Ausschreibung 978677: Personalverleih Skype for Business Spezialistin/Spezialist

Publiziert am: 25. August 2017

Informatik Aargau

Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht die Vergabestelle einen Partner, welcher ihr eine ausgewiesene Fachkraft zur Sicherstellung des Betriebs der internen Kommunikationsplattform Skype for Business zur Verfügung stellt.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Aarau

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79620000: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
25. August 2017 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

20. September 2017 Frist für Fragen

Die Beantwortung erfolgt laufend auf www.simap.ch bis am 29. September 2017, 17:00 Uhr.

5. Oktober 2017 Abgabetermin 11:00

massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Unterlagen bei der Vergabestelle (Adresse unter Ziff. 6.12), nicht der Poststempel

5. Oktober 2017 Offertöffnung

massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Unterlagen bei der Vergabestelle (Adresse unter Ziff. 6.12), nicht der Poststempel

1. Januar 2018 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2019 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Grundsätzliche Anforderungen:

gemäss SubmD SAR 150.910 des Kantons Aargau

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Informatik Aargau
Bahnhofstrasse 96
5001 Aarau
Telefon: 062 835 11 47
E-Mail-Adresse:  
submission.it@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 978677 Personalverleih Skype for Business Spezialistin/Spezialist