Ausschreibung 955901: (17056) 609 Application Performance Management (APM)

Publiziert am: 2. März 2017

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Los 1:
Der Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Evaluation einer wirtschaftlichen, günstigen und zweckmässigen Application Performance Management (APM) Lösung.
Die Ausschreibung richtet sich an leistungsfähige Anbieter, welche die Realisierung und Implementierung dieser Software und den 3rd-Level-Support derselben sicherstellen können.
Bei der anzubietenden Application Performance Management Lösung muss es sich um eine technische Lösung handeln, welche die im Pflichtenheft und Kriterienkatalog aufgeführten fachlichen und technischen Anforderungen erfüllt. Die Lösung ist als Standard-Software mit entsprechenden optionalen Dienstleistungen anzubieten.
Die APM-Software beinhaltet die 4 Module:
1. End-User Experience Monitoring
2. Transaction Flow & Profiling
3. Application Component Deep Dive
4. Application Component Discovery & Modelling Management Software

Die Lösung wird den gesamten Application-LifeCycle der zu überwachenden Anwendungen abdecken und entsprechend sind Anbindungen (über Schnittstellen) an Umsysteme notwendig:
• Entwicklungssystem
• Testingsystem
• Zentrales Event Managementsystem
• Infrastrukturmonitoringsysteme
Die Anbindung an diese Umsysteme erlaubt, dass die Lösung industrialisiert und hoch-automatisiert bereit gestellt werden kann. Die APM-Software muss Programmierschnittstellen (API-Schnittstellen) unterstützen.
Das BIT verantwortet die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur (Hardware, Software und Lizenzen) für die Netzwerk- und Serverinfrastruktur in den Rechenzentren.

Die Grundleistung umfasst:
GL101 APM-Software, Erwerb von 500 Lizenzen für die ersten 15 Anwendungen
GL102 Wartung & Support APM-Software (GL101) für die ersten 2 Jahre

Los1-Optionen:
OP103 APM-Software Ausbau, Erwerb von weiteren 2'600 Lizenzen
OP104 Wartung & Support APM-Software für weitere 8 Jahre
OP105 Real User Monitoring (aus End-User Experience Monitoring), Erwerb
OP106 Wartung & Support Real User Monitoring
OP107 Konfiguration und Inbetriebnahme der Grundleistung GL101 (120 Stunden)
OP108 Einführungsschulung der Grundleistung GL101 (40 Stunden)
OP109 LE-Lizenz APM-Software inkl. Wartung & Support
OP110 Healthcheck / Unterstützung bei SW-Installationen (800 Stunden)

Los 2: Übergreifende IT Operation Analytics Beratung (ITOA) (Optional)
Nach der Einführung von der APM Lösung wird die Vertiefung und Weiterentwicklung der Zielarchitektur und des Zielbildes angegangen.
Die Option 201 ITOA Beratung soll nach der Einführung der APM Lösung (Los 1) das BIT beratend unterstützen sowie konzeptionell und technisch begleiten hinsichtlich:
• Prozesse, Gestaltung und Anpassung hinsichtlich des Zielbildes
• Organisation, Ausrichtung und Anpassung hinsichtlich des Zielbildes
• Standardisierung und Automatisierung hinsichtlich des Zielbildes
• Umsetzung der Referenzarchitektur BIT
• Integration in die bestehende Monitoring-Infrastruktur und Umsysteme
Der Umfang dieser Option umfasst total 800 Stunden. Die Durchführung erfolgt durch einen ICT Consultant, S3 Senior

Die Option 202 umfasst die Dienstleistung ITOA Begleitung.
Ergänzend zur Option 201 unterstützt die ITOA Begleitung das BIT beratend nach der ersten Phase Realisierung und Implementierung des ausgeschriebenen Loses 1 hinsichtlich:
• Ausbau und Weiterentwicklung der Standardisierung und Automatisierung entlang dem gesamten Lifecycle der überwachten Anwendungen
• Weiterentwicklung von ITOA hinsichtlich Prozessen, Organisation und Tooling
Der Umfang dieser Option umfasst total 400 Stunden. Die Durchführung erfolgt durch einen ICT Consultant, S 4 Expert.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Application Performance Management Software
    Ausführungstermin: Q4/2017 - Q4/2027

  • Lot 2:

