Ausschreibung 978823: Strategische Partnerschaft IT Security
Publiziert am: 28. Juli 2017
BLS AG
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags ohne Abnahmegarantie zum Abruf von Dienstleistungen für die Informationssicherheit der BLS für die nächsten 4 bis 6 Jahre. Im Auftragsverhältnis werden Dienstleistungen der folgenden drei Rollen abgerufen:
- Chief Information Security Officer (CISO), Kompetenzstufe Expert
- Security Architect, Kompetenzstufe Senior
- Security Projektleiter, Kompetenzstufe Professional
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Der Erfüllungsort befindet sich im Grossraum Bern an den Standorten der BLS. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
28. Juli 2017 | Publikationsdatum | |
28. Juli 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
7. September 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
18. August 2017 | Frist für Fragen | Die Fragen werden via simap-Forum bis am 28.08.2017 beantwortet. |
7. September 2017 | Abgabetermin 17:00 | None |
11. September 2017 | Offertöffnung | None |
1. Januar 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | Preis |
30% | Personal |
25% | Assessement & Interviews |
10% | Vertragsvorbehalte Rahmenvertrag |
5% | Anbieterpräsentation |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
EK1: Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
EK2: Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
EK3: Ausgefülltes Formular „4.1 Unternehmerangaben“
EK4: Angabe des Unternehmensumsatzes, des Umsatzes im Bereich Informationssicherheit und des EBIT der letzten drei Jahre (siehe Formular 4.1 "Unternehmerangaben" )
EK5: Verfügbare Personalressourcen
Bitte bestätigen Sie, dass sie über die notwendigen personellen Ressourcen verfügen um den Auftrag wie im Dokument Pflichtenheft erfüllen zu können.
EK6: Ausrichtung Geschäftstätigkeit
Beratung im Bereich Informationssicherheit soll Teil des Angebotsportfolios respektive eine eigene strategische Ausrichtung (eigene Sparte etc.) des Anbieters sein.
EK7: Gesunde finanzielle Situation
Der Anbieter verfügt über eine gesunde wirtschaftliche und finanzielle Situation, um einen Auftrag in der vorliegenden Grösse erfolgreich ausführen zu können.
EK8: Fähigkeit zur Koordination des Auftrags / Bezeichnung SPOC
a) Der Anbieter ist bereit und in der Lage eine für den Auftrag verantwortliche Person (Key Account Manager) zu bezeichnen, welche im Unternehmen über die notwendige Kompetenz verfügt um im Eskalationsfall vertragsrelevante Entscheidungen zu treffen.
b) Auf Anfrage kann diese Person innerhalb von 24 Stunden, während den üblichen Büro- und Geschäftszeiten reagieren
c) Im Falle einer Eskalation kann sie innerhalb maximal 3 Stunden an den Geschäftssitz der BLS kommen.
d) Sofern die namentlich erwähnte Person aus zwingenden Gründen (Ferien, Krankheit etc.) nicht verfügbar ist, wird sie durch eine Person mit den gleichen Kompetenzen vertreten.
EK9: Verfügbarkeit des angebotenen Personal
Die angegebenen Mitarbeiter müssen folgende Kriterien erfüllen:
a) Die Mitarbeiter müssen mit dem anbietenden Unternehmen über ein unbefristetes arbeitsvertragliches Verhältnis verbunden sein (interne Mitarbeiter).
b) Alle Mitarbeiter müssen ab Januar 2018 (Vertragsunterzeichnung) mindestens für die nächsten 12 Monate mit einem Pensum von mindestens 50% zur Verfügung stehen.
EK10: Arbeitsort
Der Arbeitsort ist in der Regel im Grossraum Bern an den Standorten der BLS. Abstimmungsmeetings werden am Standort von BLS Informatik (T) in Köniz stattfinden.
EK11: Einsatzbereitschaft vor Ort auch ausserhalb der Bürozeiten und an Wochenenden
a) Der Anbieter ist bereit, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeitenden auch an Wochenenden oder nachts eingesetzt werden können. Der Anbieter sorgt für die notwendigen Bewilligungen auf seine Kosten.
b) Für Feiertage gelten die Regelungen im Kanton Bern.
c) Für einen 100%-Einsatz gilt die Fünftagewoche. D.h. wir erwarten als normale Arbeitszeit einen Einsatz von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 bis 17.00h
EK12: Kommunikationssprache
Für sämtliche Kommunikation wird Deutsch als einzige Sprache vorausgesetzt. Dokumentationen werden generell in Deutsch erstellt. Die BLS behält sich vor einzelne Dokumentationen in Englisch einzufordern. Die Regelung hierzu erfolgt pro Vorhaben.
EK13: Kontinuität / Austausch von Mitarbeitenden
a) Der Anbieter bestätigt, die Mitarbeitenden nur aus wichtigen Gründen (Kündigung, längere Krankheit, etc.) und innerhalb annehmbarer Frist auszutauschen und diese durch mindestens gleichwertige Mitarbeitende zu ersetzen.
b) Der Anbieter ist bereit, einen daraus entstehenden Einarbeitungsaufwand von bis zu zwei Personenwochen zu übernehmen.
EK14: Sicherstellen von Aus- und Weiterbildung
Der Anbieter verpflichtet sich, die eingesetzten Mitarbeitenden mit geeigneten Ausbildungsmassnahmen auf dem aktuellen Stand zu halten, um die Leistung optimal erbringen zu können.
Die Kosten für diese Massnahmen gehen zu Lasten des Anbieters.
EK15: Bereitschaft in gemischten Teams zu arbeiten
Der Anbieter verpflichtet sich in Teams mit Mitarbeitern des Auftraggebers oder von anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Die BLS akzeptiert keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter.
Reine Abgebotsrunden werden nicht durchgeführt. Technische Angebotsbereinigungen werden vorbehalten. Bei neuen Erkenntnissen kann aufgrund der Bereinigung ein neues Preisangebot entstehen. Verhandlungen bezüglich Inhalt, Vollständigkeit und / oder Plausibilität der eingereichten Angebote bleiben vorbehalten.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständigen Organe. Gemäss Art. 30 VöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen.
Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhende Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Genfergasse 11
3001 Bern
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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