Ausschreibung 976277: (17061) 704 ASALfutur

Publiziert am: 11. Juli 2017

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung

Das Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Insolvenzentschädigung sowie das Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih verpflichten das SECO zum Betrieb von Informationssystemen zum Vollzug der ALV und zur Unterstützung der Arbeitsvermittlung.
Das aktuelle System ASAL zur Auszahlung von Leistungen der ALV muss abgelöst werden, da Ausbauten nur noch mit Einschränkungen möglich sind, viele nicht umgesetzte Anforderungen existieren sowie die Ziele der ALV mit der aktuellen Lösung nicht mehr erreicht werden können.
Mit dem Projekt ASALfutur wird eine Modernisierung und Digitalisierung der heutigen Lösung angestrebt.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Anbieter gesucht, welcher die neue ASAL Lösung umsetzt, einführt sowie deren Wartung, Support und Weiterentwicklung sicherstellt.
Grundleistung: Proof of Concept und Detailspezifikation.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72600000: Computerunterstützung und -beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
11. Juli 2017 Publikationsdatum
11. Juli 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

20. Juli 2017 Frist für Fragen

Achtung: Es werden 2 Fragerunden durchgeführt.
Eingabefrist 1. Fragerunde: 20.07.2017
Eingabefrist 2. Fragerunde: 11.08.2017

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

15. September 2017 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

22. September 2017 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Dezember 2017 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2029 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK01 Preis
25% ZK02 Gesamtlösung
10% ZK03 Mitarbeiterqualifikation
10% ZK04 Migration
7.5% ZK05 Projektvorgehen und Einführung
7.5% ZK06 Wartung, Support und Erweiterungen im Betrieb
5% ZK07 Referenzen (Projekte und Betrieb)
5% ZK08 Präsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
Dieser Nachweis muss auch für alle Subunternehmer geliefert werden.

EK 02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB. Link: https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Arbeitstagen einzureichen.
Diese Nachweise müssen auch für alle Subunternehmer geliefert werden.

EK 03
Erfahrung Projekt Umfang und Komplexität
Der Anbieter muss über genügend Erfahrung in der erfolgreichen Abwicklung von Projekten, welche mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind, verfügen. Er weist diese Erfahrung anhand einer Referenz, die im 2010 oder später abgeschlossen worden ist, nach.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 24 Monaten
- Grosse Projektorganisation
- bedeutender Funktionsumfang mit mehreren zu integrierenden Lösungskomponenten, Vielzahl von Schnittstellen
- Umfassende Datenmigration
- Bedeutende Datenvolumina
- Bedeutende Anzahl Endanwender.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 04
Erfahrung im Bereich Wartung, Support und Weiterentwicklung
Der Anbieter muss über genügend Erfahrung in der erfolgreichen Unterstützung des Lösungsbetriebs (Wartung, Support und Weiterentwicklungen), der mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist, verfügen. Er weist diese Erfahrung anhand einer Referenz, die im 2013 oder später noch aktiv war, nach.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Vertragsdauer von mindestens 24 Monaten
- Grosse Serviceorganisation
- Mehrere zu integrierende Lösungskomponenten, Vielzahl von Schnittstellen
- Bedeutende Datenvolumina
- Bedeutende Anzahl Endanwender.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 05
Projektabwicklung nach HERMES 5.1
Der Anbieter bestätigt das Projekt nach HERMES 5.1 abzuwickeln.
Ein projektspezifisches Tailoring bzw. eine Anpassung der HERMES Vorgaben gemäss den Anforderungen im Projekt erfolgt durch den Auftraggeber in Abstimmung mit dem Anbieter.
Der Anbieter weist Erfahrung mit HERMES (HERMES 5.1 oder Vorgängerversionen) in Projekten anhand einer Referenz, die im 2010 oder später abgeschlossen worden ist, nach.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 06
Betrieb nach ITIL
Der Anbieter bestätigt die Leistungen in Wartung, Support und Weiterentwicklungen für ASAL nach ITIL v3 zu erbringen.
Er weist diese Erfahrung anhand einer Referenz, die im 2013 oder später aktiv war, nach.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 07
Projektorganisation und Personelle Ressourcen
Der Anbieter akzeptiert die ausgeschriebene Projektorganisation und verfügt über die erforderlichen personellen Ressourcen (wie im Pflichtenheft Kapitel "Projektorganisation" und in den Verträgen beschrieben und verlangt), um den Auftrag wie verlangt erfüllen zu können.
Der Anbieter nennt in der Formvorlage Besetzung der Anbieterrollen je Rolle
- die Anzahl Mitarbeiter im Unternehmen, welche in Bezug auf Erfahrung und Fähigkeiten die Anforderungen entsprechend den jeweiligen Eignungskriterien erfüllen
- die Mitarbeiter mit Namen, welche für das Projekt geplant sind und in Bezug auf Erfahrung und Fähigkeiten die Anforderungen entsprechend den jeweiligen Eignungskriterien erfüllen.
Eine Person kann für mehrere Rollen angegeben werden, wobei besagte Person die Eignungskriterien je Rolle wie verlangt nach Inhalt und Umfang erfüllen muss und die angegeben Ressourcenallokation realistisch sein muss.
Die verlangten Rollen sind:
- Umsetzungsprojektleiter
- Service Manager
- Teilprojektleiter; Berater (als Business Analyst, Architekt, System-/Modulberater, Konfigurationsspezialist, Migrationsspezialist, Testspezialist); Entwickler; Systemadministrator jeweils für
Bezügerbewirtschaftung (BB) inkl. Dokumentengenerierung; SAP ERP; Geschäftspartner; Dokumenten Management, Input (inkl. Scanning mit KOFAX) & Output Management; Schnittstellen & digitale Lösungen; Führungsinformationssystem / DWH & Data Mart; Integration (Gesamt- & Umsysteme); Benutzer- & Berechtigungswesen; Migration & Einführung; Testing; Ausbildung; Infrastruktur, Projektbetrieb & Betriebsvorbereitung.

