Ausschreibung 982789: QS Messmittelmanagement und Kalibration
Publiziert am: 7. September 2017
armasuisse
Die Sektionen Radio Monitoring, Elektromagnetische Verträglichkeit sowie Marktzugang und Konformität des BAKOM sind darauf ausgerichtet, die Verfügbarkeit und die Qualität des Frequenzspektrums für die Schweiz im Rahmen internationaler Übereinkommen sicherzustellen. Zu diesem Zweck setzen sie eine breite Palette von verschiedenen Hochfrequenzmess-geräten (Messmittel) für normierte Messungen ein.
Alle relevanten Messmittel des BAKOM sind in vorgeschriebenen Intervallen zu kalibrieren. Das gesamte Messmittelmanagement sowie die externen Kalibrierungen werden extern vergeben um den personellen Aufwand für das BAKOM so gering wie möglich zu halten.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
offen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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7. September 2017 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung. |
9. Oktober 2017 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. |
17. Oktober 2017 | Abgabetermin 00:00 | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 |
20. Oktober 2017 | Offertöffnung | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 |
1. März 2018 | Geplanter Projektstart | |
28. Februar 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welch die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
E1 Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums) welche belegt, dass keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind.
E2 Firmenportrait mit Organigramm.
E3 Der Anbieter bestätigt, dass er und seine beigezogenen Subunternehmer und Zulieferer-betriebe für in der Schweiz erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.1.1 aufgeführten Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann einhalten.
Anbieter und deren Subunternehmer erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Weiterführende Informationen unter www.logib.ch.
Zudem bestätigt der Anbieter, dass er und seine beigezogenen Subunternehmer und Zulieferer-betriebe für im Ausland erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.1.1 aufgeführten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation einhalten.
E4 Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.
E5 Der Anbieter stellt dem Messmittelverantwortlichen halbjährlich einen Report nach jeder Kalibrierungsperiode zur Verfügung, in dem sämtliche durchgeführten Arbeiten mit qualitätsrelevanten Angaben aufgeführt werden.
E6 Angabe des Anbieters von je einer Kontaktadresse (single point of contact) für das Ausschreibungsverfahren.
E7 Der Anbieter muss nachweisen, dass er in mindestens einem Unternehmen das Messmittelmanagement und die Kalibrierungen erfolgreich durchführt.
E8 Der Anbieter verfügt über die organisatorische und kommerzielle Leistungsfähigkeit und ist bereit den Transport inkl. Zollabwicklung für Ein- und Ausfuhr unserer Messmittel gem. der Incoterms 2010 Vertragsformel DDP am benannten Bestimmungsort zu gewährleisten. Die Kosten dafür sind im Angebot mit einer Fallpauschale separat auszuweisen.
E9 Der Anbieter verfügt über ein bereits vorhandenes, gültiges Qualitätsmanagement-System gemäss ISO 9001 oder ein mindestens gleichwertiges Zertifikat oder Handbuch.
E10 Der Anbieter verfügt über eine Prüfakkreditierung nach ISO/IEC 17025 (2005).
E11 Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 4.0 des Pflichtenhefts vorbehaltslos zu akzeptieren.
Zusätzliche Informationen
keine
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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