Ausschreibung 991793: 17062 (704) Modernisierung AVAM

Publiziert am: 27. Oktober 2017

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

AVAM ist das gesamtschweizerische Informationssystem der öffentlichen Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik. Es unterstützt so die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung arbeitsloser und stellensuchender Personen in die Arbeitswelt.

Nach erfolgreicher Projektrealisierung AVAM RE3 und erfolgreicher Zusammenarbeit zwischen der Auftraggeberin DA TC und dem zukünftigen Lieferanten wird dieser die Weiterentwicklung, den Support, die Wartung und zukünftige Projekt-Realisierungen für die gesamte Fachanwendung AVAM (Präsentations-, Business- und Daten-Layer) vom derzeitigen Betreiber übernehmen.

Grundleistung: Die heutige Funktionalität von STES Erfassung und STES Geschäfte soll vollständig mit der neuen Technologie realisiert werden. Basis dazu sind die Spezifikation aller UI sowie ein Teil der SUC, die zwischen Auftraggeber und Lieferant abzustimmen, zu ergänzen und zur Realisierung abzunehmen sind.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Dienstleistungserbringung findet zum Teil beim Anbieter statt, ebenso die Tests. Weitere Test werden beim BIT durchgeführt. Der Lieferort ist in jedem Falle Bern.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72267000: Software-Wartung und -Reparatur
  • 72211000: Programmierung von System- und Anwendersoftware
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
27. Oktober 2017 Publikationsdatum
27. Oktober 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.

Aus Vertraulichkeitsgründen werden nicht alle Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen öffentlich zugänglich gemacht. Es handelt sich dabei um die vollständige Dokumentation über AVAM. Anbieter, die zwecks Erstellung eines Angebotes alle Unterlagen erhalten wollen, müssen vorgängig eine Vertraulichkeitserklärung (siehe Beilage 25) unterzeichnen. Die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung ist hierfür (als PDF per E-Mail) an die Kontaktadresse in Kapitel 1.2 (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) zu senden. Daraufhin erfolgt die Herausgabe der vertraulichen Unterlagen elektronisch. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, die relevanten Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).

16. November 2017 Frist für Fragen

Erste Fragerunde Datum: 16.11.2017
Zweite Fragerunde Datum: 11.12.2017

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.

Fragen bezüglich der vertraulichen Beilagen bis am 16.11.2017 für die erste Fragerunde und bis am 11.12.2017 für die zweite Fragerunde ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten.

Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

Die nicht-vertraulichen Antworten werden anonymisiert auf www.simap.ch publiziert. Alle Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Die Antworten zu den vertraulichen Beilagen werden allen Anbietern, welche die Vertraulichkeitsvereinbarung (Beilage 25) unterzeichnet haben, anonymisiert per E-Mail zugestellt.

