Ausschreibung 988835: Programm ERP Systeme V/ar

Publiziert am: 6. Oktober 2017

armasuisse

Mit dem Programm ERP Systeme V/ar (Systemgestützte Unternehmensressourcenplanung Verteidigung/armasuisse) werden der Betrieb und die Weiterentwicklung der ERP-Plattformen in den Bereichen Verteidigung und armasuisse geführt.
Teile der SAP ERP Systeme gehören zu den "Militärischen Supportleistungen" der Gruppe Verteidigung und sind einsatzrelevant. Die SAP-Systeme der übrigen VBS Ämter sind vernetzt und den "Militärischen Supportleistungen" vor- oder nachgelagert. Die zukünftige effiziente SAP-Nutzung (Sicherheit, Verfügbarkeit und Integrität der Daten) für alle sicherheits- und einsatzrelevanten Ämter im VBS in einem SAP-System VBS im SAP S/4HANA Standard ist bedeutend und wird im VBS im Programm ERP Systeme V/ar umgesetzt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Raum Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
6. Oktober 2017 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

6. November 2017 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

15. November 2017 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:
a) Bei Abgabe an armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: 07.00 - 17.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16.00 Uhr gegen
Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

16. November 2017 Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:
a) Bei Abgabe an armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: 07.00 - 17.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16.00 Uhr gegen
Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. März 2018 Geplanter Projektstart
28. Februar 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
80% Leistung
20% Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welch die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, sonst wird nicht auf die Offerte eingegangen.
E1 Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums) welche belegt, dass keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind.
E2 Der Anbieter muss alle in der Lieferantenselbstdeklaration verlangten Bestätigungen vorbehaltlos erbringen.
E3 Der Anbieter bestätigt, dass er und seine beigezogenen Subunternehmer und Zuliefererbetriebe für in der Schweiz erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.1.1 aufgeführten Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann einhalten.
Anbieter und deren Subunternehmer erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Weiterführende Informationen unter www.logib.ch
Zudem bestätigt der Anbieter, dass er und seine beigezogenen Subunternehmer und Zuliefererbetriebe für im Ausland erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.1.1 aufgeführten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation einhalten.
E4 Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.
Wird im Rahmen einer Bietergemeinschaft angeboten, ist zwischen den Mitgliedern ein Konsortialvertrag abzuschliessen und dem Antrag beizulegen.
E5 Der Anbieter ist damit einverstanden, sich dem Geheimschutzverfahren zu unterziehen, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413).
Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen.
E6 Der Anbieter ist bereit, bei einer allfälligen Auftragsvergabe für die Geschäftsabwicklung eine einzige Kontaktadresse mit Ansprechpartner (Single point of contact) in der Schweiz für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen bereitzustellen.
E7 Der Anbieter bestätigt, dass er die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere zu Datenschutz und Datensicherheit kennt und einhält.
E8 Der Anbieter erklärt, gegen Personen- und Sachschäden Dritter versichert zu sein.
Der Anbieter muss die jeweilig versicherte Summe und Versicherungsgesellschaft mit Policen-Nummer angeben und seinem Angebot einen entsprechenden Versicherungsnachweis beilegen.
E9 Der Anbieter bestätigt, dass die eingesetzten Fachpersonen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes vertraglich mittelbar (Subunternehmer) oder unmittelbar (Arbeitsverhältnis) gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzliche Auflagen erfüllen.
E10 Der Anbieter akzeptiert, dass keine Spesen für Arbeiten an den im Pflichtenheft aufgeführten Standorten oder am Standort des Anbieters ausbezahlt werden.
Ausnahmen: Vom Auftraggeber veranlasste Reisen (Inland- und Auslandreisen) werden gemäss Spesenreglement der Bundesverwaltung vergütet.
E11 Der Anbieter bestätigt, die jährliche Leistungsbeschreibung innerhalb des Rahmenvertrages und die Rapportierung gemäss Vorgaben des Auftraggebers durchzuführen.
Aufwände für Zeiterfassung, Rapportierung und Rechnungsstellung dürfen nicht verrechnet werden.
E12 Der Anbieter stellt sicher, dass Fachpersonen innerhalb annehmbarer Frist durch gleichwertige Fachpersonen ausgewechselt werden (z.B. wegen Kündigung, längerem Urlaub, Krankheit usw.) und dadurch für den Auftraggeber keine Kosten entstehen. Fallen durch die Auswechslung von Fachpersonen Kosten für die spezifische fachliche Einarbeitung neuer Mitarbeiter an, übernimmt diese der Anbieter.
E13 Der Anbieter bestätigt betreffend Ersatz unqualifizierter Fachpersonen
•Im Falle der Zuschlagserteilung verpflichtet sich der Anbieter, Fachpersonen, welche er dem Auftraggeber für diesen Auftrag zur Verfügung stellt und welche den Anforderungen nicht (mehr) genügen, auf Verlangen des Auftraggebers innert angemessener Frist durch Personen zu ersetzen, welche den erwähnten Anforderungen genügen.
•Eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens erfolgt durch den Auftraggeber. Wird dabei eine Diskrepanz zwischen den Anforderungen und der erbrachten Leistung oder dem Verhalten festgestellt, erhält der Anbieter Gelegenheit, innert angemessener Frist zu den Mängeln Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Unternehmung verpflichtet wird, die zur Verfügung gestellte Fachperson zu ersetzen.
Fallen durch die Auswechslung von Fachpersonen Kosten für die spezifische fachliche Einarbeitung neuer Mitarbeiter an, übernimmt diese der Anbieter.
E14 Der Anbieter bestätigt schriftlich, dass alle angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen für die Dauer des geplanten Einsatzes einen aufenthaltsrechtlichen Status haben oder haben werden, welcher sie berechtigt in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit im angebotenen Umfang nachzugehen.
E15 Der Anbieter bestätigt schriftlich, dass die eingesetzten Personen fliessend deutsch sprechen und sich in Deutsch auch schriftlich gewandt ausdrücken können.
E16 Der Anbieter hat sämtliche bewilligungs- und arbeitsrechtlichen Vorkehrungen getroffen, damit seine Mitarbeiter im Falle eines Zuschlags in Ausnahmefällen auch ausserhalb der regulären Arbeitszeit (06:00 – 20:00), insbesondere an Sonn- und Feiertagen, Tätigkeiten und Support im Rahmen des Arbeitsrechts leisten können.
E17 Der Anbieter kann als Generalunternehmer oder Konsortialführer mindestens 3 Kundenreferenzen mit SAP S/4HANA vorweisen, davon mindestens eine erfolgreiche Einführung von SAP S/4HANA.
E18 Der Anbieter kann als Generalunternehmer oder Konsortialführer mindestens eine vergleichbare Kundenreferenz zur Umsetzung neuer IT-Lösungen im sicherheitssensitiven Umfeld (Militär, Rüstung, Finanz- oder Pharmaindustrie) vorweisen.
Die Referenz gilt als vergleichbar, wenn der Anbieter die Projektleitung für den Auftrag innehatte und/oder mehr als ein Drittel der für das Referenzprojekt budgetierten Arbeitstage beisteuerte. Die Referenz darf nicht älter als fünf Jahre sein.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

armasuisse
Kasernenstrasse 19
CH 3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 988835 Programm ERP Systeme V/ar