EK 08
Aufenthaltsrechtlicher Status
Der Anbieter bestätigt, dass er alle Voraussetzungen erfüllt, um für die zum Einsatz gelangenden Personen für die Dauer des geplanten Einsatzes den erforderlichen aufenthaltsrechtlichen Status zu erhalten, welche diese berechtigt, in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit im angebotenen Umfang nachzugehen.

EK 09
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (Single Point of Contact (SPoC)), welcher bei der Eskalation von Problemen im Verlaufe des Auftrags zuständig ist und die erforderlichen Entscheide herbeiführen kann. Auch ein Stellvertreter des SPoC ist zu benennen.

EK 10
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen im Projekt bzw. in Projekten
Der Anbieter muss Schlüsselpersonen (Umsetzungsprojektleiter, Teilprojektleiter, Berater) einsetzen, welche in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Das geforderte Sprachniveau für den Projektleiter, die Teilprojektleiter und 70% der angebotenen Berater, welche vor Ort eingesetzt werden, für Deutsch ist C1 (gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen (GER)).
Das geforderte Sprachniveau für den Projektleiter, den Service Manager sowie mindestens 3 Teilprojektleiter und 40% der angebotenen Berater, welche vor Ort eingesetzt werden, für Französisch ist B1 (gemäss GER).
Das geforderte Sprachniveau für mindestens 1 Person, welche bei Bedarf vor Ort eingesetzt werden kann, für Italienisch ist B1 (gemäss GER).

EK 11
Sprachen in der Wartung, im Support sowie bei Weiterentwicklungen
Anfragen in der Wartung und im Support müssen in Deutsch und Französisch angenommen und beantwortet werden.
Zu diesem Zweck müssen die in der Wartung und im Support mit Kundenkontakt zu den Mitarbeitern des Auftraggebers eingesetzten Personen des Anbieters folgende sprachliche Anforderungen erfüllen
a) Service Manager
- für Deutsch C1 (gemäss Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen (GER)) und
- für Französisch B1 (gemäss GER).
b) alle Personen mindestens folgendes Sprachniveau in Bezug auf eine Sprache
- für Deutsch C1 (gemäss GER) oder
- für Französisch C1 (gemäss GER).
c) 40% der Personen mindestens folgendes Sprachniveau für die zweite Sprache
- für Deutsch B1 (gemäss GER) und
- für Französisch B1 (gemäss GER).

EK 12
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Dies betrifft alle angebotenen Personen des Anbieters.

EK 13
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen (inkl. Verträgen) festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 15 Arbeitstagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, Unfall, Krankheit. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Weitere Gründe für einen Austausch sind: Eintrag im Strafregister mit negativem Bezug auf das vorliegende Projekt.
Der Ersatz einer Person erfolgt auf Kosten des Anbieters. Die Einarbeitungskosten gehen zu Lasten des Anbieters.

EK 14
Stellvertreter
Der Anbieter verfügt über einen gleichwertigen Stellvertreter für die Rolle des Umsetzungsprojektleiters, der Teilprojektleiter und des Service Managers.
Gleichwertig bedeutet, dass die Stellvertreter dieselben EK erfüllen müssen wie die Personen bzw. Rollen, welche sie stellvertreten.

