Ausschreibung 990855: (17136) 609 Unterstützung Engineering Standarddienst CIS
Publiziert am: 20. Oktober 2017
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Mit diesem Beschaffungsvorhaben werden für 3 Lose jeweils 3 Anbieter pro Los gesucht, welche das BIT ab 2018 im Bereich IAM unterstützen können. Ziel ist es, den bestehenden in den neuen Standarddienst Central Identity Store (CIS) zu überführen und damit die IKT langfristig auf ein Gesamtsystem IAM Bund auszurichten. Ebenfalls gilt es die kontinuierliche Pflege und Weiterentwicklung des Central Identity Store (CIS) sicherzustellen.
Dabei werden Aufträge und wo sinnvoll Werkverträge vergeben im Umfeld der DirX / DirX IdM Plattform. Es ist ein hohes Expertenwissen hinsichtlich Prozessautomatisierung und Interaktion unterschiedlicher Systemlandschaft mit grossen Datenbeständen notwendig.
Dem Anbieter steht es frei, für ein oder mehrere Lose Angebote einzureichen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Raum Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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20. Oktober 2017 | Publikationsdatum | |
20. Oktober 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
3. November 2017 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
29. November 2017 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
6. Dezember 2017 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
1. März 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2022 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.03.2018 bis 31.12.2022
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
2500 Punkte | - ZK01.1: Expertenwissen – Architektur IdM |
2000 Punkte | - ZK01.2: Erfahrungen mit IAM Technologien |
1500 Punkte | - ZK01.3: IdM Erfahrung |
1000 Punkte | - ZK01.4: Prozessautomatisierung und -Integration |
3000 Punkte | ZK02: Preis (max. Stundenansatz IdM / IAG Architektur) |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.03.2018 bis 31.12.2022
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
3000 Punkte | - ZK01.1: DirX-Erfahrung |
2500 Punkte | - ZK01.2: DirX-Kompetenzen |
1500 Punkte | - ZK01.3: DirX Programmierskills |
3000 Punkte | ZK02: Preis (max. Stundenansatz Bereich DirX) |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.03.2018 bis 31.12.2022
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
3000 Punkte | - ZK01.1: Erfahrung Programmiersprachen für Skripts I |
2500 Punkte | - ZK01.2: Entwicklung von Skripts für SAP und Remedy |
1000 Punkte | - ZK01.3: Erfahrung Programmiersprachen für Skripts II |
500 Punkte | - ZK01.4: Entwicklung von Skripts für andere autoritative Quellen als SAP und Remedy |
3000 Punkte | ZK02: Preis (max. Stundenansatz Skripting Provisioning Helper)) |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
Lose 1-3
EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 1).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 03
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK 04
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK 05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK 06
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
EK 07
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 8-10 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK 08
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter bestätigt, dass die eingesetzten Schlüsselpersonen in deutscher oder französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
*Schlüsselpersonen: Alle, die in direkten Kontakt mit der Bedarfsstelle treten.
EK 09
Verfügbarkeit und Arbeitsort
Der Anbieter bestätigt, dass seine Mitarbeiter als erfahrene Fachspezialisten bei Bedarf bis zu 10 Arbeitstage pro Person und Monat während der Vertragsdauer im Raum Bern verfügbar sein werden für Einführungen, Abstimmungsmeetings, Präsentationen etc.
EK 10
Ausbildung / Weiterbildung
Der Anbieter bestätigt, dass er seine eigenen im Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden bezüglich den neusten Produkt- und Technologieinnovationen regelmässig und nachweisbar schult.
EK 11 - Los 1
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Bereich Identity Management Services. Er weist diese Erfahrung nach anhand von 2 erfolgreich umgesetzten Projekten/Aufträgen und zwar:
- selber durchgeführt (Eigenverantwortung, ohne Subunternehmen)
- in den letzten 3 Jahren abgeschlossen (2014 oder später)
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK 11 - Los 2
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Bereich DirX. Er weist diese Erfahrung nach anhand von 2 erfolgreich umgesetzten Projekten/Aufträgen und zwar:
- selber durchgeführt (Eigenverantwortung, ohne Subunternehmen)
- in den letzten 3 Jahren abgeschlossen (2014 oder später)
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK 11 - Los 3
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Bereich Skripting Helper. Er weist diese Erfahrung nach anhand von 2 erfolgreich umgesetzten Projekten/Aufträgen und zwar:
- selber durchgeführt (Eigenverantwortung, ohne Subunternehmen)
- in den letzten 3 Jahren abgeschlossen (2014 oder später)
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe 20. Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe 20. Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Gestützt auf den Rahmenvertrag werden mit Bezug auf die Realisierung einzelner Projekte jeweils Einzelverträge zwischen dem Auftragnehmer und der Vergabestelle vereinbart. Der jeweilige Einzelvertragspartner wird mittels Abrufverfahren unter den Rahmenvertragspartnern ausgewählt. Verbindliche projektbezogene Leistungen ergeben sich jeweils erst aus den Einzelverträgen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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