Ausschreibung 969551: (17094) Datenbeschaffung für die Zentrale Auswertung

Publiziert am: 24. Mai 2017

Bundesamt für Landwirtschaft BLW & Agroscope

Die Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten ist gesamtschweizerisch für das Monitoring des Einkommens der Landwirtschaftsbetriebe verantwortlich. Sie erhebt jedes Jahr per Zufallsauswahlverfahren mit einem Online-Erhebungsbogen Buchhaltungsdaten von zirka 2‘300 Betrieben. Dieser ermöglicht es, unabhängig von Buchhaltungsprogramm und Kontenrahmen, Agroscope Buchhaltungsdaten zu liefern.

Die Rekrutierung, Mahnung und Entschädigung von Landwirtschaftsbetrieben, deren Daten im Rahmen der Zufallsstichprobe ausgewertet werden, erfolgt durch ein unabhängiges Umfrageinstitut („Rekrutierungsstelle“, Los 1). Viele Datenlieferanten sind bei der Datenerfassung auf den fachlichen Support der „Fachlichen Hotline“, Los 2) angewiesen. Diese wird von einer externen Firma mit einer ausgewiesenen Treuhandexpertise wahrgenommen. Sie ist auch für die Überprüfung aller gelieferten Datensätze zuständig.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

8356 Ettenhausen

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79300000: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
  • 66161000: Treuhandverwaltung
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Rekrutierungsstelle

  • Lot 2:

    Fachliche Hotline

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
24. Mai 2017 Publikationsdatum
24. Mai 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

9. Juni 2017 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

5. Juli 2017 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

12. Juli 2017 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Rekrutierungsstelle
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Q4 2017 – Q4 2022, Option bis Ende Q4 2025
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
2300 Punkte ZK1: Voraussetzungen für die Auftragserfüllung
1300 Punkte ZK2: Ausarbeitung und Vollständigkeit des Angebots
2400 Punkte ZK3: Inhalt des Angebots
4000 Punkte ZK4: Kosten

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 7 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Fachliche Hotline
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Q4 2017 – Q4 2022, Option bis Ende Q4 2025
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
2500 Punkte ZK1: Voraussetzungen, um einen Hotline-Auftrag im landwirtschaftlichen Buchhaltungsbereich/Treuhandwesen wahrzunehmen
250 Punkte ZK2: Ausarbeitung und Vollständigkeit des Angebots
500 Punkte ZK3: Inhalt des Angebots
2750 Punkte ZK4: Kosten

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 15 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

Los 1 - Rekrutierungsstelle

EK 1
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 2
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 6)
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK 3
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 3 Jahren nach.
Referenzauskünfte zu vom Anbieter für den Bund realisierten Projekten werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Eine Referenz gilt insbesondere dann als vergleichbar, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Technologie: Einsatz eines CATI-Systems
- Inhalt: Rekrutierung eines Panels in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz
- Kontext: Freiwillige Teilnahme
- Mindestens 1000 Projektstunden pro Jahr
- Die Anbieterin weist nach, dass sie in den Referenzprojekten bzw. einzelnen Projektphasen dieser Projekte einen wesentlichen Beitrag bei deren Konzeption und Realisierung geleistet hat
- Die angegebene Referenz hat sich jeweils mindestens auf die wesentlichen Kernkompetenzen zu beziehen.

EK 4
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung über mindestens die nachfolgenden Mitarbeitenden:
(i) 5 Personen (Vollzeitäquivalente) im Bereich der Projektleitung und/oder der IT,
(ii) 10 Befrager (Vollzeitäquivalente), Deutsch
(iii) 5 Befrager (Vollzeitäquivalente), Französisch
(iv) 2 Befrager (Vollzeitäquivalente), Italienisch

EK 5
Sprachregionsspezifische Telefonnummern
Der Anbieter verpflichtet sich, für die Kommunikation mit den Datenlieferanten für die folgenden Sprachregionen in der Schweiz regionsspezifische Telefonnummern zu verwenden:
• deutschsprachige Schweiz, z.B. 031
• französischsprachige Schweiz, z.B. 021
• italienischsprachige Schweiz, z.B. 091

EK 6
Sprachkenntnisse der beteiligten Mitarbeitenden
Der Anbieter verpflichtet sich, Telefonbefrager, operative Leiter Rekrutierung und Projektleiter einzusetzen, die in einer oder mehreren der folgenden Sprachen (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Lieferergebnisse sowie Dokumentationen erstellen und abliefern können:
- Deutsch, Französisch und Italienisch
Das Sprachniveau hat der kompetenten Sprachverwendung auf dem Niveau C2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens http://www.europaeischer-referenzrahmen.de für Sprachen zu entsprechen.

EK 7
Ansprechpartner (SPOC)
Der Anbieter verfügt über einen deutschsprachigen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Der SPOC ist bei Bedarf innerhalb von 3 Stunden für wichtige Besprechungen bei Agroscope in 8356 Ettenhausen vor Ort. Massgebend für die Beurteilung der Einhaltung der Reaktionszeit sind die Werktage von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:30 Uhr.