EK 15
Verfügbarkeit der Ressourcen
Der Anbieter garantiert, dass die angebotenen Schlüsselpersonen (Umsetzungsprojektleiter, Teilprojektleiter, Berater) für die gesamte Laufzeit des Projekts (d.h. bis Ende 2021) wie verlangt zur Verfügung stehen (für den Basis- und die Erweiterungsreleases).
Bei Ausfall einer Person (Kündigung, Krankheit, Unfall, Todesfall) wird diese auf Kosten des Anbieters innerhalb von 15 Arbeitstagen gleichwertig ersetzt. Die Einarbeitungskosten gehen zu Lasten des Anbieters.

EK 16
Schlüsselpersonen vor Ort bei SECO-TC in Bern und Umgebung
Der Anbieter bestätigt, dass seine Schlüsselpersonen (Umsetzungsprojektleiter, Teilprojektleiter, Berater (als Business Analyst, Architekt, System-/Modulberater, Konfigurationsspezialist, Migrationsspezialist, Testspezialist)) vor Ort in den Räumlichkeiten von SECO-TC in Bern und Umgebung arbeiten werden.

EK 17
Commitment für Know-How Transfer an SECO-TC
Der Anbieter bestätigt, dass er das Know-How inkl. entsprechender Dokumentation in folgenden Leistungsbereichen an die Spezialisten von SECO-TC übertragen wird mit Fokus auf System- und Applikationsbetrieb sowie 1st und 2nd Level Support:
- zentrale Konzepte und Mechanismen
- Anwendung der Lösung als Superuser
- Pflege und/oder Konfiguration aller Lösungskomponenten (u.a. Bezügerbewirtschaftung (BB); Dokumentengenerierungswerkzeug; SAP ERP; Geschäftspartner; ArchivDMS mit FileNet; Input Management (mit KOFAX); Output Management; Integration und Schnittstellen; Benutzer- & Berechtigungswesen; Konnektoren und Extraktoren)
- Überwachung und Analyse der Logs (insbesondere Fehlerlogs) inkl. Bereinigungsarbeiten für alle Lösungskomponenten
- Überwachung der Jobs und Analyse der Joblogs inkl. Bereinigungsarbeiten für alle Lösungskomponenten
- Installationen und Betrieb der Applikationen inkl. Konfiguration der zugehörigen technischen Komponenten (u.a. Applikationsserver, Middleware, Datenbanken).

EK 18
Vorbehaltlose Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
- für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Der Anbieter bestätigt, dass seine AGBs wegbedungen sind.

EK 19
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass die Anbieterin und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.

EK 20
Der Anbieter tritt als einziger Vertragspartner und Gesamtverantwortlicher (Generalunternehmer) für alle angebotenen und zu erbringenden Leistungen auf.
Er wird alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Zu allenfalls seitens des Anbieters zugezogenen Dritten tritt der Auftraggeber in kein Vertragsverhältnis.
In diesem Zusammenhang bestätigt der Anbieter, dass
- er gegenüber dem Auftraggeber für von den beteiligten Unternehmen versursachte Personen und Sachschäden haftet;
- die zu erbringenden Leistungen und Lieferobjekte frei von Sach- und Rechtsmängeln sind und keinen der Vertragsabwicklung hinderlichen Export- und Importbeschränkungen unterliegen;
- er professionelle Wartungs- und Supportleistungen mit den vorgegebenen Reaktions-, Interventions- und Störungsbehebungszeiten garantiert und
- er bereit ist, für zukünftige Anforderungen des Auftraggebers Weiterentwicklungen zu realisieren.

EK 21
Der Anbieter akzeptiert die Vertragsentwürfe unter Einschluss der jeweils dazugehörigen Vertragsbestandteile (insbesondere Anhänge und dergleichen) vorbehaltlos:
D.h.
- Rahmenvertrag
- Einzelvertrag Grundleistung
- Einzelvertrag Optionen 01, 04a und 04b, 05 sowie 07, inkl. alle Anhänge
sowie
- die AGB für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010, als Basis für die Optionen 02a und 02b
- den Einzelvertrag zu Option 01 (samt Anhängen) als Basis für alle Optionen 03
- den Einzelvertrag zu Option 05 (samt Anhängen) als Basis für die Option 06.

EK 22
Der Anbieter bestätigt, dass alle im Rahmen der gegenständlichen Ausschreibung seinerseits angebotenen Leistungen (insbesondere dazugehörige Erklärungen und Zusicherungen) im Falle des Zuschlages als Vertragsinhalte akzeptiert werden (insbesondere auch mit Bezug auf die Akzeptanz der vergabe- sowie vertragsrechtlichen Bedingungen).

EK 23
Der Anbieter verpflichtet sich im Falle des Zuschlages zur Wartung bzw. Pflege, zum Support und zur Weiterentwicklung der Lösung während mindestens 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Gesamtabnahme des Basisreleases. Dies gilt auch für die eingesetzten Standardsoftwarekomponenten sowie Frameworks.

