Ausschreibung 980279: Evaluation IT-Partner Gemeinde Birsfelden

Publiziert am: 10. August 2017

Gemeindeverwaltung Birsfelden

Die Infrastruktur- und Betriebs-Services der IT der Gemeinde Birsfelden sollen von einem externen IT-Service-Provider erbracht werden. Diese Evaluation hat zum Ziel einen IT-Service-Provider zu eruieren, welcher die IT-Infrastruktur der Gemeinde Birsfelden sicherstellt und betreibt. Die Gemeinde Birsfelden möchten die IT-Leistungen auf Basis von klar beschriebenen und bezifferbaren Services beziehen.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Gemeindeverwaltung Birsfelden

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
  • 72500000: Datenverarbeitungsdienste
  • 48800000: Informationssysteme und Server
  • 72100000: Hardwareberatung
  • 48900000: Diverse Softwarepakete und Computersysteme
  • 72300000: Datendienste
  • 72400000: Internetdienste
  • 72700000: Computernetze
  • 72900000: Computer-Backup-Dienste und Katalogkonvertierung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. August 2017 Publikationsdatum
10. August 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschliesslich als Download zur Verfügung.

15. September 2017 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
1. September 2017 Frist für Fragen

None

28. September 2017 Abgabetermin 00:00

Das Angebot muss zur Fristwahrung am Tag des Fristablaufs am genannten Ort in Papierform sowie in elektronischer Form (CD/DVD, USB-Stick etc.) abgegeben, bzw. übergeben werden (kein Fax, keine E-Mail). Massgebend für die rechtzeitige Abgabe der Offerte ist der Eingang bei der Gemeindeverwaltung Birsfelden.
Bei Zusendung mittels Post oder Kurier ist ebenfalls der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich. Das Datum des Poststempels ist dabei nicht massgebend. Bei persönlicher Übergabe ist eine Bestätigung mit Angabe des Inhalts, Absender und Datum mit Uhrzeit zu verlangen. Bitte beachten Sie bei einer allfälligen persönlichen Übergabe die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Birsfelden.

29. September 2017 Offertöffnung

Das Angebot muss zur Fristwahrung am Tag des Fristablaufs am genannten Ort in Papierform sowie in elektronischer Form (CD/DVD, USB-Stick etc.) abgegeben, bzw. übergeben werden (kein Fax, keine E-Mail). Massgebend für die rechtzeitige Abgabe der Offerte ist der Eingang bei der Gemeindeverwaltung Birsfelden.
Bei Zusendung mittels Post oder Kurier ist ebenfalls der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich. Das Datum des Poststempels ist dabei nicht massgebend. Bei persönlicher Übergabe ist eine Bestätigung mit Angabe des Inhalts, Absender und Datum mit Uhrzeit zu verlangen. Bitte beachten Sie bei einer allfälligen persönlichen Übergabe die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Birsfelden.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Gesamtkosten des Angebots
15% Anforderungen an die Sourcing Lösung
15% Anforderungen an den Betrieb
10% Anforderung an das Transitionsprojekt
5% Allgemeine Anforderungen
5% Anforderungan an den Anbieter
10% Lösungspräsentation / Referenzauskünfte

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Offizielles Publikationsorgan:

Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft

Rechtsmittelbelehrung:

Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.


Kontakt

Gemeindeverwaltung Birsfelden
Hardstrasse 21
4127 Birsfelden
E-Mail-Adresse:  
martin.schuermann@birsfelden.bl.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 980279 Evaluation IT-Partner Gemeinde Birsfelden