Ausschreibung 976223: Projekt 157913 Polycom Funkfeldplanung, Festnetzplanung und NIS-Berech

Publiziert am: 13. Juli 2017

Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS)

Leistungsmodul 1: Funknetz- und Festnetzplanung Polycom
Der Anbieter plant die Funkversorgung und die Anbindung von neuen Standorten bzw. führt Anpassungen der Funknetz- und Festnetzplanung bei bestehenden Standorten nach den Vorgaben des BABS durch.

Leistungsmodul 2: NIS-Berechnungen
Der Anbieter erstellt die NIS-Datenblätter für neue Standorte sowie für Standorte, an welchen denen Anpassungen vorgenommen werden. Die Arbeiten werden gemäss Vorgaben des BABS durchgeführt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Am jeweils massgebenden Ort in der Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 64200000: Fernmeldedienste
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
13. Juli 2017 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich zuerst im oben genannten Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.
Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

6. August 2017 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Nach dem 06.08.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet, es sei denn die Frage sei für das Projekt oder die zu erwartenden Angebote sehr relevant. Die Fragen und Antworten werden anonymisiert.
Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

31. August 2017 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung des Angebots:
Das vollständige Angebot ist bis spätestens 31.08.2017 in 4-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf USB-Stick, CD oder DVD) dem Auftraggeber an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Loge des BABS (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge BABS (08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BABS zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel; Datum des Poststempels gemäss MEZ). Die Beschaffungsstelle ist zeitgleich darüber per E-Mail zu informieren, inkl. Angaben zur Nachverfolgung des Fortschritts auf dem Postweg.

c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax an die Beschaffungsstelle zu senden.
Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.

6. September 2017 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung des Angebots:
Das vollständige Angebot ist bis spätestens 31.08.2017 in 4-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf USB-Stick, CD oder DVD) dem Auftraggeber an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Loge des BABS (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge BABS (08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BABS zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel; Datum des Poststempels gemäss MEZ). Die Beschaffungsstelle ist zeitgleich darüber per E-Mail zu informieren, inkl. Angaben zur Nachverfolgung des Fortschritts auf dem Postweg.

c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax an die Beschaffungsstelle zu senden.
Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.

1. Januar 2018 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften, bestehend aus max. 2 Firmen sind zugelassen. Der Auftraggeber erachtet die Bildung von Bietergemeinschaften bestehend aus mehr als 2 Firmen aufgrund der Organisation der Leistung als nicht sinnvoll. Hingegen dürfen Firmen bei mehreren Bietergemeinschaften beteiligt sein. Ein Anbieter hat die technische und administrative Federführung im Sinne der Geschäftsführung unter Angabe des Geschäftspartners zu übernehmen. Dieser Anbieter führt alle an der ausgeschriebenen Dienstleistung beteiligten Personen, inkl. Stellvertreter gemäss EK 03,

Eignungskriterien:

EK 01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

EK 02 Personelle Ressourcen:
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK 03 Erfahrung:
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in erfolgreich durchgeführten Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von Referenzen für sämtliche im Pflichtenheft ausgeschriebenen Leistungen mittels Referenzvorlage nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK 04 Ansprechpartner:
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK 05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen:
Der Anbieter ist bereit, mindestens eine Schlüsselperson einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen erstellen, präsentieren und abliefern kann. Zusätzlich müssen Basiskenntnisse in Italienisch vorhanden sein. Die Anforderungen können durch mehrere Personen abgedeckt werden.

EK 06 Personensicherheitsüberprüfung / Betriebssicherheitsprüfung:
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin sich dem Geheimschutzverfahren zu unterziehen, das verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. Verordnung über das Geheimschutzverfahren bei Aufträgen mit militärisch klassifiziertem Inhalt (SR 510.413)).
Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes (SR 510.411)) sind anzuwenden. (Gilt für den Vertragspartner sowie das eingesetzte Personal).
Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden, insbesondere unter nachfolgendem Link:
http://www.vbs.admin.ch/internet/vbs/it/home/themen/sicherheit/industriesicherheit.parsys.87535.downloadList.53943.DownloadFile.tmp/aagsviosv0901052008.pdf
Der Anbieter erklärt sich zudem einverstanden, im Falle eines Zuschlages und zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegenden PSPV-Ergebnisses ohne Vorbehalte, auf erstes Verlangen des Auftraggebers umgehend einen Strafregisterauszug der betreffenden Person einzureichen.