EK 24
Der Anbieter verpflichtet sich einen Vertrag für Wartung bzw. Pflege, Support und Weiterentwicklung von 10 Jahren einzugehen (5 Jahre ab der voraussichtlichen Produktivsetzung des Basisreleases im April 2020 sowie weitere 5 Jahre als Option).

EK 25
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer der Leistungen (Projekt, Wartung, Support und Weiterentwicklungen) insbesondere keine Reisezeit, -kosten und/oder Spesen ausbezahlt werden. Die Reisezeit, -kosten und/oder Spesen sind in den angebotenen Preisen inbegriffen.

EK 26
Commitment für Übergabe der Leistungen und erforderlichen Kenntnisse an nachfolgende Leistungserbringer
Der Anbieter bestätigt, dass er die Leistungen und erforderlichen Kenntnisse inkl. entsprechender Dokumentation in folgenden Bereichen an allfällige nachfolgende Leistungserbringer übertragen wird für die Sicherstellung der Leistungserbringer mit Fokus auf Wartung, Support 3rd Level und Weiterentwicklung
- zentrale Konzepte und Mechanismen
- Anwendung der Lösung als Superuser
- Pflege und/oder Konfiguration aller Lösungskomponenten (u.a. Bezügerbewirtschaftung (BB), Dokumentengenerierungswerkzeug, SAP ERP; Geschäftspartner; ArchivDMS mit FileNet, Input Management (mit KOFAX), Output Management; Integration und Schnittstellen; Benutzer- & Berechtigungswesen; Konnektoren & Extraktoren)
- Überwachung und Analyse der Logs (insbesondere Fehlerlogs) inkl. Bereinigungsarbeiten für alle Lösungskomponenten
- Überwachung der Jobs und Analyse der Joblogs inkl. Bereinigungsarbeiten für alle Lösungskomponenten
- Installationen und Betrieb der Applikationen inkl. Konfiguration der zugehörigen technischen Komponenten (u.a. Applikationsserver, Middleware, Datenbanken).

EK 27
Versicherungsnachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er als Auftragsnehmer spätestens bei Rahmenvertragsabschluss über eine dem vorliegenden Schadenspotential entsprechende, ausreichende Versicherung verfügen wird.

