Ausschreibung 975461: (17027) 101 „SOPRANO“ – Neues Informationssystem

Publiziert am: 4. Juli 2017

Parlamentsdienste

SOPRANO“ ist, ein neues Informationssystem (IS) zum Monitoring von Inhalten (Medien, Blogs, interne Publikationen, etc.), welche für die Arbeit des Parlamentes relevant sind. Da IS muss relevante Informationen, die aus internen und externen Datenquellen stammen, bereitstellen.
Inhaltsanalytische Funktionalitäten unterstützen dabei die Organisation und die intellektuelle Erschliessung der in das IS importierten Dokumente und Daten, sodass daraus personalisierbare Informationsdienstleistungen
(Newsletters, etc.) generiert werden können. Ein nutzerfreundliches GUI macht den direkten Zugang der Nutzenden auf das System einfach. Der Anbieter realisiert das IS vor Ort und sichert den Betrieb; dieser basiert auf dem „Housing“-Prinzip.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Parlamentsdienste, 3003 Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72319000: Datenbereitstellung
  • 72250000: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
  • 72316000: Datenanalyse
  • 72317000: Datenspeicherung
  • 72410000: Diensteanbieter
  • 72416000: Anbieter von Anwendungen
  • 72330000: Inhalte- oder Datenstandardisierung und -Klassifizierung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. Juli 2017 Publikationsdatum
4. Juli 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
.

17. Juli 2017 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

17. August 2017 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

23. August 2017 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
1000 Punkte ZK1: User-Management (Benutzerverwaltung mit Rollen)
1000 Punkte ZK2: Lösung für das Realisieren der Schnittstellen zu den Datenquellen
500 Punkte ZK3: Datenaustausch-Möglichkeiten des IS für den Import und Export von Daten
1000 Punkte ZK4: Datenmanagement und –Verarbeiten von importierten Daten und Dokumenten
500 Punkte ZK5: Management von zusätzlichen Entitäten (Person, Ort, Organisation, Geschäftsnummer, Nummer der systematischen Rechtssammlung, etc.)
500 Punkte ZK6: Gewährleistung einer genügenden Systemperformanz des IS
200 Punkte ZK7: Nutzung des IS aus MSFT Office und MSFT Outlook
500 Punkte ZK8: Automatisierte Verarbeitung von mehrsprachigen Dokumenten
500 Punkte ZK9: Konzept für das Erstellen einer Dokumentation ausgehend von einer Auswahl an Dokumenten
500 Punkte ZK10: Konzept wie Dokumente aus dem bestehenden Extranet der Bundesversammlung inkl. Berechtigungen ins IS übernommen werden können
300 Punkte ZK11: Anbieterpräsentation
3000 Punkte ZK12: Realisierung und Testbetrieb eines „Proof of Concept“ (PoC)
500 Punkte ZK13: Projektorganisation aus der Sicht des Anbieters
500 Punkte ZK14: Auftrags- und Risikoanalyse des Anbieters
7000 Punkte ZK15: Kosten für den Aufbau und den Betrieb des IS
2000 Punkte ZK16: Referenzen
1500 Punkte ZK17: Akzeptanz des Dienstleistungsvertrags und den Anhängen

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK2 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03 Personelle Ressourcen und Fachkompetenzen
Projektleitung
Der Anbieter stellt über die gesamte Dauer des Projekts eine Senior-Projektleiterin oder einen Senior-Projektleiter mit einer anerkannten Projektleitungs-Zertifizierung (bspw. Hermes 5) und mindestens 10 Jahren ausgewiesener Erfahrung in der Leitung komplexer Projekte.
Der Anbieter kann jederzeit dessen Stellvertretung sicherstellen.
Software-Entwickler
Der Anbieter kann über die gesamte Vertragsdauer min. 3 Software-Entwicker zur Verfügung stellen, welche min. 5 Jahren ausgewiesene Berufserfahrung besitzen und seit min. 2 Jahren mit dem angebotenen System vertraut sind.
Der Anbieter kann jederzeit deren Stellvertretung sicherstellen.
Service-Desk (2. und 3. Level-Support)
Der Anbieter stellt über die gesamte Vertragsdauer Fachkräfte zur Verfügung, welche über entsprechendes Fachwissen betreffend das angebotene System verfügen und min. 5 Jahre Berufserfahrung nachweisen können.
Der Anbieter kann jederzeit deren Stellvertretung sicherstellen.

EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher oder französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen und abliefern können.
Mindestanforderung gemäss "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen".
SPOC: Aktives Sprachverständnis; C2
Projektleiter und Stv.: Aktives Sprachverständnis; C2
Projektmitarbeitende mit Kontakt mit der Bedarfsstelle (Software-Entwickler): Passives Sprachverständnis; B2

EK06 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen.
Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK07 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende während der gesamten Vertragsdauer bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanzfestgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes und der Parlamentsdienste sowie Rahmenvertrag inkl. Beilagen:
• AGB für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• Ergänzende AGB's der PD (Anhang 23 des Pflichtenhefts)
• Rahmenvertrag (Anhänge 24,a,b,c,d des Pflichtenhefts)

EK09 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass die Anbieterin und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.

EK10 Arbeitsort
Der Anbieter ist bereit bei Onsite Einsätzen den Arbeitsort Bern zu akzeptieren.

EK11 Spesenanspruch
Der Anbieter akzeptiert, dass während der gesamten Vertragsdauer keine Spesen ausbezahlt werden.

EK12 Weiterentwicklung und Wartung
Der Anbieter ist bereit und fähig, den Betrieb, die Weiterentwicklung, Wartung und Unterhalt aller für die Dienstleistung benötigten Komponenten über 12 Jahre (4 Jahre Gundauftrag + optional 2 x je 4 Jahre Verlängerung) zu gewährleisten.

EK13 Reaktionszeit bei Fehlern und Störungen
Bei Fehlern und Störungen der angebotenen Lösung ist der Anbieter bereit und fähig die Service Levels gemäss Anhang 24a (Betriebsleistungen) einzuhalten.

EK14 Investitionsschutz
Der Anbieter ist bereit den dokumentierten Quelle-Code aller spezifischen Anpassungen bei einer neutralen Stelle (bspw. Notariat) so zu hinterlegen, dass dieser im Falle einer Geschäftsaufgabe oder Geschäftsverkauf für die Bedarfsstelle uneingeschränkt zugänglich ist und von ihr unentgeltlich genutzt werden kann. Die Bedarfsstelle verpflichtet sich in diesem Fall diese Informationen nur intern zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.
Die Berechtigung zur Nutzung der Anwendung (Lizenzen) durch die Bedarfsstelle bleibt in jedem Fall bestehen.

EK15 Dokumente
Der Anbieter ist bereit alle von der Bedarfsstelle geforderten Dokumente in deutscher oder französischer Sprache zu erstellen und auf Papier und in elektronischer Form (kompatibel mit Microsoft Office-Formate ab Version 13) editierbar, das heisst ohne Schreibschutz oder Verschlüsselung, abzugeben.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Parlamentsdienste; Anhang 23 des Pflichtenhefts
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Parlamentsdienste
Parlamentsgebäude
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 975461 (17027) 101 „SOPRANO“ – Neues Informationssystem