Ausschreibung 956591: N02, 160031, Hagnau - Augst 8 Streifenausbau / Akustiker
Publiziert am: 20. März 2017
Bundesamt für Strassen ASTRA
Das Bundesamt für Strassen ASTRA ist zuständig für Bau, Unterhalt und Betrieb des schweizerischen Nationalstrassennetzes. Der Abschnitt der Nationalstrasse N02 zwischen den Verzweigungen Hagnau und Augst wird ohne kapazitätssteigernde Massnahmen zukünftig sehr stark überlastet sein. Aus diesem Grund soll ein Ausbau von sechs auf acht Spuren erfolgen. Gleichzeitig mit dem Ausbau ist eine Gesamtinstandsetzung des gesamten Abschnitts vorgesehen. Dringende Erhaltungsmassnahmen werden im Rahmen vorgezogener ÜMa (Überbrückungsmassnahmen) realisiert. Das vorliegend ausgeschriebene Mandat beinhaltet Leistungen zur Berechnung von akustischen Auswirkungen infolge der infrastrukturseitig projektierten Massnahmen. Diese Aufgabe umfasst die Ermittlung des Ist-Zustands, die Durchführung von Lärm- und Akustikberechnungen für den Bau- und Betriebszustand sowie die Dimensionierung von erforderlichen Lärmschutzmassnahmen auf dem gesamten Bearbeitungsperimeter. Gegenstand des ausgeschriebenen Mandats sind Ingenieurleistungen als Akustiker für die Phasen GP bzw. EK und AP bzw. MK + MP (optional). Teilmenge der Massnahmen im Bearbeitungsperimeter sind flankierende Massnahmen (FlaMa), welche nachmalig im Zuge der Projektierung definiert werden und im Rahmen des vorliegenden Mandats ebenfalls optional zu bearbeiten sind. Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Ausschreibungsunterlagen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Standortgebundene Dienstleistungen (wie z.B. Sitzungen) erfolgen vor Ort beim Auftraggeber (ASTRA, Filiale Zofingen) respektive am Ort der gelegenen Sache. Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind (wie z.B. das Erstellen von Plänen oder Berichten), werden beim Auftragnehmer erbracht. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
20. März 2017 | Publikationsdatum | |
20. März 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
15. Mai 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
10. April 2017 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 19.04.2017 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 10.04.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
15. Mai 2017 | Abgabetermin 00:00 | Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. Spezifische Fristen und Formvorschriften: Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
19. Mai 2017 | Offertöffnung | Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. Spezifische Fristen und Formvorschriften: Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35 % | ZK1: SCHLÜSSELPERSONEN; |
25 % | ZK2: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG, QM-KONZEPT / RISIKOANALYSE; |
40 % | ZK3: PREIS; |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Qualifikation Projektleiter und Projektleiter Stv.
EK4: Verfügbarkeit Projektleiter und Projektleiter Stv.
EK5: Leistungsanteil Unterakkordanten
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: 1 Referenzprojekt über Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches folgende Anforderung erfüllt:
- Durchführung von Lärmberechnungen in Verbindung mit einer Hochleistungsstrasse (richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung)
EK2: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages
EK3: QUALIFIKATION PROJEKTLEITER UND PROJEKTLEITER STV.
Für den Projektleiter und den Projektleiter Stv.: je 1 Referenzprojekt über Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches folgende Anforderung erfüllt:
- Durchführung von Lärmberechnungen
EK4: VERFÜGBARKEIT PROJEKTLEITER UND PROJEKTLEITER STV.
Für den Projektleiter und den Projektleiter Stv.: Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.
EK5: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANTEN
Maximal 50 % der Leistung darf durch Subunternehmen erbracht werden.
Zusätzliche Informationen
Keine.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Begehung findet keine statt.
2. Der Zeitpunkt des Beginns der Hauptarbeiten wurde nach dem heutigen Kenntnisstand festgelegt. Die Finanzierung dieser Arbeiten zum geplanten Zeitpunkt ist gegenwärtig allerdings noch nicht gesichert. Der definitive Entscheid, wann diese Arbeiten beginnen können, wird nach Genehmigung des Voranschlags durch das Parlament im Dezember 2016 und nach einem Abgleich der im Jahr 2017 verfügbaren Mittel mit dem schweizweiten Bedarf für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen gefällt.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
6. Ausschluss, Vorbefassung: Helbling Beratung + Bauplanung AG ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
7. Die Firma Jauslin + Stebler Ingenieure AG in 4132 Muttenz hat die „Bautechnische Machbarkeitsstudie“ sowie die Zusatzabklärungen zum Tunnel Schweizerhalle erarbeitet und mit diesen Mandaten ihren Auftrag abgeschlossen. Die Firma Transoptima in 4600 Olten hat den Schlussbericht „Modellvalidierung und -anwendungen“ zum GVM Region Basel erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die Firma Pfirter, Nyfeler + Partner AG in 4132 Muttenz hat eine geologisch-geotechnische Kurzbeurteilung erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die durch diese Firmen erarbeiteten Projektunterlagen können beim ASTRA nach Voranmeldung bis zum Ablauf der Fragerunde eingesehen werden. Die Firma Bernet Bauherrenberatung AG in 5430 Wettingen hat die Projektgenerierung Hagnau - Augst erarbeitet. Die Firma Rudolf Keller & Partner AG in 4132 Muttenz bearbeitet seit Februar 2017 den Auftrag „Überprüfung von Verflechtungen und Topologien zur Machbarkeitsstudie 8-Streifenausbau Hagnau-Augst“. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch eine vorbefasste Firma oder Bietergemeinschaft, an der diese Firma beteiligt ist, endet am 05.05.2017. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die Firmen Jauslin + Stebler Ingenieure AG, Transoptima, Bernet Bauherrenberatung AG, Rudolf Keller & Partner AG und Pfirter, Nyfeler + Partner AG im Verfahren als Anbieterinnen zugelassen (Art. 21a VöB).
8. Gestützt auf Art. 36 Abs. 2 lit. d VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
9. Die Beschaffungen der verschiedenen Mandate erfolgen teilweise parallel und zeitgleich und teilweise seriell. Eine einzelne Firma, Teile von ihr, ihre Schwestergesellschaften, ihre Dachgesellschaft, Beteiligungen von ihr oder Eigentümer von ihr können Zuschlagsempfängerin von mehreren Mandaten sein, wobei eine Vielzahl von Kombinationen ausgeschlossen ist.
Liegt eine Firma als Einzelanbieterin oder Mitglied einer Bietergemeinschaft nach der Auswertung bei mehreren nicht miteinander kombinierbaren Mandaten (siehe Ziffer 4 der Beilage 02 „Projektbeschrieb und Pflichtenheft“) an erster Stelle, fällt der Auftraggeber in Rücksprache mit den betroffenen Anbietern respektive Mitgliedern von Bietergemeinschaften den Entscheid, für welches Mandat die betroffenen Anbieter respektive Bietergemeinschaften den Zuschlag erhalten.
10. Einzureichende Angebotsunterlagen:
- Angebotsunterlagen (Beilage 05)
- Honorarangebot (Beilage 06)
Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...