EK 28
Umsetzungsprojektleiter
Der angebotene Umsetzungsprojektleiter verfügt über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der erfolgreichen Abwicklung von Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand einer Referenz, die im 2010 oder später abgeschlossen worden ist, nach.
Der angebotene Umsetzungsprojektleiter muss das Projekt während der gesamten Dauer als Projektleiter geführt haben.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 24 Monaten
- Grosse Projektorganisation
- Bedeutender Funktionsumfang mit mehreren zu integrierenden Lösungskomponenten, Vielzahl von Schnittstellen
- Umfassende Datenmigration
- Bedeutende Datenvolumina
- Bedeutende Anzahl Endanwender.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 29
Teilprojektleiter
Jeder der angebotenen Teilprojektleiter verfügt über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der erfolgreichen Leitung von mindestens einem Projekt/Teilprojekt, das mit dem vorliegenden Teilprojekt, für das er angeboten wurde, hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist. Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand einer Referenz, die im 2010 oder später abgeschlossen worden ist, nach.
Jede der angebotenen Personen muss in dem jeweils referenzierten Projekt-/ Teilprojekt mindestens 100 Tage als Leiter agiert haben.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projekt-/Teilprojektdauer von mindestens 18 Monaten
- je nach Projekt-/Teilprojekt: Funktionsumfang sowie mehrere zu integrierende Lösungskomponenten, Vielzahl von Schnittstellen, umfassende Datenmigration, bedeutende Datenvolumina, bedeutende Anzahl Endanwender.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 30
Testmanager
Der angebotene Testmanager verfügt über genügend Erfahrungen und Fähigkeiten in der Konzeption, Planung, Steuerung, Durchführung und Auswertung von Tests mit mehreren Teststufen und Testarten aus mindestens einem gleichwertigen Projekt (hinsichtlich Umfang, Komplexität).
Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand einer Referenz, die im 2014 oder später abgeschlossen worden ist, nach.
Die angebotene Person muss im referenzierten Projekt mindestens 100 Tage als Testmanager agiert haben.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Dauer der Tests, bzw. Testphase mindestens 6 Monate
- Bedeutender Funktionsumfang sowie mehrere zu integrierende Lösungskomponenten, Vielzahl von Schnittstellen, umfassende Datenmigration, bedeutende Datenvolumina, bedeutende Anzahl Endanwender.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 31
Service Manager
Der angebotenen Service Manager verfügt über genügend Erfahrung und Fähigkeiten im Applikationsbetrieb von mindestens einer gleichwertigen Umgebung (hinsichtlich Leistungen, Umfang, Komplexität).
Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand einer Referenz, für welche der angebotene Service Manager bis mindestens 2014 verantwortlich war, nach.
Die angebotene Person muss im referenzierten Vorhaben mindestens 80 Tage als Service Manager agiert haben.
Vergleichbare Leistungen, Umfang und Komplexität bedeutet:
- Leistungserbringung über mindestens 18 Monate
- Leistungen in Wartung, Support und Weiterentwicklung
- Bedeutender Funktionsumfang sowie mehrere zu integrierende Lösungskomponenten, Vielzahl von Schnittstellen, bedeutende Datenvolumina, bedeutende Anzahl Endanwender.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 32
Die im Bereich Bezügerbewirtschaftung (BB) angebotenen Personen (Rollen Berater und Entwickler gemäss Pflichtenheft Kapitel "Rollen des Anbieters") verfügen über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der Konzeption, Umsetzung und Einführung von Lösungen, welche hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind mit der umzusetzenden Lösung. Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von Referenzen nach.
50% der im Bereich BB angebotenen Personen müssen seit 2010 über mindestens 4 Jahre Erfahrung (mindestens 200 Personentage in Projekten) verfügen a) mit den vom Auftraggeber für die BB zugelassenen und b) den vom Anbieter offerierten Komponenten bzw. Produkten.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 18 Monaten
- Funktionsumfang sowie mehrere zu integrierende Lösungskomponenten, bedeutende Datenvolumina, bedeutende Anzahl Endanwender.
Die zulässigen Komponenten gemäss Pflichtenheft Kapitel "Mögliche Architekturen / Plattformen für die Bezügerbewirtschaftung" sind
- SAP: mit SAP CRM und/oder SAP ERP und/oder SAP HCM
oder
- Individualentwicklung: mit JAVA und Oracle DB gemäss Architektur des Auftraggebers
oder
- IBM Case Manager: mit enger Integration zum FileNet Archiv/DMS
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 33
Eine im Bereich Dokumentengenerierung angebotene Person (Rollen Berater und Entwickler gemäss Pflichtenheft Kapitel "Rollen des Anbieters") verfügt über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der Konzeption, Umsetzung und Einführung von Lösungen mit dem angebotenen Dokumentengenerierungswerkzeug, welche hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind mit der umzusetzenden Lösung im Bereich Dokumentengenerierung. Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von Referenzen nach.
Die angebotene Person muss seit 2014 über mindestens 2 Jahre Erfahrung (mindestens 100 Personentage in Projekten) verfügen.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 6 Monaten
- Vielzahl von Dokumentenarten für mehrere Mandanten in mehreren Sprachen sowie bedeutende Outputvolumina und Anzahl Endanwender.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 34
Eine im Bereich Geschäftspartner angebotene Person (Rollen Berater und Entwickler gemäss Pflichtenheft Kapitel "Rollen des Anbieters") verfügtn über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der Konzeption, Umsetzung und Einführung von Geschäftspartnerlösungen, welche hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind mit der umzusetzenden Lösung im Bereich Geschäftspartner.
Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von Referenzen nach.
Die angebotenen Personen müssen seit 2014 über mindestens 2 Jahre Erfahrung (mindestens 100 Personentage in Projekten) verfügen.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 6 Monaten
- Bedeutende Anzahl von Geschäftspartnern (u.a. mit SAP ERP) mit Typen, Rollen und Beziehungen (vgl. ASALfutur Konzept Geschäftspartner) inkl. Schnittstellen und Systemintegration (vgl. ASALfutur Konzept Schnittstellen; ASALfutur Geschäfts-, Informationssystem-, Technologiearchitektur und Security Services).
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 35
Die im Bereich SAP Rechnungswesen Modul FI angebotenen Personen (Rollen Berater gemäss Pflichtenheft Kapitel "Rollen des Anbieters") verfügen über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der Konzeption, Umsetzung und Einführung von SAP Finanzlösungen, welche hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind mit der umzusetzenden Lösung im Bereich SAP FI.
Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von Referenzen nach.
Die angebotenen Personen müssen seit 2010 über mindestens 4 Jahre Erfahrung (mindestens 300 Personentage in Projekten) verfügen.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 12 Monaten
- Vergleichbar komplexe SAP FI Lösung in Bezug auf mehrere Buchungskreise, Funktionalitäten und Prozesse (vgl. ASALfutur Konzept Rechnungswesen).
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 36
Die im Bereich SAP Rechnungswesen Modul CO angebotenen Personen (Rolle Berater gemäss Pflichtenheft Kapitel "Rollen des Anbieters") verfügen über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der Konzeption, Umsetzung und Einführung von SAP Controlling Lösungen, welche hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind mit der umzusetzenden Lösung im Bereich SAP CO.
Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von Referenzen nach.
Die angebotenen Personen müssen seit 2010 über mindestens 4 Jahre Erfahrung (mindestens 300 Personentage in Projekten) verfügen.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 12 Monaten
- Vergleichbar komplexe SAP CO Lösung in Bezug auf mehrere Buchungskreise, Funktionalitäten und Prozesse (vgl. ASALfutur Konzept Rechnungswesen).
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 37
Die im Bereich SAP Rechnungswesen Modul EC-CS angebotenen Personen (Rolle Berater gemäss Pflichtenheft Kapitel "Rollen des Anbieters") verfügen über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der Konzeption, Umsetzung und Einführung von Konsolidierungslösungen mit SAP EC-CS, welche hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind mit der angebotenen Lösung im Bereich SAP EC-CS.
Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von Referenzen nach.
Die angebotenen Personen müssen seit 2010 über mindestens 4 Jahre Erfahrung (mindestens 200 Personentage in Projekten) verfügen.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 6 Monaten
- Vergleichbar komplexe SAP EC-CS Lösung in Bezug auf mehrere Buchungskreise, Funktionalitäten und Prozesse (vgl. ASALfutur Konzept Rechnungswesen).
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 38
Die im Bereich SAP Materialwirtschaft und Beschaffung Modul MM angebotenen Personen (Rolle Berater gemäss Pflichtenheft Kapitel "Rollen des Anbieters") verfügen über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der Konzeption, Umsetzung und Einführung von SAP Materialwirtschafts- und Beschaffungslösungen, welche hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind mit der umzusetzenden Lösung im Bereich SAP MM.
Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von Referenzen nach.
Die angebotenen Personen müssen seit 2010 über mindestens 4 Jahre Erfahrung (mindestens 300 Personentage in Projekten) verfügen.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 12 Monaten
- Vergleichbar komplexe SAP Materialwirtschafts- und Beschaffungslösung in Bezug auf Funktionalitäten und Prozesse.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 39
Die im Bereich SAP Vertrieb Modul SD angebotenen Personen (Rolle Berater gemäss Pflichtenheft Kapitel "Rollen des Anbieters") verfügen über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der Konzeption, Umsetzung und Einführung von SAP Vertriebslösungen, welche hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind mit der umzusetzenden Lösung im Bereich SAP SD.
Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von Referenzen nach.
Die angebotenen Personen müssen seit 2010 über mindestens 4 Jahre Erfahrung (mindestens 300 Personentage in Projekten) verfügen.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 12 Monaten
- Vergleichbar komplexe SAP Vertriebslösung in Bezug auf Funktionalitäten und Prozesse.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 40
Die im Bereich SAP Archivierung angebotenen Personen (Rolle Berater/Entwickler gemäss Pflichtenheft Kapitel "Rollen des Anbieters") verfügen über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der Konzeption, Umsetzung und Einführung von Archivierungen von Belegen und Dokumenten über SAP ArchiveLink, welche hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind mit der umzusetzenden Lösung im Bereich Archivierung im SAP Umfeld.
Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von Referenzen nach.
Die angebotenen Personen müssen seit 2010 über mindestens 2 Jahre Erfahrung (mindestens 100 Personentage in Projekten) verfügen.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 6 Monaten
- Vergleichbar komplexe SAP Archivierungslösung über SAP ArchiveLink.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 41
Die im Bereich SAP Benutzer- und Berechtigungswesen angebotenen Personen (Rolle Berater gemäss Pflichtenheft Kapitel "Rollen des Anbieters") verfügen über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der Konzeption, Umsetzung und Einführung eines Benutzer- und Berechtigungswesens, welche hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind mit dem umzusetzenden SAP Benutzer- und Berechtigungswesen.
Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von Referenzen nach.
Die angebotenen Personen müssen seit 2010 über mindestens 4 Jahre Erfahrung (mindestens 300 Personentage in Projekten) verfügen.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 12 Monaten
- Vergleichbar komplexe Lösungen im SAP Benutzer- und Berechtigungswesen (vgl. ASALfutur Konzept Benutzer- und Berechtigungswesen).
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 42
Die im Bereich SAP ERP Entwicklung und SAP Schnittstellen Entwicklung angebotenen Personen (Rollen Berater und Entwickler gemäss Pflichtenheft Kapitel "Rollen des Anbieters") verfügen über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der Konzeption, Umsetzung von SAP ERP Entwicklungen und SAP Schnittstellen, welche hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind mit den umzusetzenden SAP Entwicklungen und Schnittstellen.
Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von Referenzen nach.
Die angebotenen Personen müssen seit 2010 über mindestens 4 Jahre Erfahrung (mindestens 400 Personentage in Projekten) verfügen.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 9 Monaten
- Vergleichbar komplexe Lösungen im Bereich SAP ERP Entwicklungen und SAP Schnittstellen (vgl. ASALfutur Konzept Rechnungswesen; ASALfutur Konzept Schnittstellen; ASALfutur Geschäfts-, Informationssystem-, Technologiearchitektur und Security Services).
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 43
Die im Bereich SAP Basis angebotenen Personen (Rolle Berater/Systemadministrator gemäss Pflichtenheft Kapitel "Rollen des Anbieters") verfügen über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der Konzeption und Umsetzung (Installation, Setup, Wartung und Pflege) von SAP Umgebungen, welches hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist mit dem SAP ERP System des Auftraggebers.
Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von Referenzen nach.
Die angebotenen Personen müssen seit 2010 über mindestens 4 Jahre Erfahrung (mindestens 400 Personentage in Projekten oder im Betrieb) verfügen.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Vergleichbar komplexe SAP Umgebung (vgl. ASALfutur Konzept System- und Applikationsbetrieb; ASALfutur Geschäfts-, Informationssystem-, Technologiearchitektur und Security Services).
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 44
Die im Bereich Archiv und DMS mit FileNet angebotenen Personen (Rolle Berater und Entwickler gemäss Pflichtenheft Kapitel "Rollen des Anbieters") verfügen über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der Konzeption, Umsetzung und Einführung von FileNet Lösungen, welche hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind mit der umzusetzenden Lösung im Bereich Archiv/DMS. Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von Referenzen nach.
Die angebotenen Personen müssen seit 2010 über mindestens 4 Jahre Erfahrung (mindestens 300 Personentage in Projekten) verfügen.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 12 Monaten
- Vergleichbar komplexe FileNet Lösung in Bezug auf Funktionalitäten und Integration in die neue BB und in SAP mit bedeutenden Daten- und Dokumentenvolumina.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 45
Die im Bereich Scanning mit KOFAX angebotenen Personen (Rolle Berater und Entwickler gemäss Pflichtenheft Kapitel "Rollen des Anbieters") verfügen über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der Konzeption, Umsetzung und Einführung von KOFAX Scanning Lösungen, welche hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind mit der umzusetzenden Lösung im Bereich Scanning.
Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von Referenzen nach.
Die angebotenen Personen müssen seit 2010 über mindestens 4 Jahre Erfahrung (mindestens 300 Personentage in Projekten) verfügen.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 12 Monaten
- Vergleichbar komplexe Scanning Lösung in Bezug auf Funktionalitäten (Scanning, Barcode und OCR Scanning (Texterkennung), Einzel- und Massenscanning) und Integration in die neue BB und in SAP mit bedeutenden Scan-Volumina.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 46
Die im Bereich Systemintegration und Schnittstellen angebotenen Personen (Rolle Berater und Entwickler gemäss Pflichtenheft Kapitel "Rollen des Anbieters") verfügen über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der Konzeption und Umsetzung von Integrationsmechanismen und Schnittstellen, welche hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind mit der Integration der umzusetzenden Systemkomponenten und Schnittstellen.
Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von Referenzen nach.
Jeweils eine der angebotenen Personen muss je nach Integrationsszenario über folgende Erfahrungen verfügen
- Integration einer vergleichbaren Lösung wie die Bezügerbewirtschaftung (BB; gemäss zulässigen Architekturen / Produkten / Plattformen) mit SAP ERP: seit 2010, mindestens 1 Jahr Erfahrung (mindestens 80 Personentage in Projekten)
- Integration einer vergleichbaren Lösung wie die BB (gemäss zulässigen Architekturen / Produkten / Plattformen) mit FileNet: seit 2010, mindestens 1 Jahr Erfahrung (mindestens 80 Personentage in Projekten)
- Integration einer vergleichbaren Lösung wie die BB (gemäss zulässigen Architekturen / Produkten / Plattformen) mit KOFAX: seit 2010, mindestens 1 Jahr Erfahrung (mindestens 60 Personentage in Projekten)
- Integration einer vergleichbaren Lösung wie die BB (gemäss zulässigen Architekturen / Produkten / Plattformen) mit der Dokumentengenerierungslösung: seit 2010, mindestens 1 Jahr Erfahrung (mindestens 60 Personentage in Projekten)
- Integration SAP ERP mit FileNet über SAP ArchiveLink: seit 2010, mindestens 1 Jahr Erfahrung (mindestens 80 Personentage in Projekten)
- Schnittstellen zu Umsystemen: seit 2010 über mindestens 4 Jahre Erfahrung (mindestens 300 Personentage in Projekten).
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 12 Monaten
- Vergleichbare Komplexität der Systemintegration von Komponenten und Umsystemen über Schnittstellen sowie bedeutende Anzahl und Volumina von Daten und Transaktionen (vgl. ASALfutur Konzept Schnittstellen und ASALfutur Geschäfts-, Informationssystem-, Technologiearchitektur und Security Services).
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 47
Die im Bereich Migration angebotenen Personen (Rolle Berater und Entwickler gemäss Pflichtenheft Kapitel "Rollen des Anbieters") verfügen über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der Konzeption und Umsetzung von Migrationen, welche hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind mit den umzusetzenden Migrationen.
Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von Referenzen nach.
Die angebotenen Personen müssen seit 2010 über mindestens 4 Jahre Erfahrung (mindestens 300 Personentage in Projekten) verfügen.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 9 Monaten
- Vergleichbare Komplexität der Migrationen mit mehreren Systemen, aufwändigen Transformationen in die neue Lösung, bedeutende Datenvolumina (vgl. ASALfutur Konzept Migration).
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.2.