15. Januar 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

22. Januar 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
96 Punkte - ZK1 Der Anbieter erstellt eine Projekt- und Terminplanung der Arbeitspakete gemäss Pflichtenheft Kap. 3.11.2 (STES-Erfassung (RE3.1), Release 1 und Wartung Release 1, STES-Geschäfte (RE3.2), Unternehmen (RE3.3), Release 2 und Wartung, AMM (RE3.4), Admin (RE3.5) und Guided Tour) sowie eine Beschreibung des Vorgehens bei der Entwicklung.
80 Punkte - ZK2 Der vom Anbieter vorgeschlagene Testmanager verfügt über Erfahrungen und Fähigkeiten zur Durchführung der folgenden Tests: (1) Unit Test / White-Box-Tests (2) Unit-Integrationstest (3) Regressionstests (4) Tests der Schnittstellen verschiedener Systemkomponenten (z.B. GUI, Anwendung, Datenbank etc.) (5) Tests über technische Schnittstellen zu nicht physisch vorhandenen Umsystemen (beispielsweise DMS AVAM)
80 Punkte - ZK3 Der Anbieter kann ein schlüssiges Konzept vorlegen, welches beschreibt, wie er Korrekturen des BIT aus der Wartung (z.B. Fehlerbehebung oder Changes) in seine Codebasis übernimmt.
24 Punkte - ZK4 Der Anbieter verfügt über Erfahrung mit Search Engines/Platforms im Java Enterprise Umfeld (z.B. Elasticsearch, Solr) und deren Anbindung an Softwareanwendungen.
80 Punkte - ZK5 Der Projektleiter des Anbieters sowie die von ihm benannten Teilprojektleiter üben eine wichtige Funktion innerhalb eines HERMES 5-Projektes aus und nehmen ausserdem eine Scharnierfunktionen zwischen dem Anbieter und der Auftraggeberin wahr. Aus diesem Grunde sind der Auftraggeberin Erfahrungen im Projektmanagement wichtig.
96 Punkte - ZK6 Der Anbieter bestätigt, dass er über Personal für Wartung (PH Kap. 3.6.1, 3.11.11 - 3.11.17) und Weiterentwicklung (PH Kap. 3.5, 3.11.18 - 3.11.23) mit ITIL-Kenntnisse verfügt. Der Auftraggeberin ist es wichtig, dass das im Projekt aufgebaute Know-how über die ganze Vertragslaufzeit beim Anbieter erhalten bleibt.
80 Punkte - ZK7 Der Anbieter gemeinsam mit seinen Subunternehmen verfügt über genügend Erfahrung in der Entwicklung mit Angular, Bootstrap und Java EE.
80 Punkte - ZK8 Der Anbieter gemeinsam mit seinen Subunternehmen verfügt über Erfahrungen in den Bereichen - (1) Entwicklung, Wartung und Support für DB2 auf Z/OS - (2) Entwicklung, Wartung und Support für Oracle Exadata und Weblogic - (3) Migration von Datenbanken.
80 Punkte - ZK9 Der Anbieter übernimmt die Wartung und Weiterentwicklung von AVAM ab 2020 mit demselben Personal, welches auch schon im Projekt eingesetzt wird.
64 Punkte - ZK10 Die Anwendung AVAM weist immer wieder Performance-Probleme auf, deren Ursachen im Code zu suchen sind. Der Anbieter beschreibt sein Vorgehen, um solche Probleme zu lösen oder einzugrenzen.
40 Punkte - ZK11 Der Anbieter oder einer seiner Subunternehmer verfügt über Erfahrungen mit dem der Bibliothek Oblique des BIT.
450 Punkte - ZK Preis
100 Punkte - ZK Qualität des Ergebnisses einer Arbeitsprobe
150 Punkte - ZK Qualität der Offertpräsentation inkl. Fragerunde

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter und die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) verfügen über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Geschäftsberichte des Anbieters und der Subunternehmen der letzten drei Jahre.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug des Anbieters und der Subunternehmen nicht älter als 3 Monate ab dem Datum der Einreichnung (Original oder Kopie). Bei Anbietern und Subunternehmen aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03 Ausschluss von Personenverleih
Für die jeweiligen Auftragsbestandteile sind Werkverträge, Dienstleistungsverträge und Wartungsverträge abzuschliessen, Personalverleihverhältnisse sind nicht zulässig.

EK04 Der Anbieter tritt als Generalunternehmen auf.
Der Beizug von Subunternehmen ist möglich. Der Anbieter führt alle beteiligten Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Der Anbieter übernimmt in jedem Fall die alleinige Verantwortung für alle Leistungen und ist alleiniger Ansprechpartner des Auftraggebers. Der Auftraggeber tritt in kein Vertragsverhältnis mit allfällig beigezogene Subunternehmer. Allfällige Subunternehmen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Subsubunternehmer sind nicht zugelassen. Die Haftung bleibt in jedem Fall beim Anbieter.
Falls Tochterunternehmen von Subunternehmen mitwirken sollen, so muss der Generalunternehmer diese Tochterunternehmen direkt als Subunternehmer in seinem Angebot anbieten.

EK05 Subunternehmen
Der Anbieter bestätigt, dass er mit jedem der von ihm aufgeführten Subunternehmen mindestens zwei Entwicklungs- und Wartungsprojekte im Umfang von je 1'000 PT pro Jahr erfolgreich abgeschlossen hat.

EK06 Erfahrungen des Anbieters in Wartung/Support
Der Anbieter erwirtschaftet einen wesentlichen Anteil (mindestens ein Drittel) seines Umsatzes in den Bereichen Wartung und Support.

