Ausschreibung 978677: Personalverleih Skype for Business Spezialistin/Spezialist
Publiziert am: 25. August 2017
Informatik Aargau
Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht die Vergabestelle einen Partner, welcher ihr eine ausgewiesene Fachkraft zur Sicherstellung des Betriebs der internen Kommunikationsplattform Skype for Business zur Verfügung stellt.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Aarau |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
25. August 2017 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
20. September 2017 | Frist für Fragen | Die Beantwortung erfolgt laufend auf www.simap.ch bis am 29. September 2017, 17:00 Uhr. |
5. Oktober 2017 | Abgabetermin 11:00 | massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Unterlagen bei der Vergabestelle (Adresse unter Ziff. 6.12), nicht der Poststempel |
5. Oktober 2017 | Offertöffnung | massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Unterlagen bei der Vergabestelle (Adresse unter Ziff. 6.12), nicht der Poststempel |
1. Januar 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2019 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
gemäss SubmD SAR 150.910 des Kantons Aargau
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Bahnhofstrasse 96
5001 Aarau
Telefon: 062 835 11 47
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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