EK 48
Bereitschaft für Audit
Der Anbieter akzeptiert, dass der Auftraggeber (oder Dritte im Auftrag des Auftraggebers) bei Bedarf Audits des Projekts bzw. der Projekte und des Betriebs (insbesondere Wartung, Support und Weiterentwicklungen) durchführt.
Die Audits können folgende Form haben:
- Formales Audit: Prüfung von Organisation, Vorgehen, Prozessen, Lieferobjekten, Reporting, Vereinbarungen, Stand und Ausblick
- Funktionales Audit: Prüfung von einzelnen Funktionen der Lösung aus fachlicher und technischer Sicht
- Technisches Audit: Prüfung von technischen Aspekten der Lösung (z.B. Qualität der Umsetzung (Konfiguration, Entwicklungen, Software, Architektur), Qualität der Systemumgebung).
Die Audits werden mit einer Vorlaufzeit von 10 Arbeitstagen vorangekündigt.
Der Anbieter steht in Audits für Fragen und Antworten zur Verfügung.
Der Anbieter und seine Subunternehmer kommen ihren Pflichten gemäss den vorliegenden Audit-Bestimmungen nach.
Die weiteren Vereinbarungen sind im Rahmenvertrag geregelt.

EK 49
Quellcodes
Der Anbieter erklärt sich bereit sämtliche Quellcodes (Konfigurationen und Entwicklungen) sowie die zugehörigen Dokumentationen dem Auftraggeber abzutreten. Dies erfolgt ohne Kostenfolge für den Auftraggeber.
Dies wird sichergestellt, in dem in Projekten der Quellcode (Konfigurationen und Entwicklungen) und die zugehörige Dokumentationen unabhängig von der angebotenen und umgesetzten Lösung (Architektur / Produkt / Plattform) alle 2 Monate auf einer Plattform des Auftraggebers hinterlegt werden. Im Rahmen der Wartung und der Weiterentwicklung erfolgt dies pro Release.
Dem Anbieter ist untersagt kundenindividuelle Entwicklungen/Komponenten sowie deren Spezifikationen ohne Zustimmung des Auftraggebers weiterzugeben oder anderweitig einzusetzen.

