Zuschlag 990395: GELAN: Beratung und Weiterentwicklung

Publiziert am: 14. Dezember 2017

Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Abteilung Direktzahlungen

GELAN steht für die deutschsprachige Abkürzung von Gesamtlösung EDV Landwirtschaft und Natur. Unter diesem Titel betreiben die Kantone Bern, Freiburg und Solothurn gemeinsam ein umfassendes Agrarinformationssystem. Insgesamt greifen über 30‘000 Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter sowie rund 500 User der kantonalen Verwaltungen Bern, Freiburg und Solothurn auf GELAN zu. Ausserdem wird das System von ca. 500 externen Vollzugsstellen-Usern der drei Kantone genutzt. Es wird ein Finanzfluss von rund CHF 970 Millionen jährlich über GELAN abgewickelt.
Die Aufträge für die Weiterentwicklung und den Unterhalt von GELAN, einschliesslich Dokumentenversand aus GELAN, im Gesamtbetrag von CHF 7‘200‘000.00 (inkl. MwSt) für die Jahre 2018 – 2020 werden an die ursprünglichen Anbieter vergeben.
Gemäss Artikel 7, Absatz 3, Buchstaben c und f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) vom 16. Oktober 2002 können Aufträge freihändig vergeben werden, wenn es sich um Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen handelt, die von den ursprünglichen Anbieterinnen und Anbietern geleistet werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist und aufgrund der technischen Besonderheit des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums nur eine Anbieterin oder ein Anbieter in Frage kommt.
Die Anwendungen von GELAN und seinen Umsystemen bilden eine hochspezialisierte, eng verknüpfte und komplexe Einheit. Ein Auseinanderfallen von Entwicklungs- und Betriebsverantwortung für einzelne Teile würde viele zusätzliche Schnittstellen, Abstimmungen und Abgrenzungsprobleme schaffen, die grosse Risiken für die ständige Verfügbarkeit der Anwendungen und termingerechten Verarbeitungen zur Folge hätten. Aufgrund des grossen öffentlichen Interesses an einem einwandfrei funktionierenden Informationssystem sowie korrekten und termingerechten Auszahlungen sind diese Risiken nicht tragbar.
Gemäss Artikel 7, Absatz 3, Buchstabe d (ÖBV) können Aufträge freihändig vergeben werden, wenn die Beschaffung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse so dringlich wird, dass kein offenes, selektives oder Einladungsverfahren durchgeführt werden kann.
Aufgrund politischer oder vollzugstechnischer Erfordernisse müssen die Anforderungen an GELAN oft in einem sehr engen und vorgegebenen Zeitraum umgesetzt werden, was ein Beschaffungsverfahren und das zeitintensive Vertraut werden neuer Anbieter mit dem System verunmöglicht. Ausserdem können die Systemanforderungen zu Neuerungen oder Änderungen für den bestehenden Entwickler, aufgrund dessen Systemkenntnisse, wesentlich einfacher und in kürzerer Zeit erstellt werden, als dies für neue Anbieter erforderlich wäre.
Aus den dargelegten Gründen ist es notwendig, die Aufträge an die genannten Anbieter zu vergeben. Nur der ursprüngliche Systemlieferant verfügt über die unabdingbaren, detaillierten Kenntnisse des Gesamtkomplexes GELAN und Umsysteme und gewährleistet dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen. Gleiches gilt für den Dokumentenversand aus GELAN, welcher auf einer vom bestehenden Lieferanten eigens dafür programmierten Software und eingespielten Abläufen basiert.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 22000000: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
  • 72230000: Entwicklung von kundenspezifischer Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

FUNKE LETTERSHOP AG, Zollikofen
CHF 300,000

Synthesis Informatik AG, Gümligen
CHF 6,900,000

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

31.10.2017


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Abteilung Direktzahlungen, z.H. Markus Richner, Molkereistrasse 23, 3052 Zollikofen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Abteilung Direktzahlungen
Molkereistrasse 23
3052 Zollikofen
Telefon: +41 31 636 13 60
E-Mail-Adresse:  
markus.richner@vol.be.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 990395 GELAN: Beratung und Weiterentwicklung