Ausschreibung 961963: Betrieb der Geschäftsstelle des Forschungsbereichs AGB

Publiziert am: 21. April 2017

Bundesamt für Strassen

Die Gs AGB hat zum Ziel, die administrative Leitung der AGB sicherzustellen. Sie unterstützt den Präsidenten und die Mitglieder der AGB sowohl in allen administrativen und als auch in wissenschaftlich / technischen Belangen. Sie unterhält die Kontakte zu den Forschungsstellen, welche vom ASTRA mit Forschungsprojekten betraut werden, und sie stellt die Qualitätssicherung formaler Aspekte der Forschungsprojekte sicher. Die Gs AGB betreibt zudem Öffentlichkeitsarbeiten, unter anderem in der Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung von Fachtagungen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Gemäss Pflichtenheft, Punkt 6.3.2

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
21. April 2017 Publikationsdatum
21. April 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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1. Juni 2017 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
4. Mai 2017 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 10.05.2017 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 04.05.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1. Juni 2017 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

6. Juni 2017 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit der Unternehmung
EK2: Technische Leistungsfähigkeit der Schlüsselpersonen
EK3: Sprachkenntnisse
EK4: Verfügbarkeit
EK5: Verfahrensgrundsätze und Lohngleichheit
EK6: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK1: Nachweis der Unternehmung über die Erfahrung im Führen einer Geschäftsstelle / eines Sekretariats in ähnlichem Umfang.
Zu EK2: Nachweis der Schlüsselpersonen (Projektleiter und Stv. Projektleiter) von jeweils 1 in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen Referenzprojekt mit Arbeiten, die im Umfang und Inhalt vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen sind.
Zu EK3: Nachweis über die Sprachkenntnisse des Projektleiters und dessen Stellvertreters in den Sprachen Deutsch (Muttersprache / mind. ZDfB B2 oder gleichwertig) und Französisch (Muttersprache / mind. DELF B2 oder gleichwertig) sowie in Englisch (mindestens TELC B2, oder gleichwertig).
Zu EK4: Bestätigung, dass die Verfügbarkeit des Projektleiters im Durchschnitt 20 % über die Vertragsdauer hinweg gewährleistet ist. Bestätigung, dass die Verfügbarkeit des stellvertretenden Projektleiters im Durchschnitt 10 % über die Vertragsdauer hinweg gewährleistet ist.
Zu EK5:
- Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB. Link: https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.
- Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).
Zu EK6: Die folgenden Auszüge sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber nachzureichen:
- Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
2. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich;
3. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen
Postfach
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
ausschreibung-netze@astra.admin.ch

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