Ausschreibung 959153: Dienstleistung zu Gunsten Ersa mob Komm

Publiziert am: 7. April 2017

armasuisse

Die derzeit in der Armee eingesetzten Informatik- und Kommunikationssysteme sind beschafft worden. Sie weisen aus heutiger Sicht eine ungenügende Durchgängigkeit der Informationen auf. Zudem stehen insbesondere für die beweglichen Einsatzelemente zu geringe Datenbandbreiten zur Verfügung. Dies führt aus technischen Gründen zu komplizierten und in der Folge verzögerten Planungs- und Führungszyklen, die gemäss Leistungsprofil den heutigen Bedürfnissen nicht mehr entsprechen.
Damit der Bedarf an Ressourcen flexibel abgedeckt werden kann, werden mit der vorliegenden Ausschreibung externe Partnerunternehmen ermittelt, mit denen jeweils ein Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Bereich Kommunikationssysteme abgeschlossen wird. Die Ausschreibung wird in vier (4) Losen vergeben.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72600000: Computerunterstützung und -beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Kommunikationssysteme

  • Lot 2:

    Testdurchführung

  • Lot 3:

    Testmanagement

  • Lot 4:

    Consulting


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
7. April 2017 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Es besteht die Möglichkeit die Unterlagen von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter zu laden.
Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

5. Mai 2017 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit, diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum gegeben.

18. Mai 2017 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
a) Bei Abgabe an CC WTO armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: durchgehend von 07:00 – 17:00 Uhr
(ausserhalb dieser Zeiten können keine Angebote / Anträge abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 17:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.

- Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot / der Antrag muss spätestens um 17:00 Uhr im CC WTO abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe des Teilnahmeantrags an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags an den Fax der Auftraggeberin zu melden.

22. Mai 2017 Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
a) Bei Abgabe an CC WTO armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: durchgehend von 07:00 – 17:00 Uhr
(ausserhalb dieser Zeiten können keine Angebote / Anträge abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 17:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.

- Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot / der Antrag muss spätestens um 17:00 Uhr im CC WTO abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe des Teilnahmeantrags an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags an den Fax der Auftraggeberin zu melden.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Kommunikationssysteme
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



2: Testdurchführung
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



3: Testmanagement
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



4: Consulting
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welch die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, sonst wird nicht auf die Offerte eingegangen.
E1 Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslan-des (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums) welche belegt, dass keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhan-den sind.
E2 Firmenportrait mit Organigramm. Die Produktions-kette muss für sämtliche verwendete Materialien nachvollziehbar sein.
E3 Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Ver-tragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.
E4 Der Anbieter ist damit einverstanden, sich dem Ge-heimschutzverfahren zu unterziehen, welches ver-schiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413).
Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind an-zuwenden.

Gefordert ist eine Personensicherheitsüberprüfung der Stufe 11.
Gilt für Unternehmen und Personen.
E5 Der Anbieter bestätigt, dass er und seine beigezogenen Subunternehmer und Zuliefererbetriebe für in der Schweiz erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.1.1 aufgeführten Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann einhalten.
Anbieter und deren Subunternehmer erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Weiterführende Informationen unter www.logib.ch
Zudem bestätigt der Anbieter, dass er und seine beigezogenen Subunternehmer und Zulieferer-betriebe für im Ausland erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.1.1 aufgeführten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsor-ganisation einhalten.
E6 Angabe des Anbieters von je einer Kontaktadresse (single point of contact) für das Ausschreibungsverfahren.
E7 Die mit dem Angebot offerierten Personalressourcen müssen zum Zeitpunkt der Einreichung der Offerte oder spätestens unmittelbar nach dem Zuschlagsentscheid an die Anbietenden vertraglich mittelbar (Subunternehmer) oder unmittelbar (Arbeitsverhältnis) gebunden sein, so dass deren Verfügbarkeit gewährleistet ist. Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzliche Auflagen erfüllen.
E8 Nachweis, dass die angebotenen Personalressourcen alle Profile (pro Los) während der geforderten Zeit (gemäss Tabelle 1 im Pflichtenheft) abdecken können.
E9 Akzeptieren, dass die Projektsprache sowohl Deutsch als auch Englisch ist. Nachweis, dass die angebotenen Personalressourcen fliessend Deutsch und Englisch in Wort und Schrift beherrschen.
E10 Der Anbieter erklärt sich bereit, Profile, welche in den zugeteilten Aufgaben die erwarteten Leistungen nicht erbringen, auf Verlangen des Auftraggebers innert einer Frist von 2 Monaten durch andere zu ersetzen, welche den verlangten Mindestanforderungen gemäss Kapitel 3.7, 4 bis 7 und 9 des Pflichtenheftes entsprechen.
E11 Bestätigung, die Zeiterfassung und Rapportierung gemäss Vorgaben des Auftraggebers auszuführen.
E12 Akzeptieren, dass von armasuisse keine Spesen für Arbeiten am Standort des Auftraggebers in Bern und Thun oder am Standort der Firma ausbezahlt werden.
E13 Akzeptieren, dass sämtliche erstellte Unterlagen Eigentum des Auftraggebers (armasuisse) sind und nicht weiter verwendet werden dürfen
E14 Der Anbieter hat sämtliche bewilligungs- und arbeits-rechtlichen Vorkehrungen getroffen, damit seine Mitarbeiter im Falle eines Zuschlags in Ausnahmefällen auch ausserhalb der regulären Betriebszeiten (06:00 – 20.00 Uhr) und an Wochenenden arbeiten und Support leisten zu können.
E15 Der Anbieter bestätigt die Akzeptanz des Rahmen-vertragsentwurfs gem. Beilage 3.0
E16 Der Anbieter bestätigt, gegen Personen- und Sachschäden Dritter versichert zu sein. Er muss die jeweilig versicherte Summe und Versicherungsgesellschaft mit Policen-Nummer angeben und er legt seinem Angebot einen entsprechenden Versicherungsnachweis bei.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

armasuisse
Kasernenstrasse 19
CH 3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

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