Ausschreibung 992005: Kassenrevision
Publiziert am: 3. November 2017
SVA Aargau
Der Gegenstand der Prüfungen und Berichterstattungen ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben und Weisungen des BSV und BAG für die Bereiche AHV-Ausgleichskasse, IV-Stelle, Familienausgleichskassen (FLG und FamZG), Erwerbsersatz und Mutterschafts-entschädigung, Ergänzungsleistungen, Individuelle Prämienverbilligung, Liste säumiger Versicherter, C02- Rückverteilung an die Wirtschaft und Betreuungsgesetz. Darüber hinaus in Absprache mit der Verwaltungskommission vertiefte Prozessprüfungen auf Stufe Gesamtunternehmung wie z.B. Risikomanagement/IKS, IT General Controls oder Zugriffsrechte.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Aarau |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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3. November 2017 | Publikationsdatum | |
3. November 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Ausschreibungsunterlagen sind ausschliesslich per E-Mail anzufordern. |
14. November 2017 | Frist für Fragen | Fragen sind bis am 14.11.2017 ausschliesslich per E-Mail an daniel.koch@sva-ag.ch einzureichen. |
15. Dezember 2017 | Abgabetermin 14:00 | Das vollständig ausgefüllte, unterzeichnete Angebot muss in Papierform, verschlossen, versehen mit der Aufschrift „Ausschreibung Revisionsmandat“ und dem Vermerk „Bitte nicht öffnen“ bis zum genannten Angebotstermin bei der Adresse gemäss Ziffer 1.2 eingetroffen sein. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Zu spät eingetroffene Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. |
19. Dezember 2017 | Offertöffnung | Das vollständig ausgefüllte, unterzeichnete Angebot muss in Papierform, verschlossen, versehen mit der Aufschrift „Ausschreibung Revisionsmandat“ und dem Vermerk „Bitte nicht öffnen“ bis zum genannten Angebotstermin bei der Adresse gemäss Ziffer 1.2 eingetroffen sein. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Zu spät eingetroffene Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. |
1. Oktober 2018 | Geplanter Projektstart | |
30. September 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine.
gemäss Ausschreibungsunterlagen.
www.simap.ch und Amtsblatt des Kantons Aargau
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Recht & Compliance, Kyburgerstrasse 15
5001 Aarau
Telefon: 062 836 82 36
E-Mail-Adresse:
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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