Ausschreibung 985523: MAPLE
Publiziert am: 15. September 2017
Kantonspolizei Bern
Die KAPO BE beabsichtigt, Verträge für die AV-Dienstleistungen Installationen, Projektleitung, Entwicklung sowie die Ausrüstung und den Life-Cycle bestehender und neuer Räume der Führungsplattform, wie auch ihrer Schulungs- und Sitzungszimmer zu schliessen. Zusätzlich beabsichtigt die KAPO BE, einen Wartungs-, Pflege-, und Supportvertrag für die Audio-/Video-Installationen und -Gerätschaften der derselben Räumlichkeiten zu schliessen. Weitere Details können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Kanton Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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15. September 2017 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
6. Oktober 2017 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form im |
25. Oktober 2017 | Abgabetermin 16:30 | Die Angebote müssen bis spätestens an de unter Ziffer 1.4 genannten Datum sowie der genannten Uhrzeit eingetroffen sein. Zu spät eingegangene Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. |
26. Oktober 2017 | Offertöffnung | Die Angebote müssen bis spätestens an de unter Ziffer 1.4 genannten Datum sowie der genannten Uhrzeit eingetroffen sein. Zu spät eingegangene Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Gemäss Art.27 ÖBV sind Abgebotsrunden - d.h. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des
Leistungsinhaltes - unzulässig. Die Kantonspolizei Bern weist die Anbieter daher ausdrücklich an, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen
und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau
gewährleisten. Das kantonale beco Berner Wrtschaft erteilt Auskunft über die am Ort der Ausführung geltenden
Arbeitsschutzbestimmungen.
Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Artikel 24 ÖBV vollumfänglich zu erfüllen.
Gemäss Atl.27 ÖBV sind Abgebotsrunden - d.h. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des
Leistungsinhaltes - unzulässig. Der Vertrag wird inklusive seiner Anhänge nicht verhandelt. Durch den Zuschlag
entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Insbesondere erfolgt der Vertragsabschluss nur, sofern das zuständige
finanzkompetente Organ die Ausgabenbewilligung erteilt.
Alle Unterlagen werden absolut vertraulich behandelt.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen, siehe insbesondere Beilage A.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation im Amtsblatt des Kantons Bern mit Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Nordring 30, Postfach
3001 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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