Ausschreibung 982645: Suisse ePolice Ausschreibung Plattform
Publiziert am: 30. August 2017
Verein HPI Suisse ePolice Bahnhofquai 5, 8001 Zürich
Bereitstellung und Betrieb der Services der Plattform Suisse ePolice (SeP) gemäss Ausschreibungsunterlagen. Zusammenfassend soll die bestehende Plattform abgelöst werden unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte: Die gesamte Plattform SeP soll mit allen ihren Prozessen als Katalog von Services angeboten und betrieben werden. Die Plattform soll durch modularen Aufbau kostengünstig durch weitere Services erweitert werden können. Die Plattform soll sämtliche, bei den Einwohnern der Schweiz gängigen, Gerätetypen, Betriebssysteme und Browser unterstützen und den neuesten Erkenntnissen in Sachen Benutzerführung und -oberfläche entsprechen. Die Abrechnung der Services soll so granular wie möglich sein, so dass die spezifischen Bedürfnisse der unterschiedlichen Vereinsmitglieder von SeP berücksichtigt werden können.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
30. August 2017 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
22. September 2017 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form im Frageforum unter www.simap.ch bis zu vorgenanntem Datum stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieterinnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf simap publiziert sind. |
3. November 2017 | Abgabetermin 16:00 | Die Angebote müssen zur Wahrung der Rechtzeitigkeit spätestens zum genannten Zeitpunkt an die genannte Adresse zugestellt werden. Die Angebote müssen dabei zum genannten Zeitpunkt vor Ort sein; der Poststempel genügt nicht. Das Risiko der rechtzeitigen Zustellung der Angebote liegt bei der Anbieterin. Zu spät eingetroffene, nicht vollständig ausgefüllte oder nicht handschriftlich unterzeichnete Angebote werden für die Evaluation und Vergabe ausgeschlossen. Das vollständige Angebot ist in zwei Exemplaren in Papierform und in elektronischer Form auf USB-Stick einzureichen. |
6. November 2017 | Offertöffnung | Die Angebote müssen zur Wahrung der Rechtzeitigkeit spätestens zum genannten Zeitpunkt an die genannte Adresse zugestellt werden. Die Angebote müssen dabei zum genannten Zeitpunkt vor Ort sein; der Poststempel genügt nicht. Das Risiko der rechtzeitigen Zustellung der Angebote liegt bei der Anbieterin. Zu spät eingetroffene, nicht vollständig ausgefüllte oder nicht handschriftlich unterzeichnete Angebote werden für die Evaluation und Vergabe ausgeschlossen. Das vollständige Angebot ist in zwei Exemplaren in Papierform und in elektronischer Form auf USB-Stick einzureichen. |
1. März 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
45% | Preis |
30% | Usability |
10% | Betriebskonzept |
10% | Referenzprojekte |
5% | Projektabwicklung |
Zulassungsbedingungen
nicht zulässig
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
gemäss Ausschreibungsunterlagen
Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden - d.h. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des
Leistungsinhaltes - unzulässig. Die Vergabestelle weist die Anbieterinnen daher ausdrücklich an, von Beginn weg das
beste Angebot einzureichen.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen
und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau
gewährleisten. Das kantonale beco Berner Wirtschaft erteilt Auskunft über die am Ort der Ausführung geltenden
Arbeitsschutzbestimmungen.
Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Artikel 4 ÖBV vollumfänglich zu erfüllen.
Gemäss Art.27 ÖBV sind Abgebotsrunden - d.h. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des
Leistungsinhaltes - unzulässig. Der Vertrag wird inklusive seiner Anhänge nicht verhandelt.
Durch den Zuschlag entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss.
Die gesamte Beschaffungsvorbereitung und Erstellung der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen erfolgte mit der
Unterstützung und Begleitung durch die Firma CSI Consulting AG. Der Lieferant der bestehenden Plattform, die Firma
Netcetera AG war nicht involviert, auch bilden keine ihrer Unterlagen Bestandteile der vorliegenden Beschaffung.
Die Firma JLS DIGITAL AG hat ein paralleles Innovationsprojekt Suisse ePolice begleitet, dessen Resultate teilweise in die
vorliegende Ausschreibung eingeflossen sind.
Daraus folgt hinsichtlich Vorbefassung:
Netcetera AG ist nicht vorbefasst und kann am Verfahren als Anbieterin teilnehmen.
CSI Consulting AG und JLS DIGITAL AG sind unzulässig vorbefasst und sind vom Verfahren als Anbieterinnen ausgeschlossen.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation mit Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 301 1 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Bahnhofquai 5
8001 Zürich
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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