Ausschreibung 957233: Webshop Lösung Poseidon - BLS AG
Publiziert am: 3. März 2017
BLS AG
Um auch in Zukunft mit dem digitalen Wandel Schritt zu halten, will die BLS weitere digitale Geschäftsmodelle entwickeln, die ihren Endkunden Mehrwerte bieten. Dazu gehört unter anderem ein leistungsfähiger Webshop zum Verkauf der BLS-Angebote. Über diesen Shop sollen u.a. die Angebote des öffentlichen Verkehrs (Einzeltickets, Abonnemente, Verbund-Abonnemente etc.), des Bereiches Freizeit, des BLS Autoverlads, der BLS Schifffahrt, des BLS Merchandising-Shops (Fanshop) sowie weitere Leistungen verkauft werden können. Für diese Shops bestehen teilweise bereits separate Lösungen, die in den neuen Webshop migriert werden sollen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Köniz und weitere Standorte der BLS |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
3. März 2017 | Publikationsdatum | |
3. März 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die folgenden Unterlagen werden den Interessenten nur gegen Eingang des Zahlungsnachweises von CHF 1000.00 zugestellt: 00 Rahmenvertrag Poseidon.pdf Die oben genannten Unterlagen können per E-Mail an beschaffung.it@bls.ch mit dem Vermerk Die Gebühr wird nach der Einreichung eines Angebots, welches die Eignungskriterien erfüllt, zurückerstattet. Bankverbindung zur Einzahlung des oben genannten Betrages für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Konto-Nummer: 324301-61-2 Lautend auf: BLS AG, Genfergasse 11, 3001 Bern |
24. April 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
24. März 2017 | Frist für Fragen | Die Beantwortung der Fragen erfolgt via Simap-Forum bis am 03.04.2017. |
24. April 2017 | Abgabetermin 17:00 | Zur Sicherstellung, dass sämtliche interessierten Anbieter bezogen auf die Webshop Lösung Poseidon bzw. Teilen davon über den gleichen Informationsstand verfügen und um qualitativ hochstehende Angebote zu unterstützen, hat die BLS folgende Massnahmen beschlossen: |
25. April 2017 | Offertöffnung | Zur Sicherstellung, dass sämtliche interessierten Anbieter bezogen auf die Webshop Lösung Poseidon bzw. Teilen davon über den gleichen Informationsstand verfügen und um qualitativ hochstehende Angebote zu unterstützen, hat die BLS folgende Massnahmen beschlossen: |
30. Juni 2017 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
32.5 % | Lösungsqualität |
30 % | Preise |
17.5 % | Technologieerfahrung und Referenzen |
15 % | Verträge |
5 % | Personal |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
EK1.1 - Umsatz
EK1.2 - Bonität & Ausrichtung der Geschäftstätigkeit
EK1.3 - Handels- und Betreibungsregisterauszug
Organisatorische Eignung
EK2.1 - Kapazität, Ressourcen / Verfügbarkeit von des angebotenen Personals
EK2.2 - Unternehmerangaben & Selbstdeklaration
EK2.3 - Sprache
EK2.4 - Verfügbarkeit des angebotenen Personals
EK2.5 - Arbeitsort
EK2.6 - Sicherstellen von Aus- und Weiterbildung
Erfahrung / Fachkompetenz
EK3.1 - Referenzen
EK3.2 - Fähigkeit zur Koordination des Auftrags (Ansprechperson) & Eskalationsprozess
EK3.3 - Austausch Schlüsselpersonen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Die BLS akzeptiert keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter
Reine Abgebotsrunden werden nicht durchgeführt. Technische Angebotsbereinigungen werden vorbehalten. Bei neuen Erkenntnissen kann aufgrund der Bereinigung ein neues Preisangebot entstehen. Verhandlungen bezüglich Inhalt, Vollständigkeit und / oder Plausibilität der eingereichten Angebote bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 30 VöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Genfergasse 11
3001 Bern
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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