Ausschreibung 983689: (17099) 609 „KOMBV4“

Publiziert am: 8. September 2017

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Der Anbieter stellt dem Kunden ein globales Layer 3 IP VPN (Virtual Private Network) zur Verfügung. Der Kunde bindet seine ausländischen Standorte an dieses IP VPN an. Die einzelnen Kundenstandorte können über dieses IP VPN anhand des IP Layer 3 Routing-Protokolls (IPv4 und IPv6) miteinander kommunizieren.
Der Kunde behält sich vor seine zu übertragenden Daten zu verschlüsseln. Die Verschlüsselung liegt in der Verantwortlichkeit des Kunden. Aktuell wird eine Hub-and-Spoke-Topologie verwendet, wobei sich der Hub in der Schweiz befindet.
Durch die entstehende Vernetzung können ausländische Standorten mit dem IP-Netz des Kunden in der Schweiz angebunden werden. Daten können zwischen den ausländischen Standorten und Systemen des Kunden in der Schweiz ausgetauscht werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Weltweit

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 32412000: Kommunikationsnetz
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Terrestrische Anbindungen an globales Layer-3 IP VPN
    Anzahl Zuschlagsempfänger: 2

  • Lot 2:

    Satelliten Anbindungen VSAT an IP Netzwerk des Kunden in der Schweiz
    Anzahl Zuschlagsempfänger: 1

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
8. September 2017 Publikationsdatum
8. September 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