EK07 Verfügbarkeit vor Ort
Der Anbieter kann sicherstellen, dass das von ihm und seinen Subunternehmern zur Verfügung gestellte Wartungspersonal bei Problemen während des produktiven Betriebs während der Supportzeiten innerhalb von zwei Stunden bei der Auftraggeberin bzw. beim Systembetreiber im Raum Bern anwesend sein kann.

EK08 Verfügbarkeit des angebotenen Personals
Bestätigung des Anbieter, dass alle angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen unmittelbar (im Arbeitsverhältnis) an den Anbieter oder an seine Subunternehmer vertraglich gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit innerhalb von 2 Monaten nach der Anforderung gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche relevanten gesetzlichen Auflagen erfüllen. Für den unfall- oder krankheitsbedingten Ausfall einer angebotenen Person ist jederzeit eine Stellvertretung mit gleichwertiger Ausbildung und Erfahrung sicher zu stellen.

EK09 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben (Grundleistung und Optionen) erfüllen zu können. Die Auftraggeberin hat ein hohes Interesse daran, dass das im Projekt aufgebaute Know-how während der gesamten Wartungsdauer verfügbar ist. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, dass der Anbieter zwar auf Subunternehmen zurückgreifen kann, jedoch mindestens 40 Prozent des Personals selbst stellt.

EK10 Kontaktperson
Der Anbieter verfügt über eine Kontaktperson (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und einen Entscheid herbeiführen kann. Die Kontaktperson ist montags bis freitags zwischen 07:00 und 18:00 erreichbar. Die Rolle des SPOC kann auch vom Projektleiter des Anbieters übernommen werden.

EK11 Einbezug der Geschäftsleitung
Der Anbieter benennt ein für die Schweiz zuständiges Mitglied der Geschäftsleitung mit guten deutschen Sprachkenntnissen (mind. Level C1 gemäss Europäischen Sprachenportfolio (ESP)), das bei höchster Eskalationsstufe gemäss Eskalationsverfahren (vgl. Rahmenvertrag u. Pflichtenheft, Kap. 3.11.29) als verantwortliche Person zuständig ist.

EK12 Einverständnis mit Eskalationsverfahren
Der Anbieter erklärt für sich und die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) das Einverständnis mit dem vorgeschlagenen Eskalationsverfahren (vgl. Rahmenvertrag u. Pflichtenheft, Kap. 3.11.29).

EK13 Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
Der Anbieter sichert zu, dass die im Pflichtenheft, Kap. 3.10 aufgeführten Schlüsselpersonen mit der Rolle "Wirtschaftsinformatiker/Requirement Engineer" ihre Aufgaben insbesondere in Bezug auf die Erarbeitung der Spezifikationen und des Know-how-Aufbaus während des Projektes Modernisierung und Weiterentwicklung, Wartung und Support von AVAM bei Bedarf an bis zu vier Tagen pro Woche auch in den Räumen der Auftraggeberin in Bern wahrnehmen können und dabei eigene Arbeitsinstrumente des Anbieters einsetzen werden (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.).

EK14 Projektkoordination
Der vom Anbieter gestellte Projektleiter nimmt an den wöchentlichen Koordinationssitzungen mit seinen Kontaktpersonen vom SECO und vom BIT physisch teil. Eine Teilnahme über eine Telefonverbindung reicht grundsätzlich nicht aus. Ausserdem ist er bereit, bei Bedarf an den Projektausschusssitzungen anwesend zu sein, die ca. viermal pro Jahr stattfinden.

EK15 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz in den Räumen der Auftraggeberin vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK16 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch adäquates Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den adäquaten Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Die Auftraggeberin behält sich vor, als Ersatz nominierte Personen bei Nichteignung abzulehnen. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK17 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Der Anbieter bestätigt, dass seine AGB wegbedungen sind.

EK18 Akzeptanz der Vertragsentwürfe
Der Anbieter ist bereit, die Vertragsentwürfe in Beilage 16 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK19 Spesen, Nebenkosten
Der Anbieter und die Subunternehmen bestätigen, dass in seinen angebotenen Preisen sämtliche Spesen und Nebenkosten (Reisezeit, Reisespesen, Übernachtungskosten, Versicherungen, Sozialversicherungskosten/-beiträge etc.), welche im Rahmen der gesamten Leistungserbringung anfallen werden, inkludiert sind.