EK 50
EK für Effektivitäts-und Effizienzmessungen in der Projektabwicklung
Der Anbieter bestätigt die Akzeptanz, dass der Auftraggeber im Zuge der Projektabwicklung Effektivitäts-und Effizienzmessungen durchführt. Der Auftraggeber wendet für die Messung eine Vorgehensweise gemäss ISO Norm 20926:2009 und dem Putnam Model oder gleichwertig an. Er darf hierfür Dritte beiziehen. Der Anbieter bestätigt, dass er sich solchen Effizienzmessungen unterzieht und insbesondere die jeweils die vom Auftraggeber verlangten hierfür notwendigen Kennzahlen und weiteren Angaben liefert. Im Fall festgestellter Abweichungen kann der Auftraggeber nach Bekanntgabe an den Anbieter und Einräumung einer Frist zur Stellungnahme bei Weiterbestehen der Bedenken vom Auditrecht Gebrauch machen.

EK 51
Haftung
Der Anbieter bestätigt die Akzeptanz, dass:
a) für leichte Fahrlässigkeit eine Haftung von maximal CHF 2 Mio. je Vertragsjahr gilt;
b) für die Verletzung von Schutzrechten die Haftung nicht begrenzt ist.
Im Übrigen wird betreffend die Haftung auf die Bestimmungen des Rahmenvertrags, der Einzelverträge sowie der anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) verwiesen.

EK52
Kostenlose telefonische Erreichbarkeit des Service Desks
Für Anfragen (v.a. in Wartung und Support) muss der Anbieter eine kostenlose Telefonnummer des Service Desks bereitstellen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Der Anbieter bestätigt, dass seine AGBs wegbedungen sind.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

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