    Übergreifende ITOA Beratung
    Ausführungstermin: Q4/2017 - Q4/2027

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
2. März 2017 Publikationsdatum
2. März 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

16. März 2017 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

11. April 2017 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

18. April 2017 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Application Performance Management Software Ausführungstermin: Q4/2017 - Q4/2027
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
1834 Punkte Analyse & Diagnose
100 Punkte Dashboards & Reports
800 Punkte Installation, Konfiguration
1432 Punkte Integration
2334 Punkte Monitoring Fähigkeiten
3500 Punkte Gesamtkosten



2: Übergreifende ITOA Beratung Ausführungstermin: Q4/2017 - Q4/2027
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3000 Punkte Erfahrung in APM und Analytics bzw. ITOA (Operations, Consulting, Implementation)
3000 Punkte Erfahrung in APM ergänzenden Disziplinen
500 Punkte APM Produkt Know How
3500 Punkte Gesamtkosten



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF, USD oder EUR zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

Los 1 / EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung sowie Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

Los 1 / EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von genau 3 Referenzen in den letzten 2 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Zustimmungsschreiben zur Auskunftserteilung sind dem Angebot beizulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). Die Referenzen müssen sich dazu bereit erklären, während der Evaluationsphase bei Referenzbesuchen resp. telefonischen oder schriftlichen Nachfragen der Bundesverwaltung, zu den vom Anbieter gemachten Angaben, selbstständig Auskunft zu erteilen.
Nachweis: Schriftlicher Nachweis der Referenzen mittels vollständig ausgefülltem Fragebogen (vgl. Anhang 04).

Los 1 / EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

Los 1 / EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
Für das geforderte Sprachniveau des SPOC sowie seines Stellvertreters siehe EK05.

Los 1 / EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) fliessend kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können. Als Schlüsselperson werden der SPOC, sein Stellvertreter (EK04) sowie andere Mitarbeiter des Anbieters verstanden, die im Rahmen des Beschaffungsprojektes Entscheidkompetenz besitzen oder als Know-How Träger eingesetzt werden.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen. Die Gleichwertigkeit ist durch den Anbieter zu erbringen. Als Nachweis gelten:
- deutsche Muttersprache
- Aufenthalt im entsprechenden Sprachgebiet (Deutsch) von mindestens 12 Monaten (Bestätigung Sprachaufenthalt, Schule, Arbeitszeugnisse etc.)
- mindestens Sprachdiplom Level B2 (Deutsch) gemäss Europäischem Sprachenportfolio ESP oder ein gleichwertiges Diplom

Los 1 / EK06 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung der Anbieter

Los 1 / EK07 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Die ersten 24 Arbeitsstunden Einarbeitungs- und Übergabezeit bei einem Personalaustausch gehen dabei zu Lasten der Anbieterin, sofern den Bund am Ersatz des Mitarbeiters kein Verschulden trifft.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung der Anbieterin

Los1 / EK08 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
Nachweis:
Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 03)
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link:
https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag)

Los 1 / EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
• für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter: https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/hilfsmittel/agb.html
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Beilagen 08 und 10 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz der oben erwähnten AGBs mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Beilagen 08 und 10.

Los 1 / EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 05 sowie das SLA Wartung & Pflege in Beilage 06 des Pflichtenhefts zu akzeptieren.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung der Anbieterin

Los 1 / EK11 Weiterentwicklung und Wartung
Die Anbieterin ist bereit und fähig, die Weiterentwicklung (vgl. SLA, Kap. 3.3, Anhang 06) und Wartung (vgl. Anhang 06) über die Dauer der Vertragslaufzeit sicherzustellen.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung der Bereitschaft und Fähigkeit mit einer nachvollziehbaren Beschreibung (max. 2 A4-Seiten), wie und mit welchen Mitteln die Weiterentwicklung und die Wartung über die Dauer der Vertragslaufzeit sichergestellt wird.

Los 1 / EK12 Störungsbehebung gemäss SLA (Anhang 10)
Die Anbieterin bestätigt, dass Sie in Bezug auf die angebotene Lösung über qualifiziertes Personal zur Behandlung von Störungen verfügt. Das eingesetzte Personal ist deutscher oder englischer Muttersprache oder verfügt mindestens über das Sprachdiplom Level B2 (Deutsch und/oder Englisch) gemäss Europäischen Sprachenportfolio (ESP) oder über ein gleichwertiges Diplom.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der eingesetzten Personen. Die Gleichwertigkeit ist durch den Anbieter zu erbringen.