EK 07 Ersatz von Mitarbeitenden:
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 08 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen:
Der Anbieter bestätigt, dass er fähig und bereit ist, zu gegebenem Zeitpunkt die verlangten Leistungen wie im Pflichtenheft beschrieben - insbesondere auch die Verfügbarkeit der nachgefragten und angebotenen Kompetenzen und Profile und Personen gemäss den verlangten Anforderungen - während der gesamten Projektzeit zu erbringen.

EK 09 Erreichbarkeit garantieren:
Nachweis der direkten Erreichbarkeit via Telefon oder Mail der nötigen Ansprechpersonen aus dem Pflichtenheft während der ordentlichen Bürozeiten.

EK 10 Fähigkeiten:
Der Anbieter bestätigt, dass er fähig und bereit ist, zu gegebenem Zeitpunkt die verlangten Leistungen wie im Pflichtenheft beschrieben - insbesondere auch die Verfügbarkeit der nachgefragten und angebotenen Kompetenzen und Profile und Personen gemäss den verlangten Anforderungen - während der gesamten Projektzeit zu erbringen.

EK 11 Spesen:
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Spesen ausbezahlt werden.

EK 12 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016).

EK 13 Qualitätsmanagementsystem:
Nachweis, dass die Anbieterin und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.

EK 14 Akzeptanz des Vertragsentwurfs:
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 51 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK 15 NIS-V Zertifizierung:
Der Anbieter hat eine NIS-V Zertifizierung nach folgenden Punkten:
ISO Norm : IOS/IEC 17025:2005
Mobilfunkprodukte: GMS-UMTS-LTE
Durch SAS für "STS - Prüflaboratorium" akkreditiert.

Geforderte Nachweise:

Nachweis EK 01:
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie) sowie aktuelle schriftliche Bestätigung der Ausgleichskasse, dass die Beiträge der AHV, IV, ALV und EO in den letzten 3 Jahren fristgerecht bezahlt wurden. Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
Das BABS behält sich vor, anlässlich der Beurteilung der Angebote, folgende Unterlagen von den Anbietern oder deren Subunternehmern zusätzlich einzufordern:
• Auszug Ausgleichskasse (AHV, IV, EO)
• Bestätigung SUVA
• BVG-Versicherung
• Steuernachweis
• Weitere relevante Unterlagen gemäss Anhang 3 zur Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB – SR 172.056.11).

Nachweis EK 02:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen bzw. garantierte Verfügbarkeit der angebotenen Ressourcen oder valablen Ersatzpersonen zur Bewältigung des veranschlagten Mengengerüstes.

Nachweis EK 03:
Schriftlicher Nachweis von mindestens 1 Referenz mit dem vollständig ausgefüllten den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Referenzformular (Anhang 53, je eins pro Anbieter) mit mindestens folgenden Angaben:
1) Firmenname und Anschrift mit Kontaktperson(en) und Telefonnummern
2) Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags
3) Umfang des durchgeführten Auftrages (Dauer und Grösse des Projekts,
Ressourcenaufwand, Verantwortung und Rollen)
4) Umschreibung der erbrachten Leistungen in Bezug auf:
a) Ziel des Auftrages und technologisches/föderales Umfeld des Auftraggebers
b) Umschreibung, weshalb diese Referenzen vergleichbar mit dem
vorliegenden Ausschreibungsgegenstand sind.

Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen) . Zustimmungsschreiben zur Auskunftserteilung sind dem Angebot beizulegen.

Nachweis EK 04:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC

Nachweis EK 05:
Schriftliche Bestätigung, dass mindestens eine Person fliessend Deutsch sprechen kann, d. h. deutscher Muttersprache ist, oder einen 2-jährigen Aufenthalt im deutschsprachigen Raum oder ein Sprachdiplom (Deutsch) auf Niveau C1 gemäss Europäischen Sprachenportfolio (ESP) nachweisen kann.