EK20 Anerkenntnis der Regeln und Grundsätze für die Projektdurchführung
Der Anbieter und die Subunternehmen verpflichten sich, alle Regeln und Grundsätze für die Projektdurchführung als verbindlich zu betrachten, welche in den folgenden Dokumenten festgehalten sind:
- Pflichtenheft
- Beilage 14: IT-Leitfaden für Lieferanten (BIT)
- Beilage 15: Vorgaben und Richtlinien an Lieferanten
- Beilage 18: SIG/TÜViT Evaluation Criteria Trusted Product Maintainability Guidance for Producers
- Beilage 19: Ergebnis des Software Risk Assessment on SECO AVAM - Technical validation session
- Beilage 20: Projekt Modernisierung AVAM, Übersicht Dokumentation

EK21 Dauer der Geschäftsbeziehung
Der Anbieter ist bereit und fähig, die Weiterentwicklung, Wartung sowie die Betriebsunterstützung über die im Rahmenvertrag festgelegte Dauer der Vertragslaufzeit sicherzustellen.

EK22 Eignung des Anbieters
Der Anbieter verfügt über Erfahrungen in Projekten der Anwendungsentwicklung und Wartung
- für das öffentliche Gemeinwesen (Bund, Kanton) in der Schweiz oder
- in der Stellenvermittlung.
Der Anbieter weist zudem nach, dass er über Erfahrungen in der Wartung von Systemen verfügt, die ständig lauffähig sein müssen.
Er weist diese Erfahrung anhand von drei Referenzen im Umfang von mindestens je 1'000 PT aus den letzten fünf Jahren nach, wovon mindestens zwei Referenzen sich auf die Wartung von ständig lauffähigen Systemen beziehen müssen.
Referenzprojekte der Subunternehmer sind nicht zugelassen.

EK23 Vollständigkeit der Angaben
Der Anbieter und die Subunternehmen bestätigen, alle Unterlagen und Formulare wahrheitsgemäss und vollständig auszufüllen.

EK24 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und sämtliche Subunternehmer über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 (2015) oder gleichwertig.

EK25 Einhaltung der Richtlinien
Der Anbieter erklärt, dass er alle Richtlinien des Bundes, welche bei der Lieferung seiner Leistungen relevant sind, befolgen wird. Dies gilt insbesondere für den Datenschutz. Der Anbieter garantiert
- die Einhaltung der Vorgaben zum Umgang mit den besonders schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofilen der ALV
- Umsetzung der relevanten applikatorischen Massnahmen für die Bearbeitung der besonders schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofile der ALV gemäss folgender Dokumente:
- Leitfaden zu den technischen und organisatorischen Massnahmen des Datenschutzes (Leitfaden EDOEB)
- Schwerpunkt A Zugang zu Daten: für den Fall, dass der Anbieter in seinen Umgebungen nicht anonymisierte Daten gespeichert hat
- Schwerpunkt B Lebenszyklus von Daten: für den Fall, dass der Anbieter in seinen Umgebungen nicht anonymisierte Daten gespeichert hat, durch applikatorische Umsetzungen sicherzustellen, dass die Daten nach Verwendungsende vernichtet werden
- Schwerpunkt C Datenaustausch: durch applikatorische Umsetzungen insbesondere in Schnittstellen sicherzustellen
- Verwendungsrichtlinien bei Informations- und Datnschutzaspekten für Mitarbeitende der Bundesverwaltung (Si001).
Der Anbieter garantiert die Einhaltung der Anforderungen gemäss IKT-Grundschutz Kapitel 2 "Minimale Sicherheitsanforderungen und Verantwortlichkeiten für den generellen Schutzbedarf".

EK26 Code-Besichtigung
Die Fragen und Antworten aus der Code Besichtigung werden anschliessend schriftlich festgehalten und in der ersten Fragerunde im Frage-/Antwortkatalog auf simap.ch veröffentlicht. Der Anbieter akzeptiert, dass während des Besichtigungstermins Audio-Aufnahmen angefertigt werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Die AGB des Lieferanten sind wegbedungen (vgl. Beilage 01, EK17).

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Anmeldefrist für die Code-Besichtigung 16.11.2017. Die Details sind unter Ziffer 6.3 des Pflichtenheftes ersichtlich.

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 991793 17062 (704) Modernisierung AVAM