EK 8
Einhaltung des Zeitplans
Der Anbieter verpflichtet sich, bei der Auftragserfüllung die in Kapitel 3.1.4 des Pflichtenhefts genannten Zeitpläne einzuhalten.

EK 9
Akzeptanz der Entschädigung in Abhängigkeit der Liefermenge
Der Anbieter akzeptiert das System zur Berechnung des Kostendachs in Abhängigkeit der vorgegebenen und tatsächlichen Anzahl rekrutierter Betriebe laut Kapitel 3.2.1 und 3.2.2 des Pflichtenhefts.

EK 10
Einsichtsrecht
Der Anbieter gewährt dem Auftraggeber auf Vorankündigung (2 Arbeitstage) jederzeit Einsicht in den Rekrutierungsprozess. Dazu gehören insbesondere Informationen zur Anzahl kontaktierter und rekrutierter Betriebe, sowie der genaue Wortlaut der Briefschaften, Rekrutierungs- und Mahninterviews (inkl. der Möglichkeit mitzuhören). Überdies übermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine genaue Abrechnung über die zur Entschädigung der teilnehmenden Landwirtschaftsbetriebe und Treuhandstellen eingesetzten finanziellen Mittel (im Zusammenhang mit Aufgabe 16).

EK 11
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 12
Akzeptanz der Aufgaben
Der Anbieter akzeptiert alle im Kapitel 3 des Pflichtenhefts beschriebenen Aufgaben vorbehaltlos.

EK 13
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge vom September 2016.

EK 14
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf zu Los 1 (vgl. Beilage 1 zum Pflichtenheft) des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

Los 2 - Fachliche Hotline

EK 1
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 2
Ansprechpartner (SPOC)
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Der SPOC ist bei Bedarf innerhalb von 3 Stunden für wichtige Besprechungen bei Agroscope in 8356 Ettenhausen vor Ort.

EK 3
Sprachkenntnisse des Projektleiters
Der Anbieter ist bereit, einen Projektleiter einzusetzen, der in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern kann.

EK 4
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von drei Referenzen in den letzten zehn Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Eine Referenz ist insbesondere dann vergleichbar, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Inhalt: Beratung von Datenlieferanten beim Ausfüllen von online-Fragebogen zur Erhebung von ökonomischen Daten
- Kontext: Freiwillige Teilnahme, Zusammenarbeit mit weiteren Projektpartnern
- Umfang: Mindestens 500 Projektstunden pro Jahr
- Der Anbieter weist nach, dass er in den Referenzprojekten bzw. einzelnen Projektphasen dieser Projekte einen wesentlichen Beitrag bei deren Konzeption und Realisierung geleistet hat.
Die angegebene Referenz hat sich jeweils mindestens auf die wesentliche Kernkompetenz zu beziehen.

EK 5
Personelle Ressourcen für termingerechte Durchführung
Der Anbieter verpflichtet sich bei der Auftragserfüllung den in Kapitel 4.1.4 des Pflichtenhefts vorgegebenen Zeitplan und die dort genannten Termine einzuhalten. Er verfügt über die nötigen personellen Ressourcen und die notwendige Flexibilität, um die Arbeitsspitzen zu bewältigen und um den zeitkritischen Auftrag, wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.

EK 6
Sprachkompetenz
Der Anbieter verpflichtet sich mindestens zwei deutschsprachige Mitarbeitende, zwei französischsprachige Mitarbeitende und einen italienischsprachigen Mitarbeitenden für die Ausführung des Auftrages einzusetzen. Mehrsprachige Mitarbeitende dürfen zwei Sprachen zugeteilt werden.
Der Anbieter verpflichtet sich nur Mitarbeitende, die Deutschschweizer Mundart verstehen, für die deutschsprachige Hotline einzusetzen. Das Sprechen eines Deutschschweizer Dialektes gilt hierbei nicht als zwingende Voraussetzung.

EK 7
Einsatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter verpflichtet sich, nur die unter dem Zuschlagskriterium 1 (vgl. Pflichtenheft) aufgeführten und bewerteten Mitarbeitenden für die Ausführung des Auftrags einzusetzen.
Der Einsatz von zusätzlichen, nicht unter Zuschlagskriterium 1 aufgeführten Personen muss vom Auftraggeber ausdrücklich genehmigt werden. Zu diesem Zweck beurteilt der Auftraggeber die Qualifikation dieser Personen. Grundlage für diese Beurteilung sind die Mitarbeiterprofile in der Form des Anhangs 16, die der Anbieter dem Auftraggeber zustellen muss.

EK 8
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende, die in der Offerte unter dem Zuschlagskriterium 1 aufgeführt waren, bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Ersatzpersonen muss vom Auftraggeber ausdrücklich genehmigt werden. Zu diesem Zweck beurteilt der Auftraggeber die Qualifikation der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Ersatzpersonen. Grundlage für diese Beurteilung sind die Mitarbeiterprofile in der Form des Anhangs 16, die der Anbieter dem Auftraggeber zustellen muss. Wird bei dieser Beurteilung eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 9
Akzeptanz der Aufgaben
Der Anbieter akzeptiert alle im Pflichtenheft beschriebenen Aufgaben vorbehaltlos.