Los 1 / EK13 Schulung
Der Anbieter akzeptiert, dass die Schulungen der BIT-Mitarbeitenden in den Räumlichkeiten des Bundes am Standort Bern/Zollikofen durchgeführt werden.
Die Anbieterin bestätigt, die Schulungen in deutscher Sprache abzuhalten.
Das eingesetzte Schulungspersonal ist deutscher Muttersprache oder verfügt mindestens über das Sprachdiplom Level B2 (Deutsch) gemäss Europäischen Sprachenportfolio (ESP) oder über ein gleichwertiges Diplom.
Die Anbieterin bestätigt, dass die Schulungsunterlagen in deutscher oder englischer Sprache ausgehändigt werden.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schulungspersonen (Kopien von Diplomen sind beizulegen). Die Gleichwertigkeit ist durch den Anbieter zu erbringen (vgl. Pflichtenheft, Kap. 4.1.8).

Los 1 / EK14 Anforderungen an Mitarbeitende
Der Anbieter bestätigt, dass sämtliche in dieser Ausschreibung angebotenen Mitarbeiter der Leistungen gemäss Pflichtenheft Kapitel 4.1.7, 4.1.8 und 4.1.10, aber auch alle zukünftig angebotenen Mitarbeitenden, die Mindestanforderungen an die Fachkompetenz und Ausbildung eines ICT System Engineer, S 3 Senior (vgl. Allgemeines Pflichtenheft, Kapitel 4.8 Beschreibung der Rollen) erfüllen.
Die Erfüllung dieser Anforderung wird im konkreten Bedarfsfall überprüft und kann bei Nichterfüllung als schwerwiegende Vertragsverletzung angesehen werden.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz der Anbieterin

Los1 / EK15 Gesamtverantwortung
Der Anbieter tritt als Generalunternehmen auf und trägt somit die Gesamtverantwortung.
Der Anbieter führt alle beteiligten Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Dokument (Anhang 15) auf. Der Anbieter bestätigt, dass er mit den aufgeführten Subunternehmen bereits mindestens 2 Projekte erfolgreich abgewickelt hat. Allfällige Subunternehmen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Weitere Vergaben sind nicht zugelassen (Sub-Subunternehmer). Die Haftung bleibt in jedem Fall bei der Anbieterin.
Der Anbieter ist bereit, nach Aufforderung des Auftraggebers innert 3 Wochen eine Dokumentation einzureichen, welche die erfolgreiche Projektabwicklung mit den angegebenen Subunternehmern nachweist.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung der Anbieterin und vollständig ausgefülltes Dokument (Anhang 15)

Los 1 / EK 16 Instruktion Preisblatt
Der Anbieter bestätigt, dass er sämtliche Anweisungen gemäss Ziff 8.4.1 des Pflichtenhefts für die Erarbeitung des Angebotes berücksichtigt.
Nachweis: schriftliche Bestätigung der Anbieterin

Los 2 / EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung sowie Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

Los 2 / EK02 Erfahrung ITOA Projekte
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung, hinsichtlich der Einführung und Weiterentwicklung von ITOA Lösungen, anhand von genau 3 Referenzen in den letzten 4 Jahren nach (Projekt abgeschlossen oder mindestens Phase Konzept abgeschlossen).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Zustimmungsschreiben zur Auskunftserteilung sind dem Angebot beizulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). Die Referenzen müssen sich dazu bereit erklären, während der Evaluationsphase bei Referenzbesuchen resp. telefonischen oder schriftlichen Nachfragen der Bundesverwaltung, zu den vom Anbieter gemachten Angaben, selbstständig Auskunft zu erteilen.
Nachweis: Schriftlicher Nachweis der Referenzen mittels vollständig ausgefülltem Fragebogen (vgl. Anhang 04)

