Detailkonzeption
- Installation, Konfiguration und Betriebsübergabe an Informatikdienste (ID)
- Durchführung Pilotinstallation
- Rollout bzw. Montage von 1'100 AP.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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15. November 2017 | Publikationsdatum | |
15. November 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
7. Februar 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
13. Dezember 2017 | Frist für Fragen | Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 22.12.2017 auf www.simap.ch. |
7. Februar 2018 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "WLAN für städtische Volksschulen der Stadt Bern" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
12. Februar 2018 | Offertöffnung | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "WLAN für städtische Volksschulen der Stadt Bern" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60 % | Leistungsfähigkeit, Qualität und Technologie (inkl. Management & Sicherheit der Lösung): |
10 % | Referenzen: |
30 % | Preis: |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.
- E1: Übernahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizerischen Informatikkonferenz
- E2: Der beiliegende Vertragsentwurf wird bedingungslos akzeptiert
- E3: Die angebotene WLAN- und LAN-Infrastruktur wird im Gartner Magic Quadrant für «Wired & Wireless LAN Access Infrastructure» vom Oktober 2017 aufgelistet.
- E4: Zertifizierung der Anbieterfirma durch Herstellerfirma für Vertrieb und Support der angebotenen WLAN- und LAN-Infrastruktur.
- E5: Erfahrung / Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über Erfahrung und die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
- E6: Termineinhaltung
Der Anbieter verfügt über genügend personelle Ressourcen, um den Auftrag termingerecht erfüllen zu können.
- E7: Projektsprache Deutsch
Der Anbieter erstellt alle Projektdokumentation in deutscher Sprache. Die Arbeitspakete werden von deutschsprachigen personellen Ressourcen ausgeführt.
- E8: Ansprechpartner: Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
- E9: Qualitätsmanagementsystem: Nachweis, dass der Anbieter über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätssicherungssystem, oder über ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem vergleichbar mit dem Standard ISO 9001-2000 verfügt.
E10 Einhaltung Ethikkodex der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
E11 Die Einhaltung der MUSS Anforderungen gemäss Kriterienkatalog
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.
Selbstdeklaration inkl. sämtliche Nachweise nach Art. 20 ÖBV
Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
Zusätzliche Informationen
Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).
Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut bis sehr gut
3.0 = genügend
2.0 = ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.
Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,05 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich.
Mit der Offerteingabe sind 3 Referenzen in den letzten 3 Jahre
mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Kriterienkatalog (Beilage 2) zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt in jedem Fall zu einer Bewertung von 0 Punkten.
2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.
3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.
Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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