Ausschreibung 958965: (17038) 606 Kassensystem für die Zollverwaltung

Publiziert am: 16. März 2017

Eidgenössische Zollverwaltung EZV

Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) sucht ein Gesamtanbieter der ein komplettes Kassensystem bewirtschaftet, inkl. Dienstleistung für die Zeit von 2018 bis maximal 2029. Folgende Leistungen sollen hiernach erbracht werden.

Liefern einer Softwarelösung, welche auf sämtlichen in der Bundesverwaltung, spezifisch der EZV, angewendeten IT-Plattformen und Devices uneingeschränkt betriebsfähig ist.

Eine Softwarelösung für das Kassensystem und die Kassenterminals, welche zentral administriert werden, die Prozesse an den einzelnen POS abbilden können.

Liefern der gesamten Kassenhardware POS, inkl. Drucker, Kundenanzeige und Barcodescanner für auserwählte Zollstellen, welche durch die EZV gekauft werden (inkl. Lizenzen).

Erbringen von Wartungs- und Supportleistungen der vom Anbieter gelieferten Hardware und Software, telefonisch und via Remote.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganze Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72212110: Entwicklung von Software für POS-Kassenterminals
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
16. März 2017 Publikationsdatum
16. März 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

29. März 2017 Frist für Fragen

Achtung: Es werden 2 Fragerunden durchgeführt.
Eingabefrist 1. Fragerunde 29.03.2017
Eingabefrist 2. Fragerunde 21.04.2017
Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

9. Mai 2017 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

16. Mai 2017 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
600 Punkte ZK1 Betrieb / Rollout
400 Punkte ZK2 Mobilität
600 Punkte ZK3 Referenzen
400 Punkte ZK4 Schnittstellen
350 Punkte ZK5 Benutzerführung
400 Punkte ZK6 Dienstleistungen und Support
900 Punkte ZK7 Hardware / Infrastruktur
1550 Punkte ZK8 Usecase
400 Punkte ZK9 Architektur
3400 Punkte ZK10 Preise und Kosten
1000 Punkte ZK11 Lösungspräsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Gesamtanbieter
Der Kassensystem-Anbieter bestätigt, dass er im Sinne der Ausschreibung (vgl. Pflichtenheft) ein Komplettsystem anbietet, bestehend aus:
• Kassensystemsoftware mit den beschriebenen Funktionen und Tools
• Stationäre Kassen an den POS, inkl. Kundenanzeige und Barcodleser, sowie Kombi - Drucker und mobile Drucker
• Wartung und Pflege sowie Support für die gelieferten Systemelemente, sowie vorort Support für die EFT-Geräte, in Zusammenarbeit mit dem Finanzdienstleister SIX Payment Services AG.
Das Serversystem wird auf der Infrastruktur des Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) installiert und vom BIT betrieben (vgl. Ziff. 4.3.2 Pflichtenheft).
Der Beizug von Subunternehmen ist möglich. In diesem Fall sind die Subunternehmen aufzulisten mit genauen Angaben Ihrer Rolle.
Der Anbieter übernimmt in jedem Fall die alleinige Verantwortung für alle Leistungen und ist alleiniger Ansprechpartner. Der Auftraggeber tritt in kein Vertragsverhältnis mit allfällig beigezogenen Sublieferanten.

EK03 Zusammenarbeit mit Six Payment Services AG
Der Anbieter für das Kassensystem bestätigt, dass er mit dem Finanzdienstleister SIX Payment Services AG, für künftige Softwareanpassungen der EFT-Geräte (Treiber, Firmware etc.) zusamenarbeiten wird. Solche Softwareanpassungen müssen mit dem Finanzdienstleister abgesprochen und durch den Leistungserbringer der EZV, dem Bundesamt für Informatik und Kommunikation (BIT) oder durch den Finanzdienstleister auf die EFTs verteilt werden (vgl. hierzu PH Ziff. 4.5.6.1). Hierzu unterstützt der Anbieter die EZV.

EK04 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK05 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach. Als Umfang der Referenzprojekte müssen im Minimum folgende Leistungen erbracht werden.
- Lieferung / Wartung und Suppport von Kassensystemen, vergleichbar mit diesem Auftrag.
- Anzahl POS pro Referenz ≥ 25
und
- Anzahl Standorte pro Referenz ≥ 5.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK06 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

EK07 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK08 Schulung Superuser
Der Anbieter bestätigt, dass er für die geforderte Schulung der Superuser, Schulungspersonal einsetzt, welches je nach Sprachregion über die geforderten Sprachkenntisse (Deutsch, Französich und Italienisch), mündlich und schriftlich verfügt.