Los 2 / EK03 Erfahrung APM Projekte
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung, hinsichtlich der Einführung und Weiterentwicklung von APM Lösungen, anhand von genau 4 Referenzen in den letzten 4 Jahren nach (Projekt abgeschlossen oder mindestens Phase Konzept abgeschlossen).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Zustimmungsschreiben zur Auskunftserteilung sind dem Angebot beizulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). Die Referenzen müssen sich dazu bereit erklären, während der Evaluationsphase bei Referenzbesuchen resp. telefonischen oder schriftlichen Nachfragen der Bundesverwaltung, zu den vom Anbieter gemachten Angaben, selbstständig Auskunft zu erteilen.
Nachweis: Schriftlicher Nachweis der Referenzen mittels vollständig ausgefülltem Fragebogen (vgl. Anhang 04)

Los 2 / EK04 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

Los 2 / EK05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
Für das geforderte Sprachniveau des SPOC sowie seines Stellvertreters siehe EK06

Los 2 / EK06 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können. Als Schlüsselperson werden der SPOC, sein Stellvertreter (EK05) sowie andere Mitarbeiter des Anbieters verstanden, die im Rahmen des Beschaffungsprojektes Entscheidkompetenz besitzen oder als Know-How Träger eingesetzt werden. Die Schlüsselpersonen sind deutscher Muttersprache oder verfügen jeweils mindestens über das Sprachdiplom Level B2 (Deutsch) gemäss Europäischen Sprachenportfolio (ESP) oder über ein gleichwertiges Diplom.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen (Kopien von Diplomen sind beizulegen). Die Gleichwertigkeit ist durch den Anbieter zu erbringen.

Los 2 / EK07 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung der Anbieterin

Los 2 / EK08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Die ersten 24 Arbeitsstunden Einarbeitungs- und Übergabezeit bei einem Personalaustausch gehen dabei zu Lasten der Anbieterin, sofern dem Bund am Ersatz des Mitarbeiters kein Verschulden trifft.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung der Anbieterin

Los 2 / EK09 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
Nachweis:
Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB Anhang 03)
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link:
https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag)

Los 2 / EK10 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter: https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/hilfsmittel/agb.html
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Beilage 10 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz der oben erwähnten AGBs mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Beilage 10.

Los 2 / EK11 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 16 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren, insbesondere auch die "Zusammenarbeit und Bedingungen der Leistungserbringung" in Ziff. 4.3.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung der Anbieterin

Los 2 / EK12 Anforderungen an Mitarbeitende
Die Anbieterin bestätigt, dass sämtliche in dieser Ausschreibung angebotenen Mitarbeiter, aber auch alle zukünftig angebotenen Mitarbeitenden, die Mindestanforderungen an die Fachkompetenz und Ausbildung eines ICT-Consultant S3 Senior (vgl. Allgemeines Pflichtenheft, Kapitel 4.8 Beschreibung der Rollen) erfüllen.
Die Erfüllung dieser Anforderung wird im konkreten Bedarfsfall überprüft und kann bei Nichterfüllung als schwerwiegende Vertragsverletzung angesehen werden.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz der Anbieterin

Los 2 / EK 13 Instruktion Preisblatt
Der Anbieter bestätigt, dass er sämtliche Anweisungen gemäss Ziff 8.4.1 des Pflichtenhefts für die Erarbeitung des Angebotes berücksichtigt.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung der Anbieterin

Los 2 / EK 14 Haftung
Die Einzelverträge zu Los 2 werden jeweils als Auftrag abgeschlossen. Personalverleihverhältnisse sind nicht zulässig. Die Anbieterin bestätigt, dass der Auftragnehmer die volle Ergebnisverantwortung für die anhand der Auftragserteilung übertragene Leistungserbringung (Auftrag mit allfälligen werkvertraglichen Nebenleistungen) sowie die entsprechende Haftung übernehmen wird.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung der Anbieterin

Los 2 / EK15 Infrastruktur
Bestätigung, dass die Anbieterin für die Ausführung der jeweiligen Aufträge der angebotenen Lose eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellt und bei allfälligen Einsätzen bei der Auftraggeberin ebenfalls eigene Arbeitsinstrumente einsetzen wird (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.)
Nachweis: Schriftliche Bestätigung der Anbieterin

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) sowie den entsprechenden Ergänzungen, Anpassungen und Derogationen (gemäss Beilagen 08 und 10). Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
• AGB für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
• AGB für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 955901 (17056) 609 Application Performance Management (APM)