Ausschreibung 961171: Forschungsprojekt Eisenbahnlärm 2017 „Infrastruktur"

Publiziert am: 30. März 2017

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung LäNIS, Sektion Eisenbahnlärm

Beschaffungsgegenstand sind lärmmindernde Technologien an der Infrastruktur zur Reduzierung des Fahrlärms von Eisenbahnen um mindestens 1 dB (Beurteilungspegel Lr nach Massgabe der LSV). Die Vorhaben können im Stadium der Entwicklung (Ideenphase), Erprobung (Konzeptphase) oder Zulassung (Anwendungsphase) sein.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt am jeweiligen Firmensitz des Anbieters. Sitzungen finden in der Regel beim BAFU in Bern, Ittigen statt.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 73300000: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. März 2017 Publikationsdatum
30. März 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache, elektronisch erhältlich und unter www.simap.ch downloadbar. Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt.

8. Mai 2017 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
21. April 2017 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen der Offerten Fragen ergeben, sind diese bis zum 21.04.2017 anonymisiert und ausschliesslich im Frageforum unter www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum erteilt. Es werden keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet.

9. Mai 2017 Abgabetermin 16:00

Das vollständige Angebot (vgl. Vorga-ben im Kapitel 7.2 des Pflichtenheftes) ist bis spätestens 09.05.2017 (Datum des Poststempels) in 6-facher Ausfüh-rung (1-fach in Papierform mit Originalunterschrift, 4-fach in Papierform als Kopie und 1-fach in elektronischer Form auf USB – Stick) dem BAFU an die unter Ziffer 1 aufgeführte Adresse zuzustellen.
a)Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
b)Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Email (Email-Adresse gemäss Ziffer 1) an die Beschaffungsstelle zu senden. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Ange-botseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und an den Anbieter zurückgesandt.

16. Mai 2017 Offertöffnung

Das vollständige Angebot (vgl. Vorga-ben im Kapitel 7.2 des Pflichtenheftes) ist bis spätestens 09.05.2017 (Datum des Poststempels) in 6-facher Ausfüh-rung (1-fach in Papierform mit Originalunterschrift, 4-fach in Papierform als Kopie und 1-fach in elektronischer Form auf USB – Stick) dem BAFU an die unter Ziffer 1 aufgeführte Adresse zuzustellen.
a)Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
b)Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Email (Email-Adresse gemäss Ziffer 1) an die Beschaffungsstelle zu senden. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Ange-botseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und an den Anbieter zurückgesandt.

1. Juli 2017 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
300 ZK01 Lärm
300 ZK02 Marktchancen
200 ZK03 Forschungsthema
200 ZK04 Verfügbarkeit
100 ZK05 Kosten
100 ZK06 Projektdauer

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen; einzelne Bieter dürfen nur in einer Gemeinschaft bieten. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

EK 01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02 Erfahrung des Anbieters
Der Anbieter hat für angebotene Projekte in der Konzept- oder Anwendungsphase Kenntnis über die Schweizer Gesetze und Normen sowie über die EU-Normen und Richtlinien jeweils im Bereich Eisenbahn und Lärm nachzuweisen.

EK 03 Erfahrung der Schlüsselpersonen
Der Projektleiter und sein Stellvertreter verfügen über
- einen Abschluss in Ingenieur- oder Naturwissenschaften einer Hoch- oder Fachhochschule (oder über einen gleichwertigen ausländischen Abschluss);
- genügend Erfahrung in Projekten in vergleichbarer Position (PL oder Stv.), die mit dem ausgeschriebenen Projekt hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Jede Person weist diese Erfahrung anhand von mindestens zwei und maximal vier Referenzen von in den letzten zehn Jahren abgeschlossenen Projekten nach. Die Referenzen müssen insgesamt die Bereiche „Lärm“ sowie „Eisenbahn“ abdecken (d.h., es ist auch möglich, dass eine Person den Bereich Lärm und die andere den Bereich Eisenbahn abdeckt). Die Referenzen werden summarisch bewertet;
- besitzen gute passive Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.

EK 04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK 05 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK06 Forschungsresultate
Die Forschungsresultate müssen für die Schweizer Verhältnisse anwendbar sein. Ziel ist es, die Resultate im Schweizer Güterverkehr umzusetzen.

EK07 Lärmreduktion
Die Lärmreduktion muss mindestens 1dB (Beurteilungspegel Lr nach Massgabe der LSV) betragen.

EK 08 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Beilage zur Ausschreibung)
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link:
http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de ). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für Forschungsverträge
Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen wollen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK10
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in der Beilage des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Insbesondere akzeptiert er, dass Rechnungstellung sowie Auszahlung ausschliesslich in CHF erfolgen.

EK11 Einsicht in Prozesse
Der Anbieter gewährt dem BAFU auf Anfrage durch Audits Einsicht in die für das Projekt relevanten Prozesse.

EK12 Sitzungsort
Bereitschaft, den Standort der Auftraggeberin als Sitzungsort zu akzeptieren (Bundesamt für Umwelt, BAFU, CH-3064 Ittigen).

EK13
Datenaustausch
Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente und Pläne sind dem Auftraggeber im Quellcode (*.doc, *.xls, *.ppt, *pdf, *.dxf, *.dwg, *.jpg, *.mp4, *.mpeg, *.mov. etc.) zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber, die ordnungsgemäss erstellten Daten kostenlos abzugeben.
Das uneingeschränkte Copyright geht dabei an den Auftraggeber über.
Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Beauftragte dem Auftraggeber die verlangten Daten sowie die weiteren Dokumentationen sowohl in elektronischer aus auch in Papierform abgegeben hat.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Vertragsbedingungen des Bundes (AVB) für Forschungsverträge in der jeweils aktuell gültigen Fassung

Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Ausschreibungstext ist die deutsche Version die massgebliche.

Ausschluss, Vorbefassung: Amberg Engineering AG, Regensdorf, sind aufgrund der Unterstützung im Beschaffungsverfahren von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

keine


Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung LäNIS, Sektion Eisenbahnlärm
Worblentalstrasse 68, Ittigen
3003 Bern
Telefon: +41 58 462 96 81
E-Mail-Adresse:  
stablaenis@bafu.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 961171 Forschungsprojekt Eisenbahnlärm 2017 „Infrastruktur"