EK 10
Einhaltung der Zeitfenster für die telefonische Hotline sowie der maximalen Antwortzeit für den E-Mail Support
Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche in Kapitel 3.1.3.1 des Pflichtenhefts aufgeführten Bestimmungen, was die Zeitfenster für das Betreiben der telefonischen Hotline und die maximale Antwortzeit für den E-Mail Support angeht, einzuhalten.

EK 11
Einhaltung der Fristen für die Überprüfung der gelieferten Datensätze mit Richtigmeldung und das Anfordern von allfälligen Korrekturen
Der Anbieter verpflichtet sich, bei der Auftragserfüllung die in Aufgabe 31 vorgegebenen Fristen für die Überprüfung der gelieferten Datensätze mit einer (oder mehreren) Richtigmeldung(en) und für das Anfordern von allfälligen Korrekturen einzuhalten.

EK 12
Einzuhaltende Frist für die Durchführung der Nachkontrolle-Rückfragen bei den Datenlieferanten und die Rückmeldung an Agroscope
Der Anbieter verpflichtet sich, bei der Auftragserfüllung die in Aufgabe 32 vorgegebenen Fristen für die Durchführung der Nachkontrolle-Rückfragen bei den Datenlieferanten und die anschliessende Rückmeldung an Agroscope einzuhalten.

EK 13
Teilnahme an den Sitzungen
Der Anbieter verpflichtet sich, dass die im vorstehenden Eignungskriterium 2 erwähnte Schlüsselperson an den in der Aufgabenbeschreibung erwähnten Sitzungen (siehe Kapitel 4.1.3.2) teilnimmt.

EK 14
Teilnahme an den Schulungen
Der Anbieter verpflichtet sich nur Mitarbeitende, die an den in den Aufgaben 27 und 28 erwähnten Schulungen (siehe Kapitel 4.1.3.1 des Pflichtenhefts) teilgenommen haben, für die Hotline einzusetzen.

EK 15
Detaillierungsgrad der Abrechnung
Der Anbieter verpflichtet sich, den in Kapitel 4.2 genannten bzw. in Tabelle 16 illustrierten Detaillierungsgrad bei der Abrechnung einzuhalten.

EK 16
Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 6)
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK 17
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016).

EK 18
Gewährleistung der Einsicht in die lokale IT-Infrastruktur
Der Anbieter gewährt dem Auftraggeber auf Vorankündigung (vier Werktage) jederzeit Einsicht in seine lokale IT-Infrastruktur. Dazu gehören insbesondere Informationen zu den getroffenen Massnahmen, um die in den Aufgaben 38 und 39 (siehe Kapitel 4.1.3.2) erwähnten Bestimmungen zum Thema Datenschutz/Datensicherheit einzuhalten.

EK 19
Datenschutz
Der Anbieter verpflichtet sich, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten. Er verpflichtet sich, die wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam geschützt sind.
Der Anbieter verpflichtet sich, einen Vertrag betreffend Datenschutz zwischen ihm und dem Auftraggeber sowie zwischen ihm und der Rekrutierungsstelle zu unterschreiben.

EK 20
Abwerbeverbot
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und dem darauffolgendem Jahr keine Mandate im Bereich Treuhand von Landwirten, mit denen er im Rahmen der Hotline-Arbeiten der Stichproben Einkommenssituation und Betriebsführung in Kontakt kommt, neu zu übernehmen (Verbot des Abwerbens von Mandanten).

EK 21
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf zu Los 2 (vgl. Beilage 2 zum Pflichtenheft) des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Stand: September 2016).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Teilnahmebedingungen betreffend die Losvergabe
Der Vertrag zu Los 2 (fachliche Hotline) wird nur unter der Bedingung verhandelt und vereinbart, als der Vertrag mit dem Zuschlagsempfänger des Loses 1 (Rekrutierungsstelle) erfolgreich abgeschlossen werden kann. Wird der Vertrag mit dem Zuschlagsempfänger aus Los 1 (Rekrutierungsstelle) nicht wie ausgeschrieben vereinbarungsgemäss erfüllt, entfallen zu gegebener Zeit die Bedürfnisse hinsichtlich den Bezug von weiteren Leistungen des Auftraggebers seitens des Zuschlagsempfänger des Loses 2 (fachliche Hotline); dieselben werden deshalb optional ausgeschrieben. Der Auftrag gemäss Los 2 (fachliche Hotline) wird nicht bundesintern besetzt, sondern unter den vorstehenden Bedingungen bei gegebenen Voraussetzungen vom Zuschlagsempfänger gemäss Los 2 (fachliche Hotline) wahrgenommen werden. Mit Eingabe des Angebotes akzeptieren die Anbieterinnen diese Bedingungen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Landwirtschaft BLW & Agroscope
Mattenhofstrasse 5
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 969551 (17094) Datenbeschaffung für die Zentrale Auswertung