Schriftliche Bestätigung, dass mindestens eine Person fliessend Französisch sprechen kann, d. h. französischer Muttersprache ist, oder einen 2-jährigen Aufenthalt im französischsprachigen Raum oder ein Sprachdiplom (Französisch) auf Niveau C1 gemäss Europäischen Sprachenportfolio (ESP) nachweisen kann.

Schriftliche Bestätigung, dass mindestens eine Person Grundkenntnisse in Italienisch besitzt., d. h. italienischer Muttersprache ist, gelegentlichen beruflichen Umgang im Italienischsprachigen Gebiet hat, oder ein Sprachdiplom (Italienisch) auf Niveau A2 gemäss Europäischen Sprachenportfolio (ESP) nachweisen kann.

Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist eine Kopie der Bestätigung / Bestätigungen (Arbeitszeugnisse) bzgl. Sprachaufenthalt oder das entsprechende Sprachdiplom beizulegen.

Nachweis EK 06:
Schriftliche Bestätigung.

Nachweis EK 07:
Schriftliche Bestätigung.

Nachweis EK 08:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (siehe Anhang 51: Selbstdeklaration)
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

Nachweis EK 09:
Schriftliche Bestätigung.

Nachweis EK 10:
Schriftliche Bestätigung der Fähigkeit und Bereitschaft.

Nachweis EK 11:
Schriftliche Bestätigung.

Nachweis EK 12:
Schriftliche Bestätigung.

Nachweis EK 13:
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes (gleichwertiges) Zertifikat.

Nachweis EK 14:
Schriftliche Bestätigung.

Nachweis EK 15:
Die Akkreditierung durch SAS muss der Offerte beigelegt werden und den aufgeführten Punkten entsprechen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016, Stand September 2016

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter und Anbieterinnen, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.

Der Auftraggeber behält sich vor, nicht alle ausgeschriebenen Leistungen (Grundleistung und Option) zu beziehen. Der Anbieter hat keinen Anspruch auf die Beauftragung aller ausgeschriebenen Leistungen.

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Vorhabens sowie die Kreditbewilligung durch die Eidgenössischen Räte.

Transparenz, Gleichbehandlung und Vorbefassung.
Die an der Erstellung der vorliegenden Ausschreibung beteiligte Firma AWK Group AG, 8050 Zürich, ist nicht berechtigt ein Angebot einzureichen.

Geheimhaltung
Die Parteien behandeln alle Tatsachen und Informationen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind und an denen aufgrund ihrer Natur nach Treu und Glaube ein Geheimhaltungsinteresse besteht. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Parteien verpflichten sich, alle wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit vertrauliche Tatsachen und Informationen gegen den Zugang und die Kenntnisnahme durch Unbefugte wirksam geschützt sind.
Die Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht liegt vor bei der Weitergabe vertraulicher Informationen durch den Auftraggeber innerhalb des eigenen Konzerns (resp. innerhalb der Bundesverwaltung) oder an beigezogene Dritte. Für die Anbieterin gilt dies, soweit die Weitergabe für die Vertragserfüllung erforderlich ist oder Bestimmungen des Vertrages konzernintern weitergegeben werden.
Die Parteien überbinden die Geheimhaltungspflicht auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer, Unterlieferanten sowie weitere beigezogene Dritte.

Integritätsklausel.
Die Anbieterin und die Auftraggeberin verpflichten sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen oder andere Vorteile angeboten oder angenommen werden.
Bei Missachtung der Integritätsklausel hat die Anbieterin der Auftraggeberin eine Konventionalstrafe zu bezahlen. Diese beträgt 10 % der Vertragssumme, mindestens CHF 3 000 pro Verstoss.
Die Anbieterin nimmt zur Kenntnis, dass ein Verstoss gegen die Integritätsklausel in der Regel zur Aufhebung des Zuschlags sowie zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen durch die Auftraggeberin führt.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch


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