19. September 2017 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

18. Oktober 2017 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

23. Oktober 2017 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Terrestrische Anbindungen an globales Layer-3 IP VPN Anzahl Zuschlagsempfänger: 2
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
100 Punkte ZK1-A01-01 (100 Punkte) Service Access Point (CIR Konfiguration)
60 Punkte ZK1-A01-02 (60 Punkte) Service Access Point (IPv6 Beschreibung)
100 Punkte ZK1-A01-03 (100 Punkte) Service Access Point (IPv6 Anforderungen öffentliche Verwaltung)
100 Punkte ZK1-A01-04 (100 Punkte) MTU Size: (Non Optical)
100 Punkte ZK1-A01-05 (100 Punkte) MTU Size: (Optical)
30 Punkte ZK1-A01-07 (30 Punkte) Weitere Anforderungen zu Schnittstellen (PMTUD Unterstützung)
30 Punkte ZK1-A01-08 (30 Punkte) Weitere Anforderungen zu Schnittstellen (SAP Service Attribute)
60 Punkte ZK1-A01-09 (60 Punkte) Weitere Anforderungen zu Schnittstellen (LACP Unterstützung Schweiz)
30 Punkte ZK1-A01-10 (30 Punkte) Weitere Anforderungen zu Schnittstellen (LACP Unterstützung Ausland)
100 Punkte ZK1-A01-11 (100 Punkte) Ausrüstungen des Anbieters (Höheneinheiten)
100 Punkte ZK1-A01-12 (100 Punkte) Ausrüstungen des Anbieters (Racktiefe)
100 Punkte ZK1-A01-13 (100 Punkte) Ausrüstungen des Anbieters (Strombedarf)
60 Punkte ZK1-A01-14 (60 Punkte) Ausrüstungen des Anbieters (Kühlung)
60 Punkte ZK1-A01-15 (60 Punkte) Redundante Standorterschliessung
100 Punkte ZK1-A01-16 (100 Punkte) Netztopologie-Varianten (terrestrisches Layer 3 VPN)
30 Punkte ZK1-A01-17 (30 Punkte) Zuverlässigkeit (SPOF Single Point of Failure)
30 Punkte ZK1-A01-18 (30 Punkte) Zuverlässigkeit (dynamisches Re-Routing)
60 Punkte ZK1-A01-19 (60 Punkte) Sicherheit
100 Punkte ZK1-A01-20 (100 Punkte) Support of ENISA Security Guideline
30 Punkte ZK1-A01-21 (30 Punkte) Unterstützung von öffentlichen und privaten IP-Adressen
30 Punkte ZK1-A01-22 (30 Punkte) Ansicht von betrieblichen Parametern durch den Kunden
60 Punkte ZK1-A01-23 (60 Punkte) Dynamische Anfragen zur Anpassung von Verkehrsparametern
60 Punkte ZK1-A01-24 (60 Punkte) Routing Protocol Unterstützung
60 Punkte ZK1-A01-25 (60 Punkte) Quality of Service (QoS) (RFC 4031 Anforderung)
100 Punkte ZK1-A01-26 (100 Punkte) Quality of Service (QoS) (end 2 end)
100 Punkte ZK1-A01-27 (100 Punkte) Verkehrsklassen (DSCP Markierung)
100 Punkte ZK1-A01-28 (100 Punkte) Verkehrsklassen (Mindestanforderungen)
100 Punkte ZK1-A01-29 (100 Punkte) Verkehrsklassen (IP VPN Zuweisung gemäss Kundenpräferenz)
100 Punkte ZK1-A01-30 (100 Punkte) QoS-Zielwerte
60 Punkte ZK1-A01-31 (60 Punkte) Traffic Conditioning (Business Verkehrsklasse)
60 Punkte ZK1-A01-32 (60 Punkte) Traffic Conditioning (Best Effort Verkehrsklasse)
100 Punkte ZK1-A01-33 (100 Punkte) QoS Zielwerte-Statistik per Verkehrsklasse (dynamisches Verhalten)
100 Punkte ZK1-A01-34 (100 Punkte) QoS Zielwerte-Statistik per Verkehrsklasse (Zielwerte Statistik gemäss Vorgabe)
60 Punkte ZK1-A01-35 (60 Punkte) Bandbreiten und „Burstable CIR“ (Link Aggregation)
60 Punkte ZK1-A01-36 (60 Punkte) Bandbreiten und „Burstable CIR“ (EIR 20%)
60 Punkte ZK1-A01-39 (60 Punkte) Die 95%-Regel
30 Punkte ZK1-A01-40 (30 Punkte) OAM Requirement
30 Punkte ZK1-A01-41 (30 Punkte) Offenlegung der Infrastruktur (Architektur und Infrastruktur)
60 Punkte ZK1-A01-42 (60 Punkte) Offenlegung der Infrastruktur (LWL-Verbindungen)
60 Punkte ZK1-A01-50 (60 Punkte) Hotline Service / First Level Support
60 Punkte ZK1-A01-51 (60 Punkte) Helpline/Second Level Support
100 Punkte ZK1-A01-52 (100 Punkte) QoS Reporting
2930 Punkte ZK Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 3 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Satelliten Anbindungen VSAT an IP Netzwerk des Kunden in der Schweiz Anzahl Zuschlagsempfänger: 1
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
100 Punkte ZK2-A01-01 (100 Punkte) Service Access Point (CIR Konfiguration)
60 Punkte ZK2-A01-02 (60 Punkte) Service Access Point (IPv6 Beschreibung)
100 Punkte ZK2-A01-03 (100 Punkte) Service Access Point (IPv6 Anforderungen öffentliche Verwaltung)
100 Punkte ZK2-A01-06 (100 Punkte) MTU Size (Internet Frame Payload)
