Zuschlag 961603: PDMS Anästhesie
Publiziert am: 1. April 2017
Universitätsspital Basel
Das Universitätsspital Basel (USB) wird die Umstellung des anästhesiologischen Dokumentationsprozesses von Papier auf digital vornehmen. Die dokumentierten Daten müssen unterschiedlichen Disziplinen und diversen Mitarbeitenden fehlerfrei, ohne Medienbrüche und ortsunabhängig zur Verfügung stehen. Der Prozess hat dabei sowohl Auswirkungen auf die Rotation von ärztlichen und pflegerischen Mitarbeitenden (Ausbildung), den Einsatz an unterschiedlichen Standorten und die geteilte Patientenbehandlung. Es muss möglich sein, dass die Prämedikation, der intraoperative Eingriff sowie die Nachsorge eines Patienten an unterschiedlichen Orten stattfinden kann und unterschiedliche Anspruchsgruppen das System gleich gut bedienen können und den gleichen Wissensstand besitzen. Im Hinblick auf den potentiellen Zusammenschluss des USB und des Kantonsspital Baselland (KSBL) zu einer gemeinsamen Spitalgruppe und der daraus resultierenden Verteilung von chirurgischen Disziplinen wird die Kollaboration intensiviert und zusätzlich durch die vereinheitlichte Abrechnung von geteilten Behandlungen erweitert. Die KSBL-Spitäler an den Standorten Liestal und Bruderholz realisieren bereits die Einführung der 6. PDMS-Version von Copra. Um zukünftig eine optimale Zusammenarbeit zwischen den Häusern des USB und des KSBL zu gewährleisten, muss daher ein System der gleichen Produktfamilie zur Dokumentation verwendet werden. Die Wahl eines Produktes einer anderen Firma würde durch die fehlende Interoperabilität zu Fehlern beim gemeinsamen Verständnis bzw. Mehraufwänden und somit zu zusätzlichen unüberschaubaren Kosten (Ausbildung, Schnittstellen, Kommunikation, etc.) führen. Durch Übernahme des am KSBL bereits jetzt betriebenen Systems kann dem Prinzip der wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Mittel (vgl. § 1 lit. c SubG BS) um ein Vielfaches besser Rechnung getragen werden als mittels Ausschreibung, welche u.U. zur Folge hätte, dass in beiden Häusern ein gänzlich neues System installiert werden müsste. Im Sinne einer antizipierenden Planung ist es notwendig, die entsprechende Beschaffung bereits jetzt auf die künftigen Gegebenheiten auszurichten; es kann nicht gewartet werden, bis die notwendigen politischen Prozesse abgeschlossen sind.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
29.03.2017
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Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Publikation an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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