EK09 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK10 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK11 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK12 Onsite - Einsätze
Der Anbieter ist bereit, bei Onsite-Einsätzen, beispielsweise für Pflege und Support der Serversoftware, den Arbeitsort Bern zu akzeptieren.
Der Anbieter ist bereit, Onsite-Einsätze an sämtlichen Zollstellen in der ganzen Schweiz zu leisten.

EK13 Wartung und Supportorganisation
Der Anbieter verfügt über eine Supportorganisation und garantiert die im Pflichtenheft, in Ziffer 4.5.4 - 4.5.6 und den Kriterienkatalogen geforderten Leistungen und Bereitschaftszeiten von Montag - Freitag 07.00 - 18.00 Uhr exkl. allg. Feiertage Schweiz. Der Support erstreckt sich über die gesamte gelieferte Lösung, dazu gehören auch Wissen und Erfahrungen in der angewendeten Server-Basistechnologie (Hardware und Software), sowie Basiswissen für Wartung und Support der EFT-Geräte. Der Anbeiter verfügt über eine Supportorganisation welche in den drei Landessprachen (D/F/I) mündlich sowie schriftlich kommunizieren kann.
Der Anbieter betreibt ein Online Ticketinsystem gemäss den Anforderungen im Pflichtenheft Ziff. 4.5.5.1.
Die Wartung / Pflege und der Support wird durch Servicepersonal aus der Schweiz heraus erfolgen und sichergestellt. Es ist zusätzlich zu bestätigen, dass für Wartung und Support nur aus der Schweiz auf Daten zugegriffen wird.
Der Anbieter erbringt die verlangte Leistung mit eigenen Mitarbeitern oder Unterlieferanten. Sollte ein Unterlieferant vom Anbieter beauftragt werden, muss die Bedarfsstelle vorgängig informiert werden und dem zustimmen. Ohne Zustimmung der Bedarfsstelle ist jegliche Art von Weitergabe von Arbeiten nicht erlaubt.

EK14 Lieferung von Hardware
Der Anbieter verpflichtet sich im Rahmen dieser Ausschreibung, dass sämtliche zu liefernde Hardware gem. PH Ziff. 3.8.7 - 3.8.11, Neuprodukte sind und der aktuellsten Gerätegeneration entsprechen.

EK15 Nachfolgemodelle / Esatzlieferung
Kann während der gesamten Vertragsdauer zwecks Ersatzlieferung der Hardware die ursprünglich offerierte Hardware nicht mehr geleifert werden, so bestätigt der Anbieter, dass er jeweils das Nachfolgemodell, gemäss letztem Stand der Technik anstelle der entsprechend evaluierten Hardware liefern wird, sofern diese alle in der Ausschreibung sowie den dazugehörigen Unterlagen bekannt gegebenen Kriterien erfüllt und die im vorliegenden Vergabeverfahren offerierten Konditionen/Rabatte nicht überschritten werden.

EK16 Gewährleistung Ersatzteile für Hardware
Der Anbieter gewährleistet, dass Ersatzteillieferungen für die Hardware (Kassenterminal Stationär, Kundenanzeige, Drucker und Barcodscanner) innerhalb von 6 Jahren, gerechnet ab Erstauslieferung, bzw. Rollout, verfügbar sind.

EK17 Garantiefrist
Der Anbieter bestätigt die Garantiefrist von 24 Monate für sämtliche von ihm erbrachten Leistungen.

EK18 Einhaltung der Weisungen und Richtlinien
Die Anbieterin muss die Einhaltung der Weisungen und Richtlinien im Kaptiel "Referenzierte Dokumente" (gem. PH Ziff.1.4) bestätigen. Mit dem schriftlichen Einverständis bestätigt die Anbieterin, die Inhalte der Dokumente gelesen und verstanden zu haben und sich während der Vertragsdauer mit der EZV an die Weisungen und Richtlinien zu halten.

EK19 Systemkompatibilität
Die Systemkompatibilität der Hardware- und Softwarekomponenten muss während der gesamten Vertragslaufzeit gewährleistet werden können. Bei allfälligen Inkompatibilitäten muss die EZV mindestens 2 Jahre im voraus informiert werden um Folgemassnahmen ergreifen zu können.

EK20 Akzeptanz des Vertragsentwürfe
Der Anbieter ist bereit, die Vertragsentwürfe in Anhang 8 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK21 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass die Anbieterin und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001:2008 oder gleichwertig.

EK22 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
• für Kauf und Wartung von Hardware, Ausgabe Oktober 2010
• für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• Kauf und Wartung von Hardware, Ausgabe Oktober 2010
• die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Die Vergabebehörde behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 958965 (17038) 606 Kassensystem für die Zollverwaltung