30 Punkte ZK2-A01-07 (30 Punkte) Weitere Anforderungen zu Schnittstellen (PMTUD Unterstützung)
30 Punkte ZK2-A01-08 (30 Punkte) Weitere Anforderungen zu Schnittstellen (SAP Service Attribute)
60 Punkte ZK2-A01-09 (60 Punkte) Weitere Anforderungen zu Schnittstellen (LACP Unterstützung Schweiz)
30 Punkte ZK2-A01-10 (30 Punkte) Weitere Anforderungen zu Schnittstellen (LACP Unterstützung Ausland)
100 Punkte ZK2-A01-11 (100 Punkte) Ausrüstungen des Anbieters (Höheneinheiten)
100 Punkte ZK2-A01-12 (100 Punkte) Ausrüstungen des Anbieters (Racktiefe)
100 Punkte ZK2-A01-13 (100 Punkte) Ausrüstungen des Anbieters (Strombedarf)
60 Punkte ZK2-A01-14 (60 Punkte) Ausrüstungen des Anbieters (Kühlung)
30 Punkte ZK2-A01-17 (30 Punkte) Zuverlässigkeit (SPOF Single Point of Failure)
30 Punkte ZK2-A01-18 (30 Punkte) Zuverlässigkeit (dynamisches Re-Routing)
60 Punkte ZK2-A01-19 (60 Punkte) Sicherheit
100 Punkte ZK2-A01-20 (100 Punkte) Support of ENISA Security Guideline
30 Punkte ZK2-A01-21 (30 Punkte) Unterstützung von öffentlichen und privaten IP-Adressen
30 Punkte ZK2-A01-22 (30 Punkte) Ansicht von betrieblichen Parametern durch den Kunden
60 Punkte ZK2-A01-23 (60 Punkte) Dynamische Anfragen zur Anpassung von Verkehrsparametern
60 Punkte ZK2-A01-24 (60 Punkte) Routing Protocol Unterstützung
60 Punkte ZK2-A01-25 (60 Punkte) Quality of Service (QoS) (RFC 4031 Anforderung)
100 Punkte ZK2-A01-26 (100 Punkte) Quality of Service (QoS) (end 2 end)
100 Punkte ZK2-A01-27 (100 Punkte) Verkehrsklassen (DSCP Markierung)
100 Punkte ZK2-A01-28 (100 Punkte) Verkehrsklassen (Mindestanforderungen)
60 Punkte ZK2-A01-29 (60 Punkte) Verkehrsklassen (IP VPN Zuweisung gemäss Kundenpräferenz)
100 Punkte ZK2-A01-30 (100 Punkte) QoS-Zielwerte
60 Punkte ZK2-A01-31 (60 Punkte) Traffic Conditioning (Business Verkehrsklasse)
60 Punkte ZK2-A01-32 (60 Punkte) Traffic Conditioning (Best Effort Verkehrsklasse)
100 Punkte ZK2-A01-33 (100 Punkte) QoS Zielwerte-Statistik per Verkehrsklasse (dynamisches Verhalten)
100 Punkte ZK2-A01-34 (100 Punkte) QoS Zielwerte-Statistik per Verkehrsklasse (Zielwerte Statistik gemäss Vorgabe)
60 Punkte ZK2-A01-37 (60 Punkte) Bandbreiten und „Burstable CIR“ (EIR 20%)
30 Punkte ZK2-A01-38 (30 Punkte) Bandbreiten und „Burstable CIR“ (EIR 50%)
60 Punkte ZK2-A01-39 (60 Punkte) Die 95%-Regel
30 Punkte ZK2-A01-40 (30 Punkte) OAM Requirement
30 Punkte ZK2-A01-41 (30 Punkte) Offenlegung der Infrastruktur (Architektur und Infrastruktur)
60 Punkte ZK2-A01-42 (60 Punkte) Offenlegung der Infrastruktur (LWL-Verbindungen)
30 Punkte ZK2-A01-43 (30 Punkte) Grösse der Antenne (Abmessungen)
100 Punkte ZK2-A01-44 (100 Punkte) Grösse der Antenne (Ku-Band VSAT Technologie)
100 Punkte ZK2-A01-45 (100 Punkte) Installation der VSAT Ausrüstung am Auslandstandort
60 Punkte ZK2-A01-46 (60 Punkte) Teilung von Bandbreite durch VSAT Standorte
100 Punkte ZK2-A01-47 (100 Punkte) Bandbreiten
60 Punkte ZK2-A01-48 (60 Punkte) Non-pre-emptible Satellite Space Segment
100 Punkte ZK2-A01-49 (100 Punkte) Voice Dienst Merkmale an VSAT Standorten
60 Punkte ZK2-A01-50 (60 Punkte) Hotline Service / First Level Support
60 Punkte ZK2-A01-51 (60 Punkte) Helpline/Second Level Support
100 Punkte ZK2-A01-52 (100 Punkte) QoS Reporting
3150 Punkte ZK Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 3 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF, USD oder Euro zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 16 des Pflichtenheftes) einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 5 Jahren nach.

EK04 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK06 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher oder englischer (mindestens Sprachniveau B2) Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder englischer (mindestens Sprachniveau B2) Sprache erstellen und abliefern können.

EK07 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010

EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 0 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK11 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass die Anbieterin und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9000 oder gleichwertig.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010). Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 983689 (17099) 